Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Urteil vom AG \"ungenannt\"

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RR-E-ft:
Normalerweise zeigen sich Gerichte erhabener, insbesondere auch wenn sie die Auffassung der Partei nicht teilen.

uwes:
@Didakt
nochmals meine Bitte:

Welches Amtsgericht hat in Ihrer Sache entschieden?

Didakt:
@ uwes u. Cremer

Ich bleibe zunächst aus den bereits geschilderten Gründen dabei, das AG nicht zu benennen und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
Der streitgegenständliche Vertrag ist inzwischen zwar gekündigt, aber das beendete Vertragsverhältnis enthält noch Konfliktstoff, der zu einem weiteren Verfahren gegen mich führen könnte, wenn ich es darauf ankommen lassen sollte. Ich streue deshalb kein Salz in diese Suppe!

Freundliche Grüße

uwes:

--- Zitat ---Original von Didakt
Ich bleibe zunächst aus den bereits geschilderten Gründen dabei, das AG nicht zu benennen und bitte um Verständnis für diese Maßnahme.
--- Ende Zitat ---

@Didakt: Nein, dafür habe ich aus bestimmten Gründen kein Verständnis. Für uns als Anwälte der Verbraucher ist es - im Gegensatz zu den Anwälten der Energieversorger - schwierig den Informatuonsaustausch zu bewerkstelligen. Die Versorgeranwälte haben - auch wegen ihrer geringeren Anzahl und höheren Prozessdichte - weniger Probleme damit. Sie sind uns daher häufig voraus, wenn es darum geht, die Auffassungen der Gerichte im voraus zu erahnen.

Unter den Verbraucheranwälten gibt es wenige, die ihr Wissen weitergeben, da viele nur den eigenen Erfolg suchen.

Durch Ihr Wissen lieber \"Didakt\" könnte man gewissen Problemen, die mit dem betreffenden Richter auftreten können, bereits im Vorfeld mit Rechtsausführungen begegnen.

Ihre Gründe überzeugen auch nicht. Gerichte müssen schon lange damit leben, dass ihre Entscheidungen kritisiert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sie mit wenigen juristischen Argumentationen in der Begründung als unhaltbar dargestellt werden.

Wenn Sie die Beteiligung des Gerichts nur nicht öffentlich kundgeben wollen, dann schreiben Sie mir gerne eine PM. Dafür sollten Sie dann Ihr Postfach freischalten.

Didakt:
@ uwes

Sie lassen aber auch nicht locker!

Zuvor bitte ich Sie um eine kurze Beantwortung folgender Fragen:

1. Besteht für mich die Möglichkeit und ggf. welche, im Falle einer erneuten Klage wegen Forderung gegen mich mit einem Streitwert von 1 bis zu 5.000 Euro dieses für meinen Wohnort zuständige AG (§ 13 u. 29 ZPO) zu umgehen?

2. Wer entscheidet – vom Problem der Begründbarkeit mal abgesehen – über das Gesuch, den Einzelrichter am AG wegen Befangenheit abzulehnen, und welcher Richter übernimmt im Fall eines positiven Beschlusses die Verhandlungsführung.

3. Kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem anderen als dem unter 1. genannten zuständigen Gericht eingereicht werden bzw. können von dem anderen Gericht hierzu Anordnungen getroffen werden?

Danke im Voraus.

MfG

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