Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW  (Gelesen 34298 mal)

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Offline berghaus

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #30 am: 12. März 2011, 23:50:37 »
Zitat
von Unioner7
Ob die EVU zu diesen Kündigungen berechtigt sind oder nicht, kann ich nicht sagen.

Was steht denn über Kündigung im Vertrag? Aus welchem Jahr stammt er.

Wenn der Anfangsvertragspreis günstiger ist als der, den man bei einem neuen Anbieter bekommen kann, könnte man ja auch bei unwirksamer Kündigung noch ein wenig länger im alten Vertag bleiben.

@ben100

Hat Frau Holling den Vertrag auf die Einhaltung der Kündigungsfristen geprüft oder allgemein gesagt, gegen Kündigungen könne man nichts machen?

berghaus 12.03.11

Offline Unioner7

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #31 am: 13. März 2011, 12:46:11 »
Also mein Liefervertag ist aus Juni 2002.
AGB´s wurden nicht mit versand, nur die Preisliste. Auf Wunsch wären die AGB´s zugeschickt worden. Habe ich damals nicht angefordert.
Natürlich war der Anfangsvertragspreis günstiger als heute, bei einem Preis Stand 1.4.2002.
Ich bin zwischen \"weiter mit der NGW streiten\" und \"Vertagsverhältnis beenden und mit neuem Anbieter weiterarbeiten\" hin und hergerissen.
Zumal ich mich bei einem Wechsel schnell entscheiden muss, da ich schon gern einen flüssigen Übergang von NGW auf Versorger XYZ haben möchte. Denn die Zeit zwischen Vertragslieferung und Grundversorgung kostet ja auch zusätzliches Geld.
Bin zudem gespannt, wie die NGW bei einem Wechsel Ihre \"Forderung\" zu den einbehaltenen Zahlungen aufführt und begründet.
Das blöde bei dem ganzen Thema ist vor allem die fehlene Alternative, die wirtschaftlich ist. Das wissen alle Versorger genau und arbeiten entsprechend. Und nur wenn sich mehr Verbraucher zu einem Wechsel entscheiden würden, tut das dann irgendwann auch der NGW weh.
Ich werde noch 2-3 Nächte darüber schlafen und werde dann wohl wechseln.
Unioner7

Offline Sandhase

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #32 am: 13. März 2011, 13:18:48 »
Hallo Mitstreiter.
Bin in der selben Lage. Ich meine mal im Traed gelesen zu haben daß unsere
alten Verträge für Sndervertragskunden ( meiner von 1998 ) nicht einseitig gekündigt werden können. Das scheint aber wohl nicht so zu sein. Aussage  H. RR-E-ft: Kein Schutz von Sondervertragskunden.  Neuer Anbieter? Preiswerter,stand jetzt, wird,s nicht.

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #33 am: 13. März 2011, 16:16:39 »
Zitat
Original von berghaus

@ben100

Hat Frau Holling den Vertrag auf die Einhaltung der Kündigungsfristen geprüft oder allgemein gesagt, gegen Kündigungen könne man nichts machen?
berghaus 12.03.11

@ben 100

Sehr gute Frage! Eine Antwort bitte.

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #34 am: 13. März 2011, 19:51:27 »
Also ich würde schon mal dafür kritisiert, daß ich Inhalte von Schreiben der Anwälte nicht einfach so posten darf  ;)

Ich denke auch das jeder Fall anders gelagert ist.

Für meinen Fall wurde alles geprüft und mir letztendlich mitgeteilt, da dies in meinem Fall quasi erstmal das Ende der Fahnenstange ist.

Und ehrlich gesagt hatte ich auch damit gerechnet.

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #35 am: 14. März 2011, 09:14:15 »
Zitat
Original von ben100
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.

Dann solltest Du vielleicht mit derart pauschalisierenden Aussagen etwas vorsichtiger sein. Den Zusatz \"meines Vertrages\" kann ich oben jedenfalls nicht entdecken. Und vielleicht hat Unioner7 ja auch gar nicht den selben Vertrag wie Du  ;)

Ein \"Schreiben der Anwälte\" hat i. Ü. kein Mensch verlangt, wäre hier schlicht nicht notwendig. Lediglich eine klare Formulierung.
Die Nachfrage war daher völlig berechtigt, eine Antwort ist für eine Einschätzung der Kündigung  in \"ordnungsgemäß und rechtswirksam\", oder eben nicht, unerlässlich.

Offline bolli

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #36 am: 14. März 2011, 13:42:42 »
Zitat
Original von Kampfzwerg
Zitat
Original von ben100
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.

Dann solltest Du vielleicht mit derart pauschalisierenden Aussagen etwas vorsichtiger sein. Den Zusatz \"meines Vertrages\" kann ich oben jedenfalls nicht entdecken. Und vielleicht hat Unioner7 ja auch gar nicht den selben Vertrag wie Du  ;)

Ein \"Schreiben der Anwälte\" hat i. Ü. kein Mensch verlangt, wäre hier schlicht nicht notwendig. Lediglich eine klare Formulierung.
Die Nachfrage war daher völlig berechtigt, eine Antwort ist für eine Einschätzung der Kündigung  in \"ordnungsgemäß und rechtswirksam\", oder eben nicht, unerlässlich.
Was soll denn dieser kratzbürstige Ton. Es sollte doch wohl jedem halbwegs informierten klar sein, dass bestimmte Vertragselemente nur individuell geprüft und beantwortet werden können. Hier kann immer nur die grundsätzliche Richtung betrachtet werden, den konkreten Fall muss man dann schon selbst beantworten (wenn man denn schon nicht selbst den Anwalt fragen will).
Ob nun Unioner7\'s Kündigunsgfrist eingehalten wurde oder nicht wird Frau Holling bei Vorlage und Prüfung von ben100\'s Vertrag kaum beantworten können.  ;) Aber grundsätzlich ist sie eben möglich. Und vor allem ohne Zustiommung des Vertragspartners.  ;)

Das manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden und ihre Kündigung nicht wirksam war/ist, wissen Mitlesende auch, aber man sollte da die weniger Mutigen nicht in die Irre führen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und wegen ein paar Tagen lohnt sicher kein Disput.

Offline userD0010

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #37 am: 14. März 2011, 15:13:48 »
ob eine Kündigung eines bisherigen (Sonder-)Vertrages wirksam ist, lässt sich doch relativ häufig (wenn noch vorhanden) am ursprünglichen Vertrag herauslesen. Steht da nicht irgendwo ein Passus zur Kündigung und deren Fristen?
Dann ist es doch relativ einfach festzustellen, ob die Kündigung unter Einhaltung der Frist rechtswirksam ist.
Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, wäre dieser Kündigung zu widersprechen, wobei dies natürlich den laufenden Energiebezug bis zur nächsten, dann frist- und formgerechten Kündigung sicherstellt.

Alles Andere ist doch hier im Forum hinlänglich dargestellt, argumentiert und beantwortet worden, so dass einige hier auftauchende Beiträge wohl nur der Produzierung eigener Beiträge.

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #38 am: 14. März 2011, 19:28:54 »
@bolli
Ihrer Omnipräsenz  kann man wohl nirgends entgehen.

Ja und?
Was soll denn das ganze „Geschwafel“?  
Wir befinden uns hier definitiv nämlich nicht in den „Grundsatzfragen“
Oder ging es Ihnen alles in allem letztendlich nur darum, meinen Ton zu kritisieren?  Und ganz nebenbei Ihren counter zu erhöhen. Oder umgekehrt.

Ach ja, noch recht vielen Dank für Ihren wirklich erhellenden  Hinweis
„Ob nun Unioner7\'s Kündigunsgfrist eingehalten wurde oder nicht wird Frau Holling bei Vorlage und Prüfung von ben100\'s Vertrag kaum beantworten können“
– obwohl auch das eigentlich „doch wohl jedem halbwegs informierten klar“ sein sollte.  
Aber gut, dass man mal darüber gesprochen hat  :rolleyes:


berghaus Frage war i. Ü. zur Beurteilung der Sachlage völlig berechtigt! Und zur Beantwortung derselben ist weder eine Rücksprache mit einem RA, geschweige denn dessen Genehmigung notwendig. Alles andere ist einfach nur dummes Geschwätz.

Offline userD0010

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #39 am: 14. März 2011, 20:23:16 »
@Kampfzwerg
Zitat
@bolli Ihrer Omnipräsenz kann man wohl nirgends entgehen.
Zitat
ganz nebenbei Ihren counter zu erhöhen
[/B][/SIZE]

Wie wahr, wie wahr.

 Zu Allem und Jedem etwas beizutragen, dient doch nur der Countererhöhung.
Und man ist zu \"Höherem\" geboren.

Zitat
Hier kann immer nur die grundsätzliche Richtung betrachtet werden, den konkreten Fall muss man dann schon selbst beantworten (wenn man denn schon nicht selbst den Anwalt fragen will).
Aber nur, wenn man sich selbst fragt !

Zitat
Das manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden und ihre Kündigung nicht wirksam war/ist, wissen Mitlesende auch, aber man sollte da die weniger Mutigen nicht in die Irre führen.

Wieder so typische Sprechblasen wie:
Zitat
manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden
Jaja, wenn bolli sich doch solch Sorgen macht und sich Mühe gibt, dass die weniger Mutigen nicht in die Irre geführt werden.

Ist er einer der weniger Mutigen und will das nur durch seine Omnipräsenz kaschieren?

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #40 am: 14. März 2011, 23:28:00 »
Wäre auch zu schön wenn Kampfzwerg nix zu meckern hätte.

Allerdings liegt er hier völlig daneben.

Ich hatte geschrieben, daß man lt. Frau Holling nichts gegen die Kündigung machen kann.

Ich schrieb nicht \"gegen die Kündigungen\".

Daraus ergibt sich eindeutig das ich meine Kündigung meinte.

Alles andere ist einfach nur dummes Geschwätz und gehört hier einfach nicht hin.

 :P

Offline bolli

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #41 am: 15. März 2011, 07:32:15 »
Zitat
Original von ben100
Alles andere ist einfach nur dummes Geschwätz und gehört hier einfach nicht hin.

 :P
Jau, aber h.terbeck und berghaus mögen mich wohl nicht.  :(
Irgendwie meinen die immer, sie müssten auf meine Postingzahl schauen. Wenn sie statt dessen mal ihre (teilweise pampige) Wortwahl überdenken und fachliche Hinweise geben würden, wäre das für viele wichtiger als meine Postingzahl.

Es gilt, die Leute umfassend zu informieren, es gibt nämlich immer noch zahlreiche nicht so gut Informierte. Und da sind Spitzfindigkeiten nicht angemessen.

Offline Unioner7

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #42 am: 15. März 2011, 17:33:52 »
Ich möchte mich bolli und ben100 zum Theme \"Umgangston\" anschließen, schließlich sollten hier doch alle das gleiche Problem und fast die gleichen Ziele haben. Und viele der Besucher in diesem Forum sind dankbar für jede Information.

Ich habe jedenfalls gerade das EVU gewechselt, auch wenn die Kündigung der NGW mit Frist 30.04.20111 um 1 Monat zu früh terminiert wurde. Da aber eine Versorgung bei mir ab dem 1.5.2011 funktionieren soll, habe ich mit der SWK abgeschlossen (5,03 Cent/kWh und 127,45 EUR Grundpreis bei 27.000 m³/a).

Mal schauen wie es dort so läuft und was die NGW unternimmt. Ich informiere Euch.
Unioner7

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #43 am: 15. März 2011, 18:12:57 »
Jo! Habe auch den Wechsel eingeleitet zu den SWK.

Das andere will ich einfach nicht mehr kommentieren stimme aber im Tenor mit Unioner7 vollkommen überein.

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #44 am: 15. März 2011, 19:38:44 »
Zitat
Original von ben100
Das andere will ich einfach nicht mehr kommentieren stimme aber im Tenor mit Unioner7 vollkommen überein.
@ben100
Natürlich. Oder vielleicht auch natürlich nicht.
Du hast Dir den Titel in der Meisterschaft der Disziplin Geschwurbel wahrlich mit der Zeit hart erkämpft und redlich verdient.  :D




Zitat
Original von bolli
Jau, aber h.terbeck und berghaus mögen mich wohl nicht. Irgendwie meinen die immer, sie müssten auf meine Postingzahl schauen. Wenn sie statt dessen mal ihre (teilweise pampige) Wortwahl überdenken und fachliche Hinweise geben würden, wäre das für viele wichtiger als meine Postingzahl.  Es gilt, die Leute umfassend zu informieren, es gibt nämlich immer noch zahlreiche nicht so gut Informierte. Und da sind Spitzfindigkeiten nicht angemessen.
@bolli
Das ist einfach Unsinn. Es geht nicht um mögen oder nicht mögen.
Ihre kolportierten fachlichen Hinweise passten hier schlichtweg überhaupt nicht zum Thema!
Fachliche Hinweise resp. umfassende Information überall und nirgends ohne Rücksicht auf Verluste/Thematik?
 Irgend jemand wird es schon gebrauchen können?
Nach einer derartigen Argumentation könnten wir eine Struktur im Forum auch gleich einstampfen. Das wiederum wäre einer umfassenden Informationspolitik wohl eher hinderlich. Das hat mit Spitzfindigkeit nicht das Geringste zu tun.

All das, in Verbindung mit ben100`s wiederholtem Gelaber hat mich gestern schlicht genervt. Sollte ich Sie persönlich verletzt haben, bitte ich Sie um Entschuldigung. Und nur Sie.

 

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