Energiepreis-Protest > E.ON Bayern

Feststellungsklage

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nationalparkoetzi:
Hallo, bin seit 2004 Wiederspruchskunde und hab inzwischen einen ganzen Ordner mit Briefwechsel von e.on. Bei vielen Briefen hat mir das Forum oder die FAQ sehr geholfen. Nun komme ich aber nicht weiter. Letztes Jahr hat e.on mir den Vertrag als Sonderkunde \"gekündigt\". Meine ganzen Wiedersprüche dagegen hat e.on natürlich abgeschmettert. Na gut hab ich mir gedacht nimmst dir eben einen Anwalt. Ich hätts auch bleiben lassen können.  
So bleibt mir nun nur noch die Feststellungsklage. Hat jemand damit Erfahrung. Was für Risiken bestehen, welche Kosten werden auf mich zukommen. Ich bin nun zwar in der Grundversorgung zahle aber immer noch nur den von mir festgelegten Preis. Wäre schön wenn ich ein paar Infos bekommen könnte.
Danke.
Norbert

eon-rebell:
Falls E.ON frist- und formgerecht gekündigt haben sollte, muss man damit eben leben (jeder kann schließlich ordentlich kündigen, und zwar auch Sonderverträge!). Tipp: Schnell einen günstigeren Anbieter suchen.

Warum Feststellungsklage? Besser man lässt sich verklagen!

Es macht keinen Unterschied, ob Zahlungs- od. Feststellungsklage od. ...!

Die Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Streitwert (einfach bei Google \"Prozesskostenrechner\" eingeben).

nationalparkoetzi:

--- Zitat ---Original von eon-rebell
Falls E.ON frist- und formgerecht gekündigt haben sollte,

Genau das hat e.on, zumindestens wir das hier in den Foren so ausgedrückt, nicht gemacht.
1. Immer wieder heißt es ein Sondervertrag ist nicht so ohne weiteres kündbar,da ich ja keine Wechselmöglichkeit habe.
2. Eine Kündigung soll lt. Forum nur mit eigenhändieger Unterschrift gültig sein, meine war gedruckt.
3. Eine Vertragsumstellung ist kein Kündigungsgrund. ?(
--- Ende Zitat ---

eon-rebell:
1) Jeder Vertrag (also auch ein Sondervertrag) kann i.d.R. gekündigt werden, und zwar ordentlich oder außerordentlich. Was steht denn in Ihren Bedingungen hinsichtlich der Kündigung? Warum haben Sie keine Möglichkeit zum Wechsel?

2) Formmangel [hier: (Original-)Unterschrift]

Nach dem BGB sind verschiedene Formerfordernisse zu unterscheiden (ich nenne hier nur zwei), und zwar:

a) Schriftform (§ 126 Abs. 1 BGB)

Ordnet das Gesetz die Schriftform an, muss eine Urkunde angefertigt werden, die vom Aussteller eigenhändig unterschrieben wird.

b) Textform (§ 126 b BGB)

§ 126 b BGB bestimmt, dass bei einer durch Gesetz vorgeschriebenen Textform (vgl. bspw. § 558 a BGB für das Mieterhöhungsverlangen) die Erklärung in einer Urkunde oder auf andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden muss.

Da es zur Wahrung der Textform genügt, dass die Erklärung auf einer beliebigen, zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise abgegeben werden kann und insbes. keine Unterschrift geleistet werden muss, stellt das Textformerfordernis die schwächste aller Formvorschriften dar.

Eine z.B. eingescannte Unterschrift genügt somit dann dem Formerfordernis, wenn lediglich die schwächste Form aller Formvorschriften (die Textform) angeordnet ist.

3) Eine ordentliche Kündigung muss nicht begründet werden. Nur bei einer außerordentlichen Kündigung muss/sollte ein Grund angegeben werden.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von nationalparkoetzi
Hallo, bin seit 2004 Wiederspruchskunde und hab inzwischen einen ganzen Ordner mit Briefwechsel von e.on. Bei vielen Briefen hat mir das Forum oder die FAQ sehr geholfen. Nun komme ich aber nicht weiter. Letztes Jahr hat e.on mir den Vertrag als Sonderkunde \"gekündigt\". Meine ganzen Wiedersprüche dagegen hat e.on natürlich abgeschmettert. Na gut hab ich mir gedacht nimmst dir eben einen Anwalt. Ich hätts auch bleiben lassen können.  
So bleibt mir nun nur noch die Feststellungsklage. Hat jemand damit Erfahrung. Was für Risiken bestehen, welche Kosten werden auf mich zukommen. Ich bin nun zwar in der Grundversorgung zahle aber immer noch nur den von mir festgelegten Preis. Wäre schön wenn ich ein paar Infos bekommen könnte.
Danke.
Norbert
--- Ende Zitat ---

Was sagt denn der Anwalt zu den Voraussetzungen, Risiken und Kosten?

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