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Autor Thema: Widerspruch bei Gas-/Strompreisen auch wenn eine Wohnung/Abrechnungsstelle dazukommt ?  (Gelesen 2762 mal)

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Offline Gringomania

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Hallo Protestler.

Seit 2003 verweigere ich erfolgreich die Gaspreiserhöhung und seit 2007 auch die Strompreiserhöhung (Billigkeit)

Doch ich werde sehr bald in der selben Stadt noch eine weitere Stromabrechnungsstelle einer zweiten Wohnung dazubekommen.
Bevor ich die Übernahme perfekt mache, möchte ich wissen, ob ich meinem EVU einfach ´sagen´ kann, daß dieser Zähler der neuen Whg. einfach mit auf meinem Kundenkonto(Kundennummer) dazukommen soll, und was viel wichtiger ist..... würde dieser Zähler dann automatisch auch in den Genuß des \"günstigen\" Tarifs kommen ?
Wahrscheinlich nur in der Voraussetzung, daß der Zähler auch in der gleichen Tarifgruppe ist, wie der Zähler in der \"alten\" Wohnung.

Das müßte doch so sein, oder?!
Denn ich denke, da ICH den Einspruch der Billigkeit erhoben habe - und nicht der Zähler - müßte doch jeder Zähler auf meiner Rechnung auch davon betroffen sein.

Offline bjo

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hallo,
andere Entnahmestelle, anderer Vertrag = > alles beginnt erst ab Vertragsabschluß

 

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