Energiepreis-Protest > EnBW

Urteil LG Stuttgart v. 16.06.10 - Az: 4 S 247/09

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bjo:

--- Zitat ---Seit 2008 bin ich nicht mehr Kunde. Zurückbehalten habe ich 165 €.  

Wie komm ich nun aus der Nummer raus, wenn ich den Betrag zahlen will? Geht das überhaupt, nachdem ich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen habe?  
Was empfiehlt Ihr mir? kostet.  
Liebe Grüße hutti[/B]
--- Ende Zitat ---

Gedl auf Sparbuch legen, sollen die sich doch arbeit machen und das Geld einfordern!

hutti36:
hm, das war leider nicht die Antwort auf meine Frage.

Bitte nochmals um Hilfe (siehe meine obige Frage).

Vielen Dank

Grüße
hutti

Cremer:
@hutti36,

grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

abwarten bis der verosger aufgerund des Mahnbescheides Klage erhebt.

Ob das zweite (zahlen) jetzt in dieser Phase noch geht, weiß ich nicht. Da könnte ein Rechtsanwalt Anwort geben und würde einen solchen kontaktieren. Auf alle Fälle wird der im Mahnbescheid geforderte Betrag zuzügl Zinsen bis heute fällig.

hutti36:
@ Hr. Cremer:

Hallo Herr Cremer. Vielen Dank für die gute Info.

Sollte die ENBW Klage erheben, kann ich dann immer noch zahlen? Also bevor ein Prozess zustande kommt?

Viele Grüße
hutti

bolli:

--- Zitat ---Original von hutti36

Sollte die ENBW Klage erheben, kann ich dann immer noch zahlen? Also bevor ein Prozess zustande kommt?

Viele Grüße
hutti
--- Ende Zitat ---
Können Sie. Aber ggf. sind dann auch Anwaltskosten und ähnliches zu zahlen.
Vielleicht sprechen Sie einfach mal mit Ihrem alten Versorger, ob der ggf. mit der \"einfachen\" Zahlung einverstanden ist. Möglicherweise freut der sich so über einen willigen Zahler, dass er darauf eingeht.  ;)

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