Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!  (Gelesen 15972 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #15 am: 08. September 2010, 16:44:38 »
Zitat
Original von hugo00
Was kann man da noch tun, wo die ein \"Aussage-gegen-Aussage-Spiel\" fortführen?
Gibt wohl nur zwei Möglichkeiten:
1. Die jetzt einfach weiter agieren lassen und bei einem Mahnbescheid Einspruch einlegen. Falls die aber den Fall doch nicht weiter verfolgen, haben Sie Ihre Überzahlung noch nicht zurück.

2. Rückzahlungsklage erheben, da falsche Abrechnung nicht korrigiert wird. Ist allerdings wahrscheinlich mehr Aufwand für Sie, da Sie agieren müssen und nicht der Versorger. Selbst wenn Sie Rechtsschutz haben, wird sich ein Anwalt nicht um den Fall um 100,- EUr Streitwert reißen.

Übrigens: Das mit der Sperrandrohung können Sie wohl vergessen, da Sie mit dem betroffenen Zähleranschluss ja garnicht mehr bei TDF sind. Und ihren anderen (eigenbewohnten) Anschluss, so der denn bei TDF ist, dürfte man deswegen wohl nicht sperren, da hier ja keine Rückstände sind.

Offline hugo00

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #16 am: 09. September 2010, 18:14:13 »
Da bin ich Ihrer Meinung.
Trotzdem ist das eine zutiefst ärgerliche Plage mit diesen EVUs, die weiter unbelehrbar auf ihren Standpunkten bestehen. Wenn sie nicht dauernd mit ihren Kunden wegen ihrer seltsamen, wirklichkeitsfremden Auffassungen überkreuz gerieten, hätten die doch ebenso das Leben leichter und könnten sogar Personal sparen, das durch die Korrepondenz bei Reklamationen gebunden wird und für andere Aktivitäten nicht zur Verfügung steht. So könnten sogar Kosten gespart werden, muß man diesen sog. Kaufleuten vorhalten.

Andererseits, wenn die das autom. gerichtl. Mahnverfahren anwenden, hat man auch Ärger, weil man dann seitens des Gerichts an das örtl. AG verwiesen wird nach Widerspruch. Doch diese kleinen AGs, wie unseres in Norderstedt, haben keinerlei Erfahrung mit derartigen Fällen und so wird man verfrühstückt wie jeder andere säumige Zahler.

Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #17 am: 10. September 2010, 08:43:02 »
Zitat
Original von hugo00
Nun ich werde mal versuchen, das meinerseits bzw. mithilfe von Hn. Kreisel ermittelte Guthaben bei dem Zähler für die von mir bewohnte Do-Haus-Hälfte einzubehalten. Dann haben sie da auch Ärger und ich komme dann in eine Rille, die mir den Ausstieg, den Wechsel auch bei diesem Zähler ermöglicht.
Das dürfte Ihnen kaum gelingen, da ich davon ausgehe, dass es sich um zwei getrennte Abnahmestellen und somit um zwei getrennte Verträge handelt. Eine Aufrechnung ist schon in EINEM Vertrag nicht ganz unproblematisch (vertraglicher Auschluss ?, rechtskräftig festgestellte Forderung ?), bei zwei unterschiedlichen Verträgen drüften aber die o.g. Punkte kaum zutreffen. Da wird TeldaFax SEHR schnell mahnen und im Zweifelsfall recht bekommen, da fallen für Sie höchstens zusätzliche Kosten an.

Bleibt Ihnen jetzt nur, an der Rückforderung INTENSIV zu arbeiten (nach zwei bis drei Monaten rückfordern und ggf. auch \"andere Wege\" beschreiten) und ggf. mit Ihrem Vertrag der selbstbewohnten Haushälfte bei einem günstigerem Angebot zu wechseln.

Offline hugo00

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #18 am: 10. September 2010, 12:38:04 »
Das verstehe ich nun wieder nicht, wieso ich mein Guthaben nicht über den noch existierenden Zähler für unsere Do-Haus-Hälfte einbehalten können sollte?

Beide Zähler gehören den hiesigen Stadtwerken. Das Do-Haus, in dem auch die Mieter Wand an Wand mit uns wohnen, gehört meiner Frau und mir. Die beiden Zähler hängen im gemeinsam von Mietern und uns begangenenen Keller genau \"knatsch\" nebeneinander. Die Vertragspartner sind meine Frau und ich gegenüber TDF, weil die Mieter dies so wünschten. Also beide Verträge laufen auf meinen Namen. Der Zähler für die Mieterwohnung läuft inzwischen ab 1.6.10 unter Vertrag bei MeckPommStrom.
Die Postadresse ist auch die gleiche.

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #19 am: 10. September 2010, 15:22:01 »
Auch wenn die Zähler knatsch nebeneinander im gleichen Raum hängen, vermute ich mal, dass es zwei getrennte Verträge waren (unterschiedliche Vertragsnummern auf den Abrechnungen). Wenn dem so ist, sind diese Zähler und die damit verbundenen Verträge zwei getrennte Rechtsgeschäfte, auch wenn die beiden Vertragspartner identisch waren.

Wenn Sie nun ohne entsprechende rechtliche Grundlage (rechtskräftig festgestellte Forderung) anfangen, etwaige Forderungen aus dem einen (ehemailgen) Vertragsverhältnis mit denen ihres aktuellen zu verrechnen (aufrechnen), wird der Versorger, wenn er klug beraten ist, dieses zu unterbinden suchen, indem er die aufgerechneten, also nicht bezahlten Beträge als offen anmahnt. Falls es in eine rechtliche Prüfung des Vorgangs geht, wird sich herausstellen, dass Sie keine rechtskräftig  festgestellte Forderung (also einen Urteilstitel) gegen den Versorger haben und somit keine Berechtigung zur Aufrechnung hatten.

Es wird Ihnen aus meiner Sicht nichts anderes übrig bleiben, als Ihr überzahltes Geld aus dem anderen Vertrag anders zurück zu holen. So ist das Leben.  X(

Offline bewin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #20 am: 14. Juni 2011, 17:02:36 »
Jetzt der GAU: TelDaFax ist pleite:

http://www.focus.de/immobilien/energiesparen/stromanbieter-teldafax-ist-pleite_aid_636834.html

Nach meinen Erfahrungen mit einer unberechtigten Abbuchung von rund 1600Euro über meiner vereinbarten Vorauszahlung, 8 Wochen Kampf um die Rückzahlung letztes Jahr - jetzt nach Ablauf des Vertrages dasselbe Theater. Seit Anfang April versuche ich, rund 500Euro Überzahlung zurückzubekommen (der Vertrag ist seit Anfang April 2010 gekündigt), aber nach mehreren Telefonaten habe ich jetzt erst die Abrechnung bis 31.12.2010 bekommen, obwohl der Netzbetreiber TelDaFax schon Anfang April den Verbrauch mitgeteilt hat.

Es ist wieder wie im letzten Jahr: freundliche ahnungslose Mitarbeiter, aber das Geld bekommt man nicht wieder. Mein Rechtsanwalt rät mir nach der Pleite von Klagen ab. Ich solle abwarten, wer der Insolvenzverwalter ist und dort meine Forderungen stellen. Aussichten auf Rückzahlungen sind mager, aber nicht unmöglich.

Fazit: TeldaFax ist ganz offensichtlich eine BETRUGSFIRMA - schade, dass mir das letztes Jahr einige nicht gegaubt haben.

Offline vevokri

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 13
  • Karma: +0/-0
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #21 am: 15. Juni 2011, 01:31:09 »
Also --- kann man garnicht oft genug sagen - die sind nun pleite, und für die Vorauszahler steht viel Geld auf dem Spiel.

Wenn man jetzt schon so viel Strom verbraucht hat daß die Vorauszahlung aufgezehrt ist hat man keinen Verlust.

Und die Grundversorgung gilt / greift m. E. erst wenn man von Teldafax oder dem Grundversorger darüber informiert wird. Jedenfalls bei uns, Betrugsversuche wie von der Wemag, einen einfach 6 Monate rückwirkend in die Grundversorgung nehmen zu wollen mache ich einfach nicht mit.

Und den Zählerstand notiert man sich halt jetzt mal selbst, und nochmal wenn der Brief mit der Grundversorgung kommt, und kann dann ganz in Ruhe selbst entscheiden welchen Stand zu welchem Datum man zu Teldafax oder zum Netzbetreiber melden mag. Und dabei läßt man genauso viel Sorgfalt und Eigeninteresse walten wie Teldafax in den Meldungen zur Geschäftslage, das ist doch eigentlich nur fair.

Und es kann einem kein Teldafax und kein Netzbetreiber oder Grundversorger verbieten jetzt halt 200 Maschinen Wäsche auf Vorrat zu waschen, die Kühlschranktür offen zu lassen oder was einem mehr oder weniger sinnvolles einfällt mit dem schon bezahlten Strom anzufangen - Nachbarn versorgen? Und auch niemand verwehren späterhin ganz ganz sparsam mit Strom umzugehen, oder die Vorratswäsche zu verbrauchen, oder einen langen Urlaub zu machen, oder vom Nachbarn etwas vom jetzt gesponsorten Strom wiederzukriegen oder was auch immer. Laßt euch etwas einfallen, aber nicht alle das Gleiche ... was man nicht machen darf ist Strom einspeisen, oder so tun als ob, und den Zähler rückwärts drehen lassen. Das darf man nur mit einem Einspeisevertrag mit dem Versorger!

Und wer jetzt noch nicht kapiert hat, hat halt schon zu lange Hirn durch klickibunti Internet ersetzt und dem ist dann halt nicht mehr zu helfen.

Keine Rechtsberatung, keine Aufforderung, sondern nur meine persönliche subjektive Meinung die selbstverständlich auch falsch sein kann. Ich behalte mir jederzeitige Meinungsänderungen oder Korrekturen vor und übernehme keinerlei Verantwortung oder Haftung falls jemand obiges so versteht jetzt einfach getunte Zählerstände irgendwohin zu melden. Ich meine das könnte illegal sein - wenn es auffliegt und nicht auf einem schlichten Versehen beruht.

beste Grüße,



Vevokri

Offline bewin

  • Wenigschreiber
  • Beiträge: 5
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #22 am: 16. Juni 2011, 08:24:06 »
>
Wenn man jetzt schon so viel Strom verbraucht hat daß die Vorauszahlung aufgezehrt ist hat man keinen Verlust.

Das hilft einem leider nichts, wenn man schon im April 2010 gekündigt hat, der Vertrag mit TelDaFax Ende März ausläuft und man wegen Isolierungsmaßnahmen am Haus plötzlich nur 60% der vorausgezahlten Gasmenge gebraucht hat ...

Offline Energiesparer51

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 929
  • Karma: +4/-0
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #23 am: 17. Juni 2011, 09:05:14 »
Vorsicht bei TeldaFax - nur für Leute mit starken Nerven

Warnungen gab es in diesem Forum schon vor über drei Jahren.
Trau keinem Pseudowissenschaftler!

Offline bolli

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 2.396
  • Karma: +23/-11
TelDaFax an der Grenze der Legalität - ABSOLUT FINGER WEG !!!
« Antwort #24 am: 20. Juni 2011, 07:11:07 »
Tja, aber die Preise waren doch SOOOO günstig. Da kann man halt nur schlecht dran vorbei gehen. Diejenigen, die 2 oder 3 Jahre dabei waren und sich rechtzeitig abgesetzt haben reiben sich die Hände und die anderen haben sich leider \"verzockt\". Das ist wie in der großen Finanzwelt, wo die Deutsche Bank auf diese Weise Milliarden Gewinne einfährt und einige andere gegen die Wand fahren. Nur hat6 da bisher dann halt der Staat geholfen.

Das beispiel TDF zeigt uns mal wieder: Nicht die günstigesten Preise sind die besten, sondern angemessene, sowohl für Verbraucher wie auch für Versorger.

Geiz mag ge*l sein, hilft uns auf Dauer aber nicht weiter.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz