Energiepreis-Protest > ZVO Energie
ZVO führt Mahnverfahren Amtsgericht Eutin
F.Schmidt:
Hallo,
es war der zweite Schriftsatz in Bezug auf unser \"Verfahren\"; d. h. eine Stellungnahme auf das Schreiben unseres Anwalts an das Gericht.
HOL:
Hallo F- Schmidt,
Danke für die Nachricht, diesen zweiten Schriftsatz der ZVO-Anwälte habe ich gestern ebenfalls bekommen. Der gleiche Terminus:\" Ölpreisentwicklung, letztes Glied einer langen Einkaufskette etc!\" Ein bedauernserter Verein;) !Um diesem nicht länger zur Last zu fallen, habe ich gestern den Anbieter gewechselt.
Gruß
HOL
rkausg:
Habe die Stellungnahme des ZVO ebenfalls durch meine Anwältin erhalten, die auch gleich wieder darauf geantwortet hat, u.a. mit Bezug auf die Entscheidung des BGH, dass der Ölpreis und seine Steigerung gerade nicht mehr als Grund für Gaspreissteigerungen dienen kann.
Leider kann ich jetzt doch nicht an dem Gerichtstermin am 05.10. in Eutin teilnehmen, weiß aber nach wie vor auch nicht, ob dort überhaupt Zuhörer zugelassen sind.
Viel Glück für diesen Termin.
In Erwartung eines Berichtes dazu,
mfG
rkausg
HOL:
hallo rkausg!
der Termin vor dem Amtsgericht war öffentlich. Ein Urteil gab es noch nicht, da, Anhörungstermin und der Klägerin noch einmal die Gelegnheit zur Nachbesserung eingeräumt wurde. Terminus und Tendenz hoffnungsvoll für die Beklagten! Anklage war schlecht vorbereitet, kaum Chancen für Gutachten von Detoille und Touche, und höchstwahrscheilich ohnehin Sondervertragskunde. Nächster Termin im November.
Gruß
HOL
HOL:
Hallo rkausg und Mitstreiter,
in Ergänzung meiner Info vom 06.10.2010 folgender neuer Sachstand:
der von mir irrtümlich genannte Novembertermin war falsch. Das Amtsgericht Eutin hatte der Klägerin eingeräumt bis zum 11.11.2010 nochmals eine Stellungnahme zu ihren bisherigen Argumenten abzugeben. Ebenso hatte das Gericht bei der mündlichen Verhandlung die Möglichkeit eines Vergleiches angesprochen. Der ZVO hat darauf ein Vergleichsangebot mit folgendem Inhalt vorgelegt.Im Zuge der Nachforderung würde man den bis dato angelegten Grundversorgungstarif in einen Privatgastarif umändern, und somit die Nachforderung um ca. 300 € minimieren. Ich habe diese Angebot abgelehnt, da es mir nicht um einen Geldhandel sondern um Recht oder Unrecht in dieser Sache geht. Die Urteisverkündigung soll Anfang Dezember sein.
mfg
HOL
P.S. besser Kuhhandel;)
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