Original von Harry01
Also in meinen Augen ist das keine Kündigung, denn ich habe kein Vertragsverhältnis \"Erdgas\", was beendet werden könnte. Zudem bin ich ja auch immer noch der Auffassung, daß wenn überhaupt der Vertrag nur durch die EON Avacon AG, also dem eigentlichen Vertragspartner gekündigt werden kann.
Warum machen die immer so uneindeutige Sachen? Hätte man die Kündigung nicht im Klartext schreiben können?
Zudem ist doch der Classic-Tarif aus Sicht von EON ohnehin ein Grundversorgungstarif.
Ich bin mir nicht sicher, ob Sie es nur nicht verstehen wollen oder es nicht verstehen können:
EON möchte den Gasliefervertrag mit Ihnen kündigen, egal wie dieser nun heißt. Die möchten auch nicht abwarten, ob ihre Meinung, der Erdgas-Classic sei ein Grundversorgungsvertrag, nun tatsächlich richtig ist oder die Rechtssprechung bestätigt wird, dass es sich um einen Sondervertrag handelt. Daher kündigen sie lieber vorsorglich, wohl wissend, dass sie für den Fall, dass es sich um eine Grundversorgung handelt, nicht kündigen können. Dieses Recht muss man Ihnen wohl zugestehen.
Das sich die ganzen Schreiben manchmal wie Wischi-Waschi anhören hängt wohl damit zusammen, dass man sich natürlich durch unklug verwendete Begrifflichkeiten in Kundenschreiben nicht in anderen Fällen binden will bzw. durch falsch verwendete Begriffe quasi Aussagen für andere Fälle trifft .
Ich an Ihrer Stelle würde aber mal nicht allzuviel Hoffnung da rein setzen, dass nur wegen der unklaren Ausdrucksweise diese Schreiben komplett wirksungslos sind. In vielen Fällen wird ja vom Empfängerhorizont ausgegangen und der besagt nun mal, dass Ihnen, wenn Sie nur
einen Vertrag mit Ihrem Gaslieferanten haben, auch nur dieser eine Vertrag gekündigt werden kann, egal in was für einer Art der Versorgung Sie sich befinden. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind (z.B. weil SIE meinen, dass Sie in der Grundversorgung sind und dort in der Regel nicht gekündigt werden kann) müssen Sie halt dagegen vorgehen.
Ich würde mich aber davor hüten, erstmal Jahre mit einer unklaren Vertragssituation ins Land gehen zu lassen, wenn die Gefahr sehr groß ist, dass ich mich statt dessenn in einem ungünstigen Vertragsverhältnis befinde. Und das sehe ich in Ihrem Fall, da ich nach den bisherigen Rechtssprechungen davon ausgehen würde, dass die Kündigung der EON bestätigt würde, auch wenn an der einen oder anderen Stelle vielleicht noch was nachgebessert werden muss (z.B. Kündigungsfristen oder Lesbarkeit der Unterschriften).