Original von Kampfzwerg
Original von ben100
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.
Dann solltest Du vielleicht mit derart pauschalisierenden Aussagen etwas vorsichtiger sein. Den Zusatz \"meines Vertrages\" kann ich oben jedenfalls nicht entdecken. Und vielleicht hat Unioner7 ja auch gar nicht den selben Vertrag wie Du
Ein \"Schreiben der Anwälte\" hat i. Ü. kein Mensch verlangt, wäre hier schlicht nicht notwendig. Lediglich eine klare Formulierung.
Die Nachfrage war daher völlig berechtigt, eine Antwort ist für eine Einschätzung der Kündigung in \"ordnungsgemäß und rechtswirksam\", oder eben nicht, unerlässlich.
Was soll denn dieser kratzbürstige Ton. Es sollte doch wohl jedem halbwegs informierten klar sein, dass bestimmte Vertragselemente nur individuell geprüft und beantwortet werden können. Hier kann immer nur die
grundsätzliche Richtung betrachtet werden, den konkreten Fall muss man dann schon selbst beantworten (wenn man denn schon nicht selbst den Anwalt fragen will).
Ob nun
Unioner7\'s Kündigunsgfrist eingehalten wurde oder nicht wird Frau Holling bei Vorlage und Prüfung von
ben100\'s Vertrag kaum beantworten können.
Aber grundsätzlich ist sie eben
möglich. Und vor allem ohne Zustiommung des Vertragspartners.
Das manche hier immer noch darauf hoffen, sich doch noch in ihrem alten Sondervertrag zu befinden und ihre Kündigung nicht wirksam war/ist, wissen Mitlesende auch, aber man sollte da die weniger Mutigen nicht in die Irre führen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und wegen ein paar Tagen lohnt sicher kein Disput.