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Autor Thema: Mahngebühren rechtens bzw. eingklagbar?  (Gelesen 4478 mal)

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Offline Emma Peel

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Mahngebühren rechtens bzw. eingklagbar?
« am: 21. Juli 2005, 17:48:29 »
Hallo,

in der Regel bezahle ich meine Abschläge pünktlich.
Im letzten Jahr habe ich 2x meine Überweisung ein paar Tage zu spät zur Sparkasse gebracht, und es fielen gleich jeweils 2,56 EURO Mahngebühren an.
Die BEWAG hat diese 5,12 EURO einfach mit einer Abschlagsrechnung verrechnet, obwohl ich auf der Überweisung deutlich gemacht habe, daß das Geld für den Stromabschlag verwendet werden soll.
Ich wüßte sehr gern, ob ich rechtlich verpflichtet bin, die 5,12 EURO zu zahlen.
Stutzig macht mich nämlich, daß mir die BEWAG geschrieben hat, daß sie mir aus Kulanzgründen Mahnkosten in Höhe von 20,40 EURO (angesammelt in den letzten Jahren) erlassen hat und mich jetzt bittet, die 5,12 EURO zu zahlen, da (wörtliches Zitat) \"im Zuge der Gleichbehandlung eine generelle Stornierung der Mahnkosten nicht möglich ist\".
Wenn der BEWAG diese Mahngebühren zustünden, würden sie mir doch nicht so höflich schreiben, sondern wesentlich grimmiger ihre Gebühren eintreiben. Oder sehe ich das falsch?

Vielen Dank für eine Antwort!!!!!!    :D

Offline RR-E-ft

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Mahngebühren rechtens bzw. eingklagbar?
« Antwort #1 am: 21. Juli 2005, 18:08:46 »
Zahlen Sie weiter immer auf die Hauptforderungen.

Eine Verrechnung mit Mahnkosten ist dann unzulässig.

In der Regel werden solche irgendwann ausgebucht.

Allein wegen Mahnkosten ist ersichtlich noch niemand verklagt worden.

Bestreiten Sie die Billigkeit der Pauschalbeträge gem. § 315 BGB und weisen Sie daraufhin, dass Sie sich deshalb an die Verbraucherzentrale wenden werden.

Mahnungen werden automatisch versandt und verursachen nur Kosten für den automatischen Ausdruck/ Versand.

Insoweit erscheinen die Pauschalen weit zu hoch.



Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

Offline Emma Peel

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Mahngebühren rechtens bzw. eingklagbar?
« Antwort #2 am: 21. Juli 2005, 20:36:28 »
Vielen Dank für die Antwort!!!!!!!!!

Gilt das übrigens auch für Gutschriften?
Von der GASAG erhielt ich eine Gutschrift, aber die haben einfach 2,50 EURO irgendwelche alten Mahngebühren einbehalten. Das ist dann ja eigentlich genauso nicht korrekt. Kann ich dann die nächste Abschlagzahlung um diese 2,50 EURO kürzen?

Nochmals vielen Dank aus Berlin!!!

Offline Harry01

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Mahngebühren rechtens bzw. eingklagbar?
« Antwort #3 am: 22. Juli 2005, 18:12:44 »
Gab es da gesetzlich nicht sowas wie eine Schonfrist, bei der man generell Zahlungstermine eine Woche überziehen kann, ohne daß eine Mahnung berechtigt wäre?

 

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