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Klage vorliegen - Forderung verjährt?

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Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von eon-rebell
Die Verjährung ist in den §§ 194 ff. BGB geregelt.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB).

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem 1. der Anspruch entstanden ist und ... (§ 199 Abs. 1 BGB).
--- Ende Zitat ---


Bitte immer vollständig zitieren!


--- Zitat ---(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt, soweit nicht ein anderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem

 1.  der Anspruch entstanden ist und
 2.  der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
--- Ende Zitat ---
Satz 2. hinter dem \"und\" hat sich im Laufe der Zeit nämlich als äusserst wichtig erwiesen! (z. B. \"Kenntnis\" erst mit Veröffentlichung eines BGH-Urteils)
Und in Zukunft gilt ähnliches vielleicht auch für § 199 Abs. 3   ;-)

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

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