Das ganze GEBABBEL am Telefon (so bequem es auch -im ersten Anflug von Frust/Zorn etc. erscheint) ist später nicht mehr nachvollzieh- und überprüfbar.
Mit wem hat man was besprochen ? War der Gesprächspartner überhaupt informiert bzw. befugt entsprechende (VERBINDLICHE) Äusserungen von sich zu geben? Ist der Versorger an diese Auskünfte (sofern sie später auch beweisbar sein sollten) überhaupt gebunden?
Wir unterhalten uns seit Jahren nur noch schriftlich mit unserem Versorger (bzw. dessen Computerprogramm).
Erhalten oft dann Antworten zu denen wir allerdings nicht die Fragen gestellt haben!
Evtl Antworten auf gestellte Fragen sind meist oft unklar nicht nachvollziehbar oder gar falsch.
Normalerweise schreiben wir \"zu Händen der Geschäftsleitung\"
Dann schreibt die (zuständige) Fachabteilung, dass sie von der Geschäftsleitung mit der Beantwortung unserer Fragen beauftragt sei und sich wieder schriftlich -natürlich- melden würde.
Wenn wir dann nach ca. 6 Wochen die Beantwortung anmahnen (selbstverständlich hat das Computerprogramm davon überhaupt keine Information und druckt weiterhin fleissig Mahnungen- Sperrandrohungen, schickt einen Aussendienstmitarbeiter vorbei der einen Zettel einwirft (man will dann 20,?? für Inkasso) erhalten wir die \"standardisierte\" Antwort
entschuldigen Sie bitte die verspätete BLA BLA
aufgrund erhöhter Kundenanfragen kommen wir leider erst heute dazu
zu Ihrem Schreiben vom (ca 8 Wochen) blabla ...
Antwort passt zur Frage nicht oder die genannten Zahlungsdaten decken
sich nicht mit von uns vorgenommenen Zahlungen (stets per EinwurfScheck, Direkteinwurf beim Versorger mit entsprechenden Vorbehalten).
Bereits vor Jahren haben wir ein Konto eingerichtet von welchem wir NUR Zahlungen an den Versorger per Scheck vornehmen. Ist vielleicht bei späterem Zahlungsnachweis recht praktisch.
Ausserdem hat man nichts auf der Hand wenn man dann (später) zum Rechtsbeistand geht.
Der kennt vermutlich auch den \"Sachvortrag\" seiner Mandanten (wenn denen das Wasser bis zum Hals steht, soll heissen sie durch Papier welches für 55 Cent den Weg in den Briefkasten fand -weichgekocht- wurden).
Ergo:
Immer schön schreiben (wer schreibt der bleibt) Versand evtl. per Fax mit qualifizierter Empfangsbestätigung (ja Einwände sind bekannt) aber besser als NIX.
Natürlich kann man auch per Boten den Einwurf beim Versorger vornehmen lassen (M.E. dann den einwerfenden Boten (die eigene) Kopie des Schriftstückes noch abzeichnen lassen, als Beweis, dass auch genau dieser Schriftsatz von ihm eingeworfen wurde!!
Notarielle Beglaubigung ist wohl nicht unbedingt erforderlich .
Ob man überhaupt einen kompetenten Gesprächspartner am Telefon hat ist wohl oftmals in Frage zu stellen und kann vom Anrufer nicht verifiziert werden. Der (Hotline) Service muss ja nicht immer in Indien oder Ägypten sitzen. Im Prinzip rufen die dann auch nur einen Computerdatensatz auf ihren Bildschirm und erzählen einem was vom Zentralcomputer.
Was man von den Daten bzw. Textbausteinen und sonstigen Ausdrucken deren Computersysteme zu halten hat ist ja wohl hinreichend bekannt.
Der ganze Hotlinekram ist u.E. nur dafür da, dass die Anrufer ihren Frust ablassen können (evtl. für Wartemusik trotz evtl. vorhandener Telefonflatrate auch (für mehr oder schöne Unterhaltung in der Wartewschleife) noch Geld bezahlen dürfen und anschliessend, da sie den Schreibaufwand evtl. scheuen, noch nicht mal was auf der Hand haben.
Hat einer der Forumsteilnehmer schon mal erlebt, dass er vom Versorger kein Schreiben erhielt, sonder nur einen Anruf... Ihre Rechnungshöhe beträgt xxx Euro
Ihre geleisteten Abschlagszahlungen betrigen yyy Euro.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkei unterhält sich Ihr Versorger NUR schriftlich mit Ihnen.
WESHALB WOHL.
Und wir sollen mit der \"Service\" Hotline verbindliche Telefonate führen
? HaHa
Fragen Sie doch mal Ihren Holiner ob er
a) etwas dagegen hat wenn Sie das Gespräch mitschneiden :-))
b) was dagegen hat wenn Sie das Gespräch auf LAUT stellen um jemandewn mithören zbzw. mitstenografieren zu lassen
Bitte veröffentlichen Sie doch in diesem Fall Ihre Erfahrungen der Ihnen gegebenen Antwort(en)
An den Antworten kann evtl. (zumindest näherungsweise) daruf geschlossen werden wie verbindlich diese einzuschätzen sein dürften.
Machen Sie den Test und veröffentlichen die Antworten.
Wir erhielten auf entsprechende Fragen vom Hotliner die Antwort: NEIN
(wie aus der Pistole geschossen. Wir vermuten dass es da bereits Anweisungen der Geschäfts- bzw. Rechtsbteilung an die \"Hotliner\" gab)
Also was ist von einem Gespräch mit der Hotline bei der man ggf. die Telefonkosten - trotz eigener Flatrate - noch selbst tragen darf überhaupt zu halten?
Darüber nachdenken und Konsequenzen ziehen
Gruss
Opferlamm
PS:Würde mich wirklich freuen mehrere Formulierungen der Hotliner auf die o.a. Frage des (Gesprächs) Mitschnitts bzw. der Lautschaltung des Gespräches für einen anwesenden Dritten zu erhalten.
PPS:Es ist schade dass man bei vielen Vorgängen mit verschiedenen (meist denen mit grossem Werbebudget und entsprechend dotierter Rechtsabteilung) nein nicht mit dem Handwerker um die Ecke Geschäftspartnern echte Probleme hat deren Verpflichtung zur \"christlichen Sozialethik\" zu erkennen.