Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
DieAdmin:
Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 30.07.10 in dem die Gehörsrüge als unzulässig verworfen wird:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2717/
Ohne das jetzt im Beschluss die Richterinnen namentlich genannt sind, aber da ich von einer Zeugenvernahme nichts lesen konnte und die Kenntnis vorlag, dass die Berufungsrichterinnen im Fernsehen den Beklagten gesehen haben, gehe ich mal davon aus, dass das dieselben sind, die das Urteil entschieden haben.
Ja, und das find ich merkwürdig, da entscheiden Richter über Verfahren, in dem sie selber die Entscheidung gefällt haben? Ist das so üblich?
Oder schlussfolger ich nur falsch, und es sind nicht dieselben Richter?
mamascha:
Hallo liebe Forumsmitglieder,
jetzt ist es so weit. Mir wurde durch das Amtsgericht Stuttgart eine Klageschrift der EnBW zugestellt.
Bei mir geht es um Nachforderungen von 2007 bis 2010 über ca. 830 €.
Dem vorausgegangenen Mahnbescheid habe ich widersprochen.
Der Klageantrag bezieht sich natürlich auf das Gerichtsurteil vom Juni.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und bin jetzt unsicher was ich tun soll.
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.
kamaraba:
@mamascha
Tja, die Antwort auf Ihre Frage steht bereits oben im Thread.
Sie sollten sich einen Anwalt suchen.
Anwaltsverzeichnis
Was das ohne Rechtsschutzversicherung kosten könnte.
Prozesskostenrechner
uwes:
--- Zitat ---Original von mamascha
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.
--- Ende Zitat ---
Könnten Sie mir sagen, welche Aussichten ich habe, in 4 Stunden nach München zu kommen, wenn Sie nicht wissen, welches Verkehrsmittel ich nutze und von wo aus ich abfahre?
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von uwes
--- Zitat ---Original von mamascha
Kann mir jemand sagen, ob der Rechtsstreit für mich Aussicht auf Erfolg hat mit der Argumentation der nicht vorliegenden Billigkeit der Preise oder gibt es einen besseren Ansatzpunkt.
--- Ende Zitat ---
Könnten Sie mir sagen, welche Aussichten ich habe, in 4 Stunden nach München zu kommen, wenn Sie nicht wissen, welches Verkehrsmittel ich nutze und von wo aus ich abfahre?
--- Ende Zitat ---
@uwes
Ihr Einwand ist grundsätzlich gerechtfertigt.
Eingeweihte (d.h. u.a. ich) können ihr aber sagen, was ihr bevorsteht:
Die EnBW wird die inzwischen mehrfach erfolgreich exerzierte Strategie anwenden:
[list=1]
[*]Die EnBW sucht sich einen Kunden mit möglichst geringem Streitwert in einem Gebiet ohne \"Verbraucher-Star-Anwalt\" (erledigt).
[*]Dr. Dietmar Hempel aus Dortmund stellt dem Gericht eine 20-seitige Klageschrift nebst 70-seitiger Anlage zu. Inhalt: Unbilligkeit wird mittels PwC-Gutachten widerlegt und dessen Richtigkeit durch EnBW- und PwC-Mitarbeiter bezeugt (in Arbeit).
[*]Der Amtsrichter ordnet die Befragung der Zeugen an.
[*]Die Zeugen berichten weisungsgemäß.
[*]Der Klage wird statt gegeben.
[/list=1]
Die Fragen von mamascha müssten also konkreter wie folgt lauten:
[list=1]
[*]\"Mit welchem Vorgehen im Prozess lässt sich der Zeugenbeweis kippen?\"
[*]\"Gibt es Urteile (und -begründungen), in denen diese Strategie (Privatgutachten + Zeugenbeweis) gescheitert ist?\"
[*]\"Ich wohne im Zentrum Stuttgarts. Welcher Anwalt in erreichbarer Nähe ist mit der Rechtsprechung vertraut und kann mich vertreten?\"
[/list=1]
Was die letzte Frage betrifft, so kann ich nur an die Stuttgarter Rebellen appellieren, sich auch mal auf den Hosenboden zu setzen und auch für Stuttgart einige (hoffentlich) versierte Anwälte ausfindig zu machen.
Gruss,
ESG-Rebell.
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