Wenn man den hohen Stromverbrauch anzweifelt, gilt es zunächst die eigenen Aufzeichnungen zu den Zählerständen zu befragen, die man möglichst immer am Monatsende erfasst.
Stimmt der hohe Verbrauch dabei mit den Zählerstandsdifferenzen überein, stellt sich allenfalls die Frage, ob auch die Ordnungsgemäßheit des Zählers angezweifelt wird. Die Messeinrichtung kann man überprüfen lassen, mit dem Risiko der Kostentragungspflicht, wenn sich bei der Befundprüfung erweist, dass die Messeinrichtung innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen anzeigt.
Dieses Problem (angezweifelter hoher Verbrauch) löst sich durch einen Lieferantenwechsel nicht, wenn der Zähler der selbe bleibt und nicht auf seine Ordnungsgemäßheit eichrechtlich kontrolliert wird.
Der neue Lieferant könnte durch Abschlagsanforderungen des Netzbetreibers für Netzentgelte von der Höhe des Vorjahresverbrauchs der Abnahmestelle erfahren. Zudem ist bei den meisten Lieferanten vorgeshen, dass der Kunde selbst seinen Vorjahresverbrauch angibt.