Energiepreis-Protest > ZVO Energie
ZVO führt Mahnverfahren Amtsgericht Eutin
HOL:
zu ZVO führt Mahnverfahren
F.Schmidt/ RR-E-ft/ Evitel 2004
Auch ich habe die Anspruchsschrift vom Amtsgericht Eutin bekommen. Das beigefügte Gutachten von Deloitte & Touche sagt m.E. überhaupt nichts aus. da es sich ausschließlich auf Ausagen von Mitarbeitern des ZVO beruft und keine nachvollziehbaren Argumente oder Beweismaterial vorgelegt werden. Außerdem findet die wichtigste Preiserhöhung zum 01.09.2008 nämlich von 4,945 ct auf 6,245 ct in dem Gutachten keine Berücksichtigung.Mein Anwalt wird der Klage widersprechen.
Gruß HOL
rkausg:
Liebe Mitstreiter,
habe leider zulange nicht mehr in diesen thread gesehen, ich hoffe es ist für F.Schmidt noch nicht zu spät, da dieFrist zur Verteidigungsanzeige ja evtl. schon abgelaufen ist.
Der in dem Beitrag weiter oben genannte Anwalt Torsten Meinicke ist zwar in der Karte über die sachkundigen Anwälte noch vorhanden, nicht mehr aber in der Liste für den Postleitzahlenbereich 2....., da er nach Auskunft des Büros des BdE nicht mehr in Kiel praktiziert.
Er soll sein Büro jetzt in Plön haben, ist dort aber nicht über Tel. erreichbar und ruft auch nicht zurück. Vom Energiestammtisch in Lübeck habe ich gehört, dass er nicht mehr in den Energiefragen aktiv ist; kürzlich stand noch ein Artikel in den Lübecker Nachrichten, in dem er sich zu anderen Verbraucherfragen geäußert hat.
Ich habe auf einen Tipp aus Lübeck hin inzwischen die RA Frau Munro in Lübeck beauftragt, meine Interessen zu vertreten. Bin mit meinem kompletten Ordner mt allen Schreiben, Widersprüchen gegen jede Preisänderung seit 01.10.2004, eigenen Berechnungen zu den Jahresverbrauchsabrechnungen etc. etc. zu ihr, wir haben (hoffentlich) Alles durchgesprochen und sie hat auch gleich in der Klageschrift des ZVO einige Punkte gefunden, an denen man einhaken kann und bezog sich bei ihren Aussagen auch auf die von RR-E-ft genannten Urteile des BGH, des OLG Dresden und nannte auch den juristischen Fachbegriff \"Bestreiten mit Nichtwissen\"
Bisher fühle ich mich dort gut betreut und bin weiterhin guten Mutes.
HOL:
Ladung zum Gerichtstermin
F.Schmidt/rrkausg/SStaffen/hebbi
ich habe eine Vorladung mit Termin 05.10.2010 beim Amtsgericht Eutin zur mündlichen Verhandlung. Ist bei den genannten Mitstreitern ebenfalls eine Vorladung eingegangen? Bitte um Info!
HOL
F.Schmidt:
Hallo!
Eine Vorladung zu genanntem Termin habe ich nicht bekommen.
Zwischenzeitlich hat die ZVO einen weiteren Schriftsatz eingereicht, der jedoch wenig stichhaltig ist, unseren Widerspruch seit 2004 unterschlägt und den Billigkeitsparagraphen 315 BGB in unserem Fall in Abrede stellt. Vielmehr noch stellt sich die ZVO als Opfer dar, am Ende einer langem Kette das letzte Glied zu sein und den Öl-&Gaspreisentwicklungen ausgeliefert zu sein - als so kleiner Versorger - buhu.
Desweitern wird immer noch nicht klar dargestellt, was der ZVO überhaupt an uns für Forderungen stellt!? Ursprünglich ging es um die Entgegenwirkung der Verjährung der Jahresrechnung von 2006 - was sich auf ca. 130 Euro belief. Wie sich jedoch die Forderung des ZVO zusammensetzt ist bis heute nicht erklärt.
Es bleibt abzuwarten, was geschieht!
Viel Glück den Mitstreitern.
HOL:
F.Schmidt
--- Zitat --- Zwischenzeitlich hat die ZVO einen weiteren Schriftsatz eingereicht
--- Ende Zitat ---
Frage: um was für einen Schriftsatz handelt es sich hier? und an wen ist dieser Schriftsatz adressiert? An Sie oder das Amtsgericht Eutin?
Gruß HOL
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