Energiepreis-Protest > EnBW
Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09
kamaraba:
Stuttgart (dpa) - Erhöhte Gaspreise des Energiekonzerns EnBW im Zeitraum von 2005 bis 2008 sind rechtens. Das entschied das Stuttgarter Landgericht am Mittwoch. Ein ehemaliger Kunde der Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlor damit seinen Prozess um offene Gasrechnungen über 1080 Euro.
Az.: Landgericht: 4 S 247/09 - Amtsgericht: 1 C 5677/08
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hutti36:
bedeutet das für alle Kämpfer aus Stuttgart, dass jetzt das Spiel verloren ist? Ich habe damals dem gerichtzlichen Mahnbescheid (im November 2009) widersprochen. Kann die ENBW hier das Verfahren einleiten lassen???
Vielen Dank für eine Info?
Viele Grüße
kamaraba:
@hutti36
NEIN!
Vielleicht doch mal den Bericht lesen, auf den ich verlinkt habe, dann klärt sich die Frage von selbst.
Das Urteil hat nur Auswirkung auf die beteiligten Parteien, nicht mehr und nicht weniger.
herr_mueller:
Aber wieso sollte das Gericht in einem anderen Fall (z.B. bei mir), der genau gleich liegt, anders entscheiden?
kamaraba:
@herr_mueller
Beitrag in der \"Zeit\" lesen.
Woher wollen Sie wissen, das Ihr Fall genau gleicht liegt?
Haben Sie Kenntnis der Schriftsätze, die eingereicht wurden?
Höchstwahrscheinlich nicht!
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann da sehr hilfreich sein!
Siehe auch den Beitrag von tangocharly
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