Energiepreis-Protest > E.ON Bayern
Feststellungsklage
Kampfzwerg:
@nationalparkoetzi
Frage vergessen? Was denn nun?
--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi
Trotzdem suche ich immer noch jemand der Erfahrung mit einer Feststellungsklage hat. Bin mir nicht sicher wie ich weiter machen soll.
--- Ende Zitat ---
Falls sich niemand mit Erfahrung melden sollte:
Schon mal mit der Suchfunktion probiert? Die Suche nach \"Feststellungsklage\" ergibt 148 Treffer,
\"Feststellungsklage\" und \"Sonder*\" grenzt auf nur noch 19 Treffer ein.
@ben100
Ich kann micht nicht erinnern, dass in \"Deinem\" Thread auch nur ein einziges Mal das Wort \"Feststellungklage\" steht :rolleyes:
Und dieser Thread hilft nationalparkoetzi ganz sicher nicht weiter.
ben100:
@Kampfzwerg
Es ist aber eine Feststellungsklage die ich eingereicht habe.
Hier lesen:
OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.06.09 - VI - 2 U (Kart) 14/08 Tarifkunde oder Sonderkunde?
Die Berufung des Klägers hat Erfolg.
1.
Die Feststellungsklage ist zulässig. Der Kläger.hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung, dass die von der Beklagten vorgenommenen Preiserhöhungen unwirksam sind, § 256 Abs 1 ZPO (vgl. BGH WW 2009, 578 Rdnr. 11), Das stellt auch die Beklagte nicht in Abrede........
RR-E-ft:
Eine Feststellungsklage gegen die Wirksamkeit einseitiger Preisänderungen in einem laufenden Vertagsverhältnis ist nach dessen wirksamer Beendigung durch Kündigung nicht mehr zulässig, so BGH VIII ZR 246/08.
Eine im Zeitpunkt ihrer Erhebung zulässige Feststellungsklage soll jedoch auch bei Beendigigung des betreffenden Vertrasverhältnisses während der Rechtshängigkeit weiter zulässig bleiben.
BGH, B. v. 27.04.10 VIII ZB 91/09 Streitwert bei Feststellung unwirksamer Gaspreiserhöhung
Kampfzwerg:
@ben100
Mir musst Du das nicht sagen.
Das ist ein Verweis auf das Urteil in Deinem abgeschlossenen Verfahren.
Sinnvollerweise hättest Du nationalparkoetzi diese Verlinkung direkt geben sollen, dann hätte er die Nützlichkeit beurteilen können, und nicht einen diffusen Verweis, der gleich zweifach nicht korrekt ist.
(Ansonsten kannst Du meinen Thread lesen, da ich gegen NGW auch eine Feststellungsklage am laufen habe, allerdings haben die nicht gekündigt.)
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