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Autor Thema: Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW  (Gelesen 32861 mal)

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Offline Cremer

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #15 am: 26. Juli 2010, 19:54:51 »
@kampfzwerg,

ich hab\'s mit dem kopieren raus, soeben ist\'s mir gelungen  :evil:

Nur die besagte Kopfzeile markieren und z.B. in Word einfügen. Und schon erscheinen die Stadtwerke Karst. :D

Zitat
Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Kaarst GmbH (SWK) für die Gaslieferung an Sonderkunden


Toller Betrug, oder Plagiate wie Du schon schreibst
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

info@bifep-kh.de
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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #16 am: 28. Juli 2010, 23:19:01 »
Die wollen wohl den Schaden bei einer Niederlage vor dem BGH in Grenzen halten.

Habe das auch bekommen aber selbstverständlich \"nicht\" unterschrieben.

Ohne Anwalt mache ich bei denen garnix mehr.

Habs das hier mal an die Rheinische Post gesendet. Eventl. schreiben die ja was. Ein Versuch ist es Wert.

Offline sir_diddler

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #17 am: 29. Juli 2010, 23:51:55 »
@Kampfzwerg

Sorry, Unioner7 hat Recht, komme aus Hünxe und habe das Schreiben seit dem

17. Juli 2010 bereits vorliegen, Schreibdatum 14. Juli 2010

Gruß aus Hünxe
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #18 am: 30. Juli 2010, 12:03:48 »
Zitat
Original von sir_diddler
@Kampfzwerg
Unioner7 hat Recht

Womit sollte er denn Recht haben?
Sein erster Beitrag bzw. die Thread-Eröffnung datierte vom 22.07. Und darin hiess es Hallo, habe heute mit Schreiben der NGW
In der Sache selbst wurde lediglich eine Frage gestellt.

Edit 31.07.
Wenn Dir das Schreiben bereits seit dem 17.07. vorliegt, wäre eine kleine Info schön gewesen!

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #19 am: 08. August 2010, 20:13:22 »
Zitat
Original von RR-E-ft
Wer so etwas unterschreibt, ist selber dran schuld.
Wäre wohl gut, wenn die Verbraucherzentrale davor warnen würde.

Die VZ NRW ist seit dem 26.07.10 per Email informiert.
Bis dato erfolgte ihrerseits keine, wie auch immer geartete, Reaktion.
Weder eine Eingangsbestätigung der Email, oder eine Nachfrage zum Sachverhalt, geschweige denn eine offizielle Warnung auf ihrer homepage oder ähnliches.

Wahrscheinlich haben sie Wichtigeres zu tun.
Oder sind an weiterführenden Informationen durch Verbraucher nicht interessiert.
Die letzte Info auf deren Seite \"Gaspreise - Preiserhöhungen - Abrechnungen
Informationen und Beratung\" datiert vom 14.03.10.

Offline koga dietz

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #20 am: 29. November 2010, 15:36:37 »
Hallo Kameraden. Bisher habe ich nicht auf die Einstufung seitens der NGW zwecks der für mich passenden Gastarifgruppen reagiert weil mir ein guter Freund geraten hat dies nicht zu akzeptieren weil dann mein Widerspruch hinfällig würde. Jetzt habe ich festgestellt, daß ich mit meiner Brennwertheizung günstiger liegen würde. Auf einen Anruf von mir bei der NGW bestätigte man mir dieses und schlug mir vor einen neuen Antrag zu stellen. Das Formular schickte man mir schon. Ich meine aber, daß ich doch nicht einen neuen Gasliefervertrag abschließen müßte um einen neuen Tarif zu bekommen. Telefonisch habe ich das auch der Servicestelle mitgeteilt und dort gab man mir auch Recht , daß der Tarif Best Plus für mich der geeignete wäre zumal auf der Webseite der NGW bei Best Plus von einer effizienten Heizungsanlage gesprochen wird. Da ich bei der NGW immer ein schlechtes Gefühl habe um beschissen zu werden habe ich keinen neuen Vertrag unterschrieben. Wenn ich meine Jahresabrechnung betrachte bestärkt mich dieses Gefühl. Meine Einzahlungen an die NGW stimmen mal wieder nicht mit der von mir gezahlten Beträge überein. Ich vermute versuchten Betrug weil ich von anderen Kunden der NGW die gleiche Masche zu hören bekam ( nachweißbar weil ich die Rechnungen gesehen habe) Dies Masche ist leider auch bei anderen Unternehmen Standart geworden. Wer kann mir bei den neuen Tarifen einen Rat geben oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Offline bolli

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #21 am: 30. November 2010, 08:58:39 »
Na ja, an der einen oder anderen Stelle entlarven wir Protestler uns aber nun. Auf der einen Seite möchten wir möglichst auf den Vertragsanfangspreis zurück, auch wenn der von 1971 stammt und natürlich für den Versorger mit ziemlicher Sicherheit auch nicht mehr kostendeckend ist (aber was interessiert das uns, schließlich bekommt er von anderen dafür ja mehr als ihm zusteht) und auf der anderen Seite möchten wir an den Inhalten zu unseren Gunsten doch noch ein bisschen \"drehen\" und auch das letzte rausholen. Und wenn ich ne neue Brennwertheizung habe, sollte auch der günstigere Brennwert berücksichtigt werden, aber bitte wieder zu Preisen von 1971.

So wird\'s wohl nichts werden. Man sollte nicht zu gierig werden.

Da die Versorger derzeit wohl noch nicht bereit sind, angemessene Preise zu nehmen, muss man, so man denn die Möglichkeit über einen alten Vertrag hat, eben die alten Preise anrechnen, aber Modifikationen an Einzelheiten des Vertrages wird es da wohl eher nicht geben.  ;)

Offline sir_diddler

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #22 am: 10. März 2011, 22:48:51 »
Hallo Mitstreiter,

habe Ende März vom Versorger mal wieder Post bekommen, mit folgendem Titel:

Kündigung Ihres bestehenden Erdgasliefervertrages
Neues Vertragsangebot

aus dem Inhalt:
.... wir sehen uns daher gezwungen, das o.g. Vertragsverhältnis fristgerecht zum 31.3.11 zu kündigen. .... Sofern Sie das Vertragsangebot nicht annehmen möchten, ... weiterhin mit Erdgas versorgen, ...zu den Preisen und Bedingungen der Grundversorgung.

Nun meine Fragen:
Muss ich das akzeptieren ?
Dürfen die das ?
Kann ich dann zum 1.4.11 von einem anderen Versorger Gas abnehmen ?
Mit freundlichem Rebellen-Gruß
Guido


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Offline bolli

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #23 am: 11. März 2011, 07:52:36 »
Zitat
Original von sir_diddler
habe Ende März vom Versorger mal wieder Post bekommen,
In welchem Jahr ?
Zitat
Original von sir_diddler
Muss ich das akzeptieren ?
Ja (ggf. Frist überprüfen)
Zitat
Original von sir_diddler
Dürfen die das ?
Ja
Zitat
Original von sir_diddler
Kann ich dann zum 1.4.11 von einem anderen Versorger Gas abnehmen ?
Das wird zeitlich wohl nicht mehr klappen. Ggf. 01.05.

Offline Unioner7

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #24 am: 11. März 2011, 16:41:49 »
Hallo,
auch ich habe heute von der NGW ein Kündigungsschreiben erhalten, Text wie \"sir_diddler\", mit Frist 31.04.2011.
Bei meinem Schreiben wird mir bis 15.04.2011 Zeit gegeben den neue Erdgassondervertrag zu unterschreiben. Entspr. Auftragsformular wurde wieder mitgeschickt. Zudem ergänzende Bedingungen und ein Heft Allg. Bedingungen.
Wenn ich nicht unterschreibe, \"werde ich natürlich weiterhin, dann allerdings durch Grundversorgung mit Gas versorgt\".
Im ersten Satz des Anschreibens wird als Begründung für die neuen Verträge die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Vorteil der Kunden genannt.

Ich sehe dieses Schreiben als Lieferkündigung durch die NGW an, denn auch die Grundversorgung bei Nichtannahme ist ja eine einseitige Vertragsänderung.

Ich werde wohl diese Schreiben bestätigen, also die Gasversorgung durch die NGW komplett beenden und es mit einen neuen Gasversorger suchen. Mal sehen ob es dann besser oder evtl. noch schlechter läuft. Zeitlich könnte es zwar knapp werden, aber es wird ja ab nächste Woche wärmer!

Für weitere Anregungen oder Hinweise würde ich mich freuen.
Unioner7

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #25 am: 11. März 2011, 17:33:38 »
Habe selbiges mit Termin 15.04.2011 bekommen.

Habe das per Mail an RA Holling gemailt mit Bitte um Prüfung.

Wohin wechselt ihr?

Offline Unioner7

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #26 am: 11. März 2011, 17:54:44 »
Wahrscheinlich SWK Energie GmbH. Tarif SWK Direkt Gas.
Möglich derzeit zum 1.5.2011, würde also passen. Vorausgesetzt die Kündigung durch die NGW ist soweit sauber.
SWK sitzen in Krefeld und haben ganz gute Bewertungen bei verivox und im Netz.

Gibt es was neues zum Thema: \"Gerichtsverfahren eines Sondervertragskunden der vorher als Tarifkunde eingestuft wurde\"
Unioner7

Offline Kampfzwerg

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #27 am: 11. März 2011, 18:48:33 »
vielleicht auch einmal hier lesen, wobei der Fokus auf \"ordnungsgemäß\" liegen sollte.
Kein Schutz für Sondervertragskunden bei ordnungsgemäßer Kündigung

Offline Unioner7

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #28 am: 11. März 2011, 19:12:25 »
Danke für die Info, habe die Punkte dort gelesen.
Da ich einem Wechsel sowieso geplant habe, ist der Zeitpunkt nun halt da. Ob die EVU zu diesen Kündigungen berechtigt sind oder nicht, kann ich nicht sagen. Wenn es grundlegende Gründe für einen Wechsel zum jetzigen Zeitpunkt gibt, bin ich für Hinweise sehr dankbar.
Unioner7

Offline ben100

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Neuer Sondervertrag mit neuer AGB der NGW
« Antwort #29 am: 12. März 2011, 14:57:27 »
Also lt. Frau Holling kann man rechtlich gegen die Kündigung nichts machen.

Daher werde ich wechseln.

 

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