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Autor Thema: ErdgasClassic soll gekündigt werden  (Gelesen 13240 mal)

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Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« am: 29. Juni 2010, 13:41:22 »
Hallo Forum!

Wie schon in anderen Beiträgen zu lesen war, versucht EON Avacon nun den Erdgas Classic zu kündigen und den Kunden in die Grundversorgung einzustufen, wenn man den ErdgasIdeal nicht abschließt. So erhielt ich nun auch das entsprechende Schreiben.

Daß der Classic-Tarif grundsätzlich gekündigt werden darf, ist ja unstreitig. Nur auf welche Kündigungsfrist bezieht man sich hier?

Die Frist in der GVV kann es ja nicht sein, denn wenn EON darauf beharrt, daß der Classic-Tarif ohnehin ein Grundversorgungstarif sei, kann er ja wegen der Grundversorgungspflicht nicht aufgekündigt werden. Sollte es ein Sondervertrag sein, würde die GVV nicht anwendbar sein.

Der Kündigung zu widersprechen würde ins Leere gehen, denn aus der Vergangenheit ist bekannt, daß sowas ignoriert werden würde.

Wer hat auch die Kündigung erhalten und wie wurde darauf reagiert?

Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #1 am: 29. Juni 2010, 15:35:38 »
In der Broschüre, auf die sich die Classic-Klage beruft, ist von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen die Rede. Wer auf die Preise von Sept. 2004 gekürzt hat, zahlte bisher 3,32 ct/kwh (Grundgebühr lassen wir mal außen vor).
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ? Man sollte die Kündigung von Eon-Avacon dankbar annehmen und den Saftladen schleunigst verlassen.

Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #2 am: 29. Juni 2010, 15:52:50 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ?

Also bei mir sind es 3,85 ct/kWh (Classic Duett) im Gegensatz zum GoldGas-Tarif von 4,18 ct/kWh in meiner Region. Das wäre ein Mehrpreis von 66 Euro pro Jahr. Allerdings eine Ersparnis von 240 Euro pro Jahr zum Grundversorgungstarif von 5,38 ct/kWh und von  182 Euro pro Jahr zum ErdgasIdeal von 5,09 ct/kWh

Offline Didakt

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #3 am: 29. Juni 2010, 15:57:15 »
@ Harry01

EON hat mir vor einem Monat Vertragsunterlagen für das neue Angebot ErdgasOptimal (als Ersatz für den bisherigen Comfort-Tarif) übersandt. Die Kündigung des laufenden Vertrages, der allerdings nicht schriftlich fixiert ist, steht noch aus. Wahrscheinlich hat EON damit ein Problem. In der Klagsache gegen mich ergeht in Kürze ein Urteil.

Ich warte weder eine Kündigung noch das Urteil ab, sondern bin just dabei, die \"Scheidung\" von EON zu vollziehen. Es ist nunmehr an der Zeit, diesen Schnitt zu machen! Ich wechsele zu Goldgas (Goldgas12).

Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #4 am: 29. Juni 2010, 19:21:29 »
Zitat
Original von Harry01Das wäre ein Mehrpreis von 66 Euro pro Jahr.
Und was gewinnt man für 66 € an Lebensqualität dazu ? Keine Kürzungen und Widersprüche mehr, dazu das gute Gefühl, das Eon an mir nichts mehr verdient.
Das sollte schon 66 € wert sein.

Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #5 am: 29. Juni 2010, 20:35:42 »
Zitat
Original von Christian Guhl
dazu das gute Gefühl, das Eon an mir nichts mehr verdient.
Das sollte schon 66 € wert sein.
Naja besser würde man sich fühlen, wenn man weiß, daß man diesem Laden durch einen Wechsel auch schadet. Es ist wohl eher umgekehrt: Durch das Verhalten gegenüber den Kunden zeigt EON, daß es gewünscht ist, daß der Kunde geht. Das Ziel ist mit dem Wechsel dann erreicht. Die wollen lieber Kunden, die nicht aufmüpfig sind und alles schlucken, was von EON diktiert wird.

Wie soll man da ein gutes Gefühl bekommen?

Offline Didakt

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #6 am: 29. Juni 2010, 20:45:04 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Goldgas bietet zur Zeit 3,33 ct/kwh (Goldgas12) und das mit 12 Monaten Preisgarantie. Müssen wir da wirklich noch diskutieren ?

Auf die preislichen Unterschiede zwischen den hier in Frage stehenden PLZ-Bereichen kann ich mir allerdings keinen Reim machen.

Preise brutto:

Arbeitspreis in Hitzacker = 3,97 ct/kwh, Grundpreis = 17,18 €/Mon

Arbeitspreis im PLZ-Bereich 37... = 4,18 ct/kwh, Grundpreis = 15,94 €/Mon.

Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #7 am: 29. Juni 2010, 22:31:17 »
Zitat
Original von Harry01Naja besser würde man sich fühlen, wenn man weiß, daß man diesem Laden durch einen Wechsel auch schadet.
Jeder Wechsel schadet dem Versorger. Auch wenn Eon-Avacon es nicht wahrhaben will und froh ist, einen Widerständler los zu sein. Einer kommt zum anderen. Und plötzlich ist man nicht mehr Grundversorger.

Offline Harry01

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #8 am: 30. Juni 2010, 12:16:42 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Einer kommt zum anderen. Und plötzlich ist man nicht mehr Grundversorger.
Hmm....netter Gedankengang, aber das wird nie passieren. Zum Einen ist die Mentalität der Kunden sehr Träge, mal was Neues auszuprobieren und zum Anderen gehört EON immer noch das Netz. Selbst wenn alle Kunden bei einem anderen Anbieter sind, würde EON Grundversorger bleiben.

Zu einem jährlichen Mehrpreisarbeitspreis käme noch ein Mehrbetrag für den Grundpreis von 47 Euro hinzu, womit man schon bei 113 Euro Mehrjahrespreis wäre.

Gut, immer noch günstiger als ErdgasIdeal und die Grundversorgung, aber ich bin momentan total unschlüssig.

Theoretisch könnte ich den Stromanbieter ja gleich mit wechseln, denn ich bin ja nur noch wegen dem Duett-Rabatt und dem günstigen, durch die Widersprüche erzielten Arbeitspreis bei EON.

Offline RR-E-ft

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #9 am: 30. Juni 2010, 12:24:22 »
Der Grundversorger wird gem. § 36 EnWG alle drei Jahre danach neu bestimmt, welcher Lieferant die meisten Haushaltskunden im Netzgebiet beliefert. Demnach kann der Grundversorger wechseln unabhängig davon, wer Netzbetreiber ist.

Es gibt Netzgebiete, wo mittlerweile LichtBlick E.ON den Rang des Grundversorgers abgelaufen hat. Die Kunden stimmten dabei wohl im übertragenen Sinne mit den Füßen darüber ab, dass E.ON es nicht wert sei, weiter Grundversorger zu sein.

Wenn man schon Tschüss sagt, wofür vieles spricht, dann sollte man gleich für Strom und für Gas jeweils den günstigsten Lieferanten wählen. Ein Preisvergleich zB. unter http://www.verivox.de wird wohl erbringen, dass E.ON nicht zu den Anbietern mit preisgünstigen Angeboten zählt.

Das Unternehmen führt wohl anderes im Sinn als eine möglichst preisgünstige leitungsgebundene  Belieferung der Kunden. Schließlich deutet auch das ständige Auslaufen von irgend etwas  auf eine gewisse Inkontinenz hin.

Offline Blau Bär

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #10 am: 30. Juni 2010, 13:29:43 »
Hallo liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter!

Ich habe heute auch die Kündigung im Briefkasten gehabt für Erdgas Classic. Man kündigt mir zum 31.07.2010!!!! Das sind gerade einmal 4 Wochen Kündigungsfrist.

(  :D Kann man einem Bären überhaupt kündigen? Frechheit! Ich werde mich zudem beim Tierschutz beschweren.  :D )

Anrufe bei anderen Versorgern z. B. Goldgas ergaben, daß die mindestens 4 Wochen brauchen, um die Versorung über sie in die Wege zu leiten.
Man fiele als u. U. 1 Monat in die Grundversorgung bei E. ON Avacon.

Frage zur Frist:
Mein alter Vertrag mit der Landesgas vom 03.01.1996!!! (Es gibt keinen neueren Vertrag.) sieht folgende Kündigungsregelung vor

9. Der Vertrag läuft zunächst für die Dauer von zwei Jahren und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bei Wohnungswechsel kann kurzfristig gekündigt werden.

So gesehen müßte die Kündigung zum 31.07.2010 eigentlich nicht rechtens/unwirksam sein.

E.ON könnte somit doch erst mit Frist von 3 Monaten zu...03.01.  oder 31.12. oder..? kündigen.

WENN ICH JETZT DOCH FÜR EINEN MONAT IN DIE GRUNDVERSORGUNG FALLE - EIGENTLICH JA VÖLLIG ZU UNRECHT; ZU WANN KANN ICH DA KÜNDIGEN? REGELT DAS DER NEUE VERSORGER?

Mir scheint das Chaos bleibt.

Weitere Frage:
Meine Bärenhöhle äh mein Haus hat eine Gewerbe- und eine Wohneinheit. Bekomme ich bei einem neuen Versorger einen Privat oder einen Gewerbetarif oder einen Mix? Legt das der neue Versorger fest?

Danke im voraus!

Viele Grüße
Blau Bär

Offline RR-E-ft

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« Antwort #11 am: 30. Juni 2010, 13:46:18 »
Welche Kündigungsfristen und -termine gelten, regelt sich nach dem eigenen Vertrag mit dem Versorger.


Wer zum 01.09.2010 einen neuen Liefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschließt, der fällt wohl auch dann, wenn die Kündigung zum 31.07.10 wirksam sein sollte, ab dem 01.08.10 nicht in die Grundversorgung, sondern in die Ersatzversorgung (insbesondere, wenn er kein Haushaltskunde im Sinne von § 3 Nr. 22 EnWG ist oder die Grundversorgung vor dem 01.08.10 ablehnt).

Das Ersatzversorgungsverhältnis ist ein Schulderechtsverhältnis sui generis und kein Vertrag, so dass auch keine vertragliche Preisvereinbarung besteht.

Alles was nicht Grund- und Ersatzversorgung ist, ist Sondervertrag. Bei einem Sondervertrag kann der Lieferant nichts einseitig bestimmen, insbesondere nicht den Tarif (Preis), sondern es regelt sich alles nach dem konkret neu abzuschließenden Vertrag, also aus der vertraglichen Abrede heraus. Für den wirksamen Vertragsabschluss ist dabei insbesondere auch eine Einigung über den Preis als vertragswesentlichen Punkt erforderlich, § 154 Abs. 1 BGB.

Offline Christian Guhl

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #12 am: 30. Juni 2010, 17:44:33 »
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?

Offline Harry01

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« Antwort #13 am: 30. Juni 2010, 18:12:31 »
Zitat
Original von Christian Guhl
Muss die Kündigung eigentlich am 30.07. beim Kunden ankommen, um zum 30.08. zu gelten. Oder reicht es, wenn sie rechtzeitig abgesandt wurde und erst am 2./3.08. beim Kunden ankommt ?
Die Kündigung muß m.W. bei einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende spätestens am 03.07.2010 zugegangen sein, wenn sie auf den 31.07.2010 wirken soll.

Daß sie und wann sie zugegangen ist, müßte EON aber im Zweifelsfall nachweisen, was wohl bei einfachem Brief nicht ganz einfach sein dürfte.

Offline AKW NEE

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ErdgasClassic soll gekündigt werden
« Antwort #14 am: 30. Juni 2010, 18:40:14 »
In dem Schreiben, welches ich kenne, kommt das Wort Kündigung an keiner Stelle vor!
Der Tarif wird an keiner Stelle genannt!

Ein Wechsel ist aber immer gut.

Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ( 28 Tage! ) ist nur selten genau einen Monat!

 

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