Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Ich soll Strom doppelt bezahlen.  (Gelesen 10368 mal)

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Offline Mattlack

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« am: 07. August 2010, 09:02:47 »
Der Stromnetzbetreiber in meiner Region ist Süwag.
Zum Einzug in meine Mietwohnung (November 2008 ) habe ich einen neuen Vertrag mit Mainova abgeschlossen.

Im Juni 2010 forderte mich dann jedoch Süwag urplötzlich aus heiterem Himmel auf, für die komplette Mietdauer seit November 2008 den Strom an Süwag nachzubezahlen, da sie angeblich feststellten, dass ich seit diesem Datum Strom von ihnen beziehe...

In zwei Anrufen bei Süwag war Klärung nicht möglich, obwohl ich per eMail sämtliche Nachweise meines Vertrages mit Mainova schickte.
Auch bei Mainova Hotline gab man mir nur die Auskunft, ich sei definitiv Kunde, es wäre alles ordnungsmgäß und als Nachweis habe ich ja die Jahresabrechnung...

Genervt habe ich dann Mitte Juli 2010 ein Einschreiben an Süwag formuliert, mit der Jahresabrechnung von Mainova als Nachweis, sowie der Bitte, sich weiterhin ausschließlich mit Mainova in Verbindung zu setzen.

Nun flatterte mir gestern die erste Mahnung von Süwag ins Haus.

Ein erneuter Anruf bei Süwag ergab, das sie das Einschreiben mit Rechnung zwar erhalten haben, aber angeblich Mainova eine \"netzseitige\" von Süwag angestossene Überprüfung abgelehnt hat, oder zumindest nicht bestätigten konnte, dass ich von dort Strom beziehe.
Die Hotline könne hier nichts machen, zu einer anderen Instanz durchzustellen geht natürlich nicht...

Mein darauffolgender Anruf bei Mainova ergab wiederum, das Süwag am 1.11.2008 angeblich bestätigt haben soll, das Mainova mein Stromlieferant wird. Ich habe einen Nachweis darüber angefordert, den mir die \"Fachabteilung\" der Mainova kommende Woche schriftlich zukommen lassen will. Weiterhin wolle die Dame arrangieren, dass die Fachabteilung sich mit Süwag in Verbindung setzt.

Wie soll ich mich nun Verhalten? Wenn Süwag doch schon meine Jahresabrechnung nicht als Nachweis anerkennt, hege ich Zweifel ob der ausstehende Nachweis irgendwas bewirken wird, immerhin könnten sie als Netzbetreiber mir den Saft abdrehen...?

Ich weiss noch nicht, wie der Nachweis aussehen wird, aber bin im Vorfeld schonmal dankbar für jegliche Tips wie ich weiter vorgehen könnte.

Offline Gridpem

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #1 am: 07. August 2010, 10:09:32 »
@ Mattlack     

Du hast doch einen Stromliefervertrag mit der Mainova und hast auch Rechnungen von Mainova erhalten, die Du bezahlt hast.

Bitte prüfe doch, ob auf den Rechnungen von Mainova und von SÜWAG die gleiche Zählernummer zur Abrechnung genommen wurde.
Wenn ja, Dann bitte die Forderungen der SÜWAG an Deinen Lieferanten Mainova übergeben mit der Aufforderung das zu klären.

Wenn unterschiedliche Zählernummern angegeben sind, muss Du dass mit der SÜWAG klären, wie das zu Stande kommt.

Der Netzbetreiber kann Dir den Strom nur abstellen, wenn er Dir das vorher auch ankündigt.

Noch ein Tipp. Wenn möglich nichts telefonisch klären, sondern nur persönlich oder schriftlich. An telefonische Absprachen kann sich später meist niemand erinnern.

Gruß aus Meck-Pomm

Offline Mattlack

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #2 am: 07. August 2010, 11:06:34 »
Hi Gridpem,

natürlich, Du hast Recht! Ich werde gleich zusätzlich zu meinem aktuellen Telefonat noch die Bitte der Klärung schriftlich an Mainova formulieren, inkl. der Forderungsschreiben der Süwag. Danke für die Info, gar nicht mehr dran gedacht auch auf der anderen Seite \"abzusichern\"!

Beglichen ist die Rechnung natürlich und ZählerNr. haben beide die \"Richtige\"...

Offline Netznutzer

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #3 am: 08. August 2010, 15:45:23 »
Entscheidend ist, wer die Netznutzungsrechnung des Netzbetreibers erhalten hat. Nur der darf den gelieferten Strom abrechnen, weil dieser deine Abnahmestelle in seinem Bilanzkreis hatte. Rede mit dem NETZBETREIBER, lass dir schriftlich/in Textform von denen den Lieferanten über den zweifelhaften Zeitraum gebnen. Wenn Mainova das nicht war, sondern Süwag, dann hat Mainova keinen Anspruch gegen dich. Wenn sie von Schadensersatz sprechen, dann entweder gegen den Netzbetreiber oder den unrechtmäßigen Lieferanten. Es ist ein lieichtes, dies zu klären.

Gruß

NN

Offline Mattlack

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #4 am: 08. August 2010, 16:02:45 »
Zitat
Original von Netznutzer
Rede mit dem NETZBETREIBER, lass dir schriftlich/in Textform von denen den Lieferanten über den zweifelhaften Zeitraum gebnen.

Verstehe das nicht. Süwag ist in meinem Fall doch Forderer und Netzbetreiber - mit deren Rechnung haben sie sich doch schon selbst als Lieferanten dargestellt...

Offline Netznutzer

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #5 am: 08. August 2010, 17:38:37 »
http://www.suewag-netz.de/stromnetz.html

Hier die HP von der Süwag Netz GmbH. Eben nicht Vertrieb. Der hat dir die Stromrechnung geschrieben. Netz klärt dich auf, wer bis zu welchem Zeitpunkt geliefert bzw.eben nicht geliefert hat.

Gruß

NN

Offline opferlamm-ma

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #6 am: 08. August 2010, 18:27:52 »
Das ganze GEBABBEL am Telefon (so bequem es auch -im ersten Anflug von Frust/Zorn etc. erscheint) ist später nicht mehr nachvollzieh- und überprüfbar.
Mit wem hat man was besprochen ? War der Gesprächspartner überhaupt informiert bzw. befugt entsprechende (VERBINDLICHE) Äusserungen von sich zu geben? Ist der Versorger an diese Auskünfte (sofern sie später auch beweisbar sein sollten) überhaupt gebunden?
Wir unterhalten uns seit Jahren nur noch schriftlich mit unserem Versorger (bzw. dessen Computerprogramm).

Erhalten oft dann Antworten zu denen wir allerdings nicht die Fragen gestellt haben!

Evtl Antworten auf gestellte Fragen sind meist oft unklar nicht nachvollziehbar oder gar falsch.

Normalerweise schreiben wir \"zu Händen der Geschäftsleitung\"
Dann schreibt die (zuständige) Fachabteilung, dass sie von der Geschäftsleitung mit der Beantwortung unserer Fragen beauftragt sei und sich wieder schriftlich -natürlich- melden würde.
Wenn wir dann nach ca. 6 Wochen die Beantwortung anmahnen (selbstverständlich hat das Computerprogramm davon überhaupt keine Information und druckt weiterhin fleissig Mahnungen- Sperrandrohungen, schickt einen Aussendienstmitarbeiter vorbei der einen Zettel einwirft (man will dann 20,?? für Inkasso) erhalten wir die \"standardisierte\" Antwort

entschuldigen Sie bitte die verspätete BLA BLA
aufgrund erhöhter Kundenanfragen kommen wir leider erst heute dazu
zu Ihrem Schreiben vom (ca 8 Wochen) blabla ...

Antwort passt zur Frage nicht oder die genannten Zahlungsdaten decken
sich nicht mit von uns vorgenommenen Zahlungen (stets per EinwurfScheck, Direkteinwurf beim Versorger mit entsprechenden Vorbehalten).
Bereits vor Jahren haben wir ein Konto eingerichtet von welchem wir NUR Zahlungen an den Versorger per Scheck vornehmen. Ist vielleicht bei späterem Zahlungsnachweis recht praktisch.

Ausserdem hat man nichts auf der Hand wenn man dann (später) zum Rechtsbeistand geht.
Der kennt vermutlich auch den \"Sachvortrag\" seiner Mandanten (wenn denen das Wasser bis zum Hals steht, soll heissen sie durch Papier welches für 55 Cent den Weg in den Briefkasten fand -weichgekocht- wurden).

Ergo:
Immer schön schreiben (wer schreibt der bleibt) Versand evtl. per Fax mit qualifizierter Empfangsbestätigung (ja Einwände sind bekannt) aber besser als NIX.

Natürlich kann man auch per Boten den Einwurf beim Versorger vornehmen lassen (M.E. dann den einwerfenden Boten (die eigene) Kopie des Schriftstückes noch abzeichnen lassen, als Beweis, dass auch genau dieser Schriftsatz von ihm eingeworfen wurde!!
Notarielle Beglaubigung ist wohl nicht unbedingt erforderlich .

Ob man überhaupt einen kompetenten Gesprächspartner am Telefon hat ist wohl oftmals in Frage zu stellen und kann vom Anrufer nicht verifiziert werden. Der (Hotline) Service muss ja nicht immer in Indien oder Ägypten sitzen. Im Prinzip rufen die dann auch nur einen Computerdatensatz auf ihren Bildschirm und erzählen einem was vom Zentralcomputer.
Was man von den Daten bzw. Textbausteinen und sonstigen Ausdrucken deren Computersysteme zu halten hat ist ja wohl hinreichend bekannt.

Der ganze Hotlinekram ist u.E. nur dafür da, dass die Anrufer ihren Frust ablassen können (evtl. für Wartemusik trotz evtl. vorhandener Telefonflatrate auch (für mehr oder schöne Unterhaltung in der Wartewschleife) noch Geld bezahlen dürfen und anschliessend, da sie den Schreibaufwand evtl. scheuen, noch nicht mal was auf der Hand haben.

Hat einer der Forumsteilnehmer schon mal erlebt, dass er vom Versorger kein Schreiben erhielt, sonder nur einen Anruf... Ihre Rechnungshöhe beträgt xxx Euro
Ihre geleisteten Abschlagszahlungen betrigen yyy Euro.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkei unterhält sich Ihr Versorger NUR schriftlich mit Ihnen.

WESHALB WOHL.

Und wir sollen mit der \"Service\" Hotline verbindliche Telefonate führen ???? HaHa


Fragen Sie doch mal Ihren Holiner ob er
a) etwas dagegen hat wenn Sie das Gespräch mitschneiden :-))
b) was dagegen hat wenn Sie das Gespräch auf LAUT stellen um jemandewn mithören zbzw. mitstenografieren zu lassen

Bitte veröffentlichen Sie doch in diesem Fall Ihre Erfahrungen der Ihnen gegebenen Antwort(en)

An den Antworten kann evtl. (zumindest näherungsweise) daruf geschlossen werden wie verbindlich diese einzuschätzen sein dürften.

Machen Sie den Test und veröffentlichen die Antworten.

Wir erhielten auf entsprechende Fragen vom Hotliner die Antwort: NEIN
(wie aus der Pistole geschossen. Wir vermuten dass es da bereits Anweisungen der Geschäfts- bzw. Rechtsbteilung an die \"Hotliner\" gab)
Also was ist von einem Gespräch mit der Hotline bei der man ggf. die Telefonkosten - trotz eigener Flatrate - noch selbst tragen darf überhaupt zu halten?

Darüber nachdenken und Konsequenzen ziehen

Gruss
Opferlamm


PS:Würde mich wirklich freuen mehrere Formulierungen der Hotliner auf die o.a. Frage des (Gesprächs) Mitschnitts bzw. der Lautschaltung des Gespräches für einen anwesenden Dritten zu erhalten.

PPS:Es ist schade dass man bei vielen Vorgängen mit verschiedenen (meist denen mit grossem Werbebudget und entsprechend dotierter Rechtsabteilung) nein nicht mit dem Handwerker um die Ecke Geschäftspartnern echte Probleme hat deren Verpflichtung zur \"christlichen Sozialethik\" zu erkennen.

Offline bjo

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #7 am: 08. August 2010, 20:15:42 »
Der Stromnetzbetreiber in meiner Region ist Süwag.
Zum Einzug in meine Mietwohnung (November 2008 ) habe ich einen neuen Vertrag mit Mainova abgeschlossen.

Hallo,
wie schon oft hier geschrieben sowas nur schriftlich und
- persönliche Übergabe mit Quittung
oder
- Einschreiben!
Rechnungsadresse, Kundennummer, Zählernummer, Ablesezeitraum prüfen
wenn alles OK ist den Vorgang an deinen Versorger (MAINOVA) SCHRIFTLICH melden. Alle Schreiben die du erhälst an die weiterleiten!

Offline Mattlack

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #8 am: 17. September 2010, 09:39:21 »
Abschließend will ich hier noch erzählen, wie es ausging.

Jedenfalls bekam ich nach Einsendung sämtlicher Unterlagen an Mainova mit der Bitte um Klärung einen Rückruf einer Dame (2nd Level Support?, inkl. Rufnummer!) die Klärung versprach, allerdings könne das bis zu zwei Wochen dauern, ich solle doch bei Süwag für diese Zeit um Mahnstopp bitten.

Nachdem ich bei Süwag wiederum per Einschreiben um Mahnstopp bat, erhielt ich zwei Tage später die 2. Mahnung mit der Androhung der Abschaltung...

Da ich meine Ansprechpartnerin bei Mainova nicht erreichte, habe ich zwischenzeitlich bei Süwag Netz GmbH angerufen, wie von Netznutzer vorgeschlagen.
Die Süwag Netz wollte mich allerdings direkt wieder an die Hotline des Süwag Vertriebes verweisen. Nach einigen Erklärungen verband man mich aber doch mit einer internen Mitarbeiter, die mir aber erklärte, das sie mir über meinen Versorger keine Auskunft geben darf. Ich solle ihr doch meine Kundennummer nennen, dann würde sie sich den Fall mal anschauen.

Nach Einblick in den Vorgang sagte sie mir, dass der Fall erledigt sei, Mainova hätte gestern bestätigt das sie mich versorgen, ein Schreiben von Süwag, das der Fall damit erledigt ist, sei unterwegs.

Am nächsten Tag lag dieses auch im Briefkasten (\"Sicher warten Sie schon auf Antwort von uns....) :-)

Erklären konnte mir jedoch keiner genau, was hier passiert war...
Zumindest wurde ich auch nach mehrfachem Nachfragen aus keiner Aussage richtig schlau.

Offline newmoon

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #9 am: 27. September 2010, 12:48:18 »
Einfach Rechtseinspruch einlegen, die Sitation beiden Parteien erklären und den Vorfall so aus der Welt schaffen. Im äußersten Fall würde ich zum Anwalt greifen.

Offline Mattlack

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Ich soll Strom doppelt bezahlen.
« Antwort #10 am: 27. September 2010, 13:18:06 »
Zitat
Original von newmoon
Einfach Rechtseinspruch einlegen, die Sitation beiden Parteien erklären und den Vorfall so aus der Welt schaffen. Im äußersten Fall würde ich zum Anwalt greifen.


Wurde ja beiden Parteien erklärt.
Und Anwalt einschalten ist immer so eine Sache...Wann ist hier der richtige Zeitpunkt? Wenn der Strom abgestellt wurde? Das könnte sich dann durchaus etwas hinziehen... Bei einem Handyvertrag z.B. wäre mir das egal, aber Strom ist heutzutage doch manchmal ganz nützlich, da würde ich ungern für die Dauer des Rechtsstreits drauf verzichten wollen.

 

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