So der Wechsel wird wohl zum 01.11. klappen, heißt also 2 bzw. 3 Monate Grundversorgung - je nachdem wie man die verwirrenden Kündigungsbestätigungen der Avacon deutet. Für mich heißt das, auch für diese 3 Monate Unbilligkeitseinwand gegen die Preise der GV erheben. Außerdem sollen die mir jetzt mal erklären, warum der Ideal zum 31.07.10 eingestellt wurde, die Kündigungsbestätigung aber dann den 31.08.10 nannte, um dann am 06.09.10 zu verkünden, dass wiederum ab 01.08.2010 der Erdgastarif gelte (
).
Das beste ist: Im dem Willkommensschreiben zur GV teilten die mit, dass die Abschläge gemäß der Fälligkeitstermine der letzten Rechnung zu leisten seien.
In dieser Rechnung (Abschlussrechnung zum Classic) fehlten allerdings jegliche Termine für neue Abschläge, so dass ich seit dieser Schlussrechnung Anfang August gar nichts mehr bezahle. Um so besser...
Dann schauen wir mal wie die Verzögerung beim Wechsel erklärt wird. Und dann das ganze ab zur Bundesnetzagentur, Verbraucherzentrale etc.
Und im nächsten Jahr heißt es hoffentlich \"Tschüss Gas\", dann können mich diese ganzen Abzocker mal gerne haben.
Gruß vom
Avacon-Geplagten Bors