Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Aufrechnung von Guthaben aus Jahresabrechnung mit Abschlag
RR-E-ft:
@Herr Lehmann
Beim Bestpreis- System stellt sich immer die Frage, welcher Preis (zusammengesetzt aus Grund- und Arbeitspreis!!!) konkret günstiger ist und deshalb zur Anwendung kommt.
Hierzu muss man einfach eine Tabellenkalkulation anfertigen und die Abnahmemengen darüber mal durchspielen.
Dabei kann es sein, dass zwei Tarife über eine kurze Spanne der Abnahmemenge gleichpreisig sind.
In einem solchen Falle gäbe es keinen trennscharfen break-even-point.
Ob das bei den gennaten Preissystem der Fall ist, kann ich nicht sagen.
Erstellen Sie selbst eine Simulation in einer Tabellenkalkultion und nähern Sie sich jeweils in beiden in Frage kommenden Tarifen der genannten Abnahmemenge (von beiden Seiten) an und sehen Sie selbt, wo der Umschlag von einem Tarif in den anderen als Bestpreis erfolgt (\"if A < B then A\").
Kein trennscharfer Übergang, weil (A <= B) wäre kein Problem.
Wie wollte man den Übergang dann anders bezeichnen als mit ca.?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt
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