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Autor Thema: Mahnkosten rechtens???  (Gelesen 7773 mal)

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Offline Emma Peel

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Mahnkosten rechtens???
« am: 07. September 2005, 14:18:57 »
Hallo,

die Gasag hatte bei der Überweisung meiner Gutschrift 2,50 EURO Mahngebühren einbehalten.
Ich habe daraufhin einen Brief geschrieben, daß die Verrechnung mit den Mahnkosten unzulässig sei, da ich auf die Hauptforderung gezahlt habe. Ansonsten habe ich die Billigkeit der Pauschalbeträge der Mahnkosten gem. § 315 BGB bestritten und angedroht, mich deshalb an die Verbraucherzentrale zu wenden.

Daraufhin erhielt ich von der GASAG folgenden Brief:

\"in Beantwortung Ihrer E-Mail v...... teilen wir mit , dass die entstandenen Mahnkosten berechtigt sind.
Sie waren bereits vor Erstellung der Mahnung in Verzug, da für die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war. (§ 286 abs. 2 BGB).
Bezüglich der Rechtsgrundlage für die Erhebung von Mahnkosten verweisen wir auf §27 Abs.2 der Verordnung über \"Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVB-GasV)\" und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) §7. Danach kann das Gasversorgungsunternehmen bei Zahlungsverzug des Kunden, wenn es erneut zur Zahlung auffordert, die dadurch entstandenen Kosten berechnen. Voraussetzung ist also lediglich ein Zahlungsverzug des Kunden und eine erneute Zahlungsaufforderung, für die dann Kosten verlangt werden können.
Wir hoffen, Ihnen hiermit die Rechtmäßigkeit unserer Forderung nachgewiesen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen.... \"

Da ich mit dem gleichen Schreiben bei der BEWAG Erfolg hatte und die die Mahngebühren sofort gestrichen haben, bin ich nun unsicher, auf welcher Seite nun das Recht ist.
Darf die GASAG diese Mahngebühren erheben? Warum ist die Drohung mit § 315 BGB bei der BEWAG erfolgreich und bei der GASAG ohne Wirkung? Wie ist denn nun die Rechtslage?

Vielen Dank für eine Antwort!!!!!

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

Offline RR-E-ft

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #1 am: 07. September 2005, 16:03:40 »
@Emma Peel

Das Recht ist auf Ihrer Seite undzwar nicht allein deshalb, weil Sie mir mit Ihrer Hartnäckigkeit sympathisch sind.

Nach dem Urteil des BGH vom 05.07.2005, Az. X ZR 60/04 ist nach dem Unbilligkeitseinwand schon nichts fällig. Also kann auch gar kein Zahlungsverzug vorliegen.

Denn dieser verlangt neben einer Fälligkeit auch ein Verschulden, wobei letzteres widerlegbar vermutet wird.

Ergo:


Ohne Fälligkeit kein Zahlungsverzug und somit auch keine Mahnkosten.
Vielmehr können Ihnen Schadensersatzansprüche gegen den Versorger erwachsen auch wegen der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Wenden Sie sich deshalb zugleich an die Berliner Senatsverwaltung als Kartellbehörde. Diese kann solches Vorgehen von Amts wegen untersagen.

Schreiben Sie auch gleich E- Mails an diejenigen Abgeordneten, die gerade um Ihre Wählergunst buhlen und auch an Ihren Regierenden Bürgermeister.

Sie werden bestimmt Gehör finden.

Bei weitergehenden Problemen wenden Sie sich bitte per pn an Kollegen Graf Koks, Rechtsanwalt in Berlin.

Gemeinsam ist man stärker.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Emma Peel

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #2 am: 07. September 2005, 16:34:33 »
Vielen Dank für die Antwort!!!!!!!

Oh ja, die Tipps werde ich alle aufgreifen!

(Z.Zt. beschäftige ich erfolgreich verschiedene Senatsabteilungen und das Bezirksamt zur Beseitigung von stundenlang stehenden + stinkenden BSR-Waggons vor unserer Haustür und wartete schon auf ein neues Problem, das ich den Behörden zur Beseitigung vorschlagen könnte ;-)   ).

Bis zum nächsten Mal ;-)

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

Offline Graf Koks

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #3 am: 08. September 2005, 21:27:39 »
@ RR-E -ft
@ Emma Peel

Bin schon da. Es zeigt sich einmal wieder, warum man peinlich darauf achten sollte, keine Guthaben in Jahresabrechnungen zu produzieren. Ich vertrete in soweit schon länger die These, dass der Abschlag \"Abschlag\" heisst, weil die Summe der Abschläge eben NICHT 100 % der Rechnungsforderung erreichen soll. Sonst hiesse er nicht Abschlag, sondern Rate.  

Wer hat \'nen Brockhaus zur Hand ?   Kollege Fricke, was meinen Sie dazu ?

In der Sache denke ich, dass ein Brief an die Senatsverwaltung für Wirtschaft die Wiederkehr rechtmäßiger Zustände fördern könnte.

M.f.G. aus Berlin
Graf Koks

Offline Emma Peel

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #4 am: 08. September 2005, 21:55:24 »
@ RR-E -ft
@ Graf Koks

Da hätte ich doch gern einen professionellen Rat, wie so ein Brief an die Senatsverwaltung für Wirtschaft aussehen könnte.
Ich bin nämlich mit den verschiedenen Senatsverwaltungen wegen seriöser Themen in Kontakt und möchte nicht wegen 2,50 EURO Mahngebühren als notorische Nörglerin abgestempelt werden ;-)

Wie sieht es überhaupt prinzipiell mit der Rechtmäßigkeit von Mahngebühren aus (Telekom etc.)?
Ich habe zu Studentenzeiten bei einem führenden, sehr gut gehenden Wirtschaftsunternehmen gejobbt und dort in der Buchhaltung erlebt, daß alle Rechnungen grundsätzlich mit 3-monatiger Verspätung gezahlt wurden, damit die Gelder noch so lange wie möglich auf den eigenen Konten arbeiten konnten. Und die Rechnungen wurden dann mit Verspätung grundsätzlich ohne Mahngebühren überwiesen.
Diese Praxis habe ich mir als Privatperson auch zu eigen gemacht.
Ich habe bisher noch nie Mahngebühren überwiesen.
Einzige Ausnahme:
Das Finanzamt schickte mir wegen zu spät überwiesener Autosteuerrechnungen wegen angesammelter Mahngebühren einen Vollstreckungsbescheid. Ich war mir damals nicht sicher, ob die im Recht sind, habe die Mahngebühren aber sicherheitshalber bezahlt (da es ja das Finanzamt war ;-)  )

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

Offline RR-E-ft

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #5 am: 08. September 2005, 22:21:05 »
@Emma Peel


Ich bin auch Unternehmer.

Ohne Schuss kein Jus.

Deshalb wird nicht ohne Vorschuss gearbeitet.


Freundliche Grüße
aus Jena


Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Cremer

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #6 am: 09. September 2005, 11:44:33 »
@ Emma Peel,

Wenn Mahngebühren im allgemeinen Geschäftsverkehr anfallen, hat dies schon seine Richtigkeit (Telekom).
Bei der KFz-Steuer habe ich auch mal für 3 € Mahngebühren mit dem FA zwischen Einkommensteuererstattung und Umsatzsteuervorauszahlung immer hin- und herbuchen lassen, bis es dem FA mal zuviel wurde und stornierte.

Hier liegt aber in unserem Falle dies anders.

Wenn Sie Widerspruch gemäß § 315 BGB eingelegt hatten, sind Mahngebühren nicht fällig. Bei uns schlagen die SW monatlich immer wieder auf ihren vermeintlichen Abschlag (oder doch vielleicht \"Rate\" lt. Graf Koks) 3,5 € Mahngebühren drauf. Wird alles bei der kommenden Jahres-Endabrechnung im Januar 2006 geregelt.
Die Mahngebühren sind nämlich nicht fällig.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline Emma Peel

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Mahnkosten rechtens???
« Antwort #7 am: 09. September 2005, 18:48:39 »
@RR-E-ft

Oh, da ist etwas falsch angekommen...

Meine Zahlungsmoral betrifft nur Monopol- und öffentliche Stellen.

Ich hatte gedacht, es gäbe vielleicht einen Formbrief an die Senatsverwaltung für Wirtschaft, da ich nicht für 2,50 EURO private Mahngebühren einen Beamten beschäftigen wollte, sondern nur Briefe schreibe, wenn mehr Kunden betroffen sind und ein allgemeiner Mißstand beseitigt werden muß.

@Cremer

vielen Dank für den Hinweis!

Herzliche Grüße aus Berlin

Emma Peel

 

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