Eon-Avacon teilt den Kunden mit dem Strom-Grundversorgungstarif \"Alpha\" und den Kunden in der \"Grundversorgung Heizstrom\" mit, dass ab 01.09. die ergänzenden Bedingungen nicht mehr gelten. Sind diese \"Ergänzenden Bedingungen\" eine Verordnung, wie die GVV, oder Allgemeine Geschäftsbedingungen, die wirksam in den Vertrag einbezogen werden mussten ? Bei der \"Grundversorgung Heizstrom\", die ja ein Sondervertrag ist, wurde jedenfalls nie eine Einbeziehung vereinbart. Viele Kunden wittern hinter der Mitteilung eine Falle. Ich kann daran nichts Aufregendes entdecken. Ist hier jemand schlauer ? Zusammen mit der \"Außerkraftsetzung\" wurde den Kunden auch eine Änderung der Vertragskontonummer mitgeteilt. Den meisten Kunden wird das nun schon zum dritten mal innerhalb von zwei Wochen mitgeteilt. Nun sind doppelte Schreiben bei Eon-Avacon nichts ungewöhnliches (die rechte Hand kann nun mal nicht immer wissen, was die linke tut), aber wenn dann bei jedem Schreiben auch noch unterschiedliche neue Vertragskontonummern mitgeteilt werden, wird die Sache unübersichtlich. Kunden, die unterschiedliche Nr. bekommen haben, sollten mal bei der Hotlinie anrufen. Ich habe zwar wenig Hoffnung, aber es könnte ja sein, dass dort einmal eine Frage beantwortet werden kann.