Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Streitwert zu gering ?
Didakt:
--- Zitat --- Original von Black
Das verringert ihre Chancen als Beklagter zusätzlich. Daher muss nicht Ihr Anwalt schuld sein, wenn Sie verlieren.
--- Ende Zitat ---
Das ist wohl wahr! Es kann vor allem auch an einem vom Energierecht und aktueller höchstrichterlichen Rechtsprechung ziemlich unbefleckten und dazu sehr versorgerfreundlich entscheidenden Amtsrichter liegen, dessen Urteil leider bei geringem Streitwert ohne Zulassung der Berufung nicht mehr anzufechten ist und somit einen Ewigkeitswert besitzt. X(
RR-E-ft:
Letztgtenanntes Risiko, auf welches ein Anwalt regelmäßig hinweisen wird, ist bei nicht berufungsfähigem Gegenstandswert immanent und vergrößert sich keinesfalls dadurch, dass Black den Versorger im Prozess vertritt.
Black:
Es sollte aber jedem klar sein, dass bei einem Verfahren, dass aktiv von Versorgerseite angestrengt wird vorher schon intern geprüft wurde, ob die Preise als billig begründet werden können oder nicht. Das schließt natürlich ein Restrisiko nicht aus, führt aber letztendlich zu einer hohen Erfolgsquote.
Derjenige Versorger, der tatsächlich unbillige Preise hat wird die Widerspruchskunden dagegen eher unbehelligt lassen, denn er macht ja an den unbilligen Preisen aller Kunden mehr Gewinn als ihn die Widersprüche kosten. Warum das alles durch ein teures Verfahren gefährden?
RR-E-ft:
Meine Erfahrung ist eher die, dass oftmals Versorger (oft vertreten durch namhafte Kanzleien) massenhaft aktiv Verfahren anstrengen, obschon sie im konkreten Vertragsverhältnis gar kein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht haben und es deshalb für die Frage der Begründetheit der Zahlungsklage schon gar nicht auf die Frage der Billigkeit ankommt. Und selbst zur Begründung der Billigkeit reicht der Vortrag der anwaltlich vertretenen Versorger oft nicht aus.
Was sich die Versorger also bei dem Anstrengen solcher Verfahren denken, bleibt oft vollkommen unerfindlich.
Oftmals wird wohl die Hoffnung mitschwingen, der verklagte Kunde werde sich nicht oder nicht zureichend verteidigen.
Black:
Diese Art von Verfahren kenne ich auch. Die Leute mit dem großen E im Namen sind dort vorne mit dabei mit vollen Händen Geld zu vernichten.
Das sind aber keine Billigkeitsverfahren im eigentlichen Sinne, denn die Frage der Billigkeit wird dort nicht geprüft (oft auch nur hilfsweise beanstandet), hier steht die Wirksamkeit des vertraglichen Preisanpassungsrechtes im Vordergrund.
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