In Einzelfällen kann man überlegen, ob eine Feststellungs- Widerklage sinnvoll ist, mit welcher der Streitwert deutlich nach oben befördert werden kann.
Erfahrungsgemäß erfordert ein Billigkeitsprozess einen durchschnittlichen Zeitaufwand von zehn Stunden, wenn man damit ständig Erfahrung hat. Sonst kann der Zeitaufwand auch deutlich höher liegen.
Um ein solches Mandat deshalb wirtschaftlich vertretbar abwickeln zu können, ist ein Honorar von mindestens 500 EUR (netto) erforderlich. Vom Honorar sind schließlich zunächst die Kanzleikosten zu decken, so dass es nicht als Reingewinn und umrechenbare Stundenvergütung für den Anwalt zur Verfügung steht.
Wenn bei einem geringen Streitwert das gesetzliche Honorar etwa 65 EUR (netto) beträgt, kann sich ein jeder selbst ausrechnen, dass ein Anwalt seine Leistung dafür nicht anbieten kann, weil er damit insbesondere auf Dauer seine eigene Existenz gefährdet. 6,50 EUR pro Stunde, wovon zunächst die Kanzleikosten zu decken sind, lassen dem Anwalt - wenn überhaupt - jedenfalls keine angemessene Entlohnung zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes.
Dass ein gut ausgelasteter Anwalt deshalb in solchen Fällen kein Interesse an der Mandatsübernahme hat, seine verfügbare (von Natur aus begrenzte) Zeit besser darauf verwendet, wirtschaftlich interessantere Mandate zu bearbeiten, liegt auf der Hand, weshalb der Verweis auf Arbeitsüberlastung nachvollziehbar ist.
Eine Honorarvereinbarung kann da helfen.
Es ist wie auch sonst im Leben. Ein ordentlicher Haarschnitt ist erforderlich. Zumeist geht man deshalb zum professionellen Frisör und zahlt entsprechend ordentlich dafür oder man macht es (nach Schnittmusterbogen) selbst und das Ergebnis sieht dann entsprechend aus.