Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre  (Gelesen 15305 mal)

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Offline Fischlein

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Hallo,

ich bin neu hier und hoffe ich mache hier alles richtig.

Wir haben Ende Januar die Stromendabrechnung für 2009 erhalten und wir sollen da allen Ernstes  10667 kwh verbraucht haben. Die Nachzahlung hierfür sage und schreibe 1576,52 Euro.

Erst sind wir mal aus allen Wolken gefallen. Wir sind zwei Personen im Haushalt, mein Mann 62 und ich 59 Jahre und leider beide Alg II Empfänger. ( nach 35 und 40 Jahren Berufstätigkeit ) Wir wohnen in einem gemieteten Einfamilienhaus. Seit 1999 .

Natürlich haben wir dieser Rechnung widersprochen. Das kann überhaupt nicht sein. Also wir haben schon immer einen etwas höheren Verbrauch, weil wir im Winter unser Bad mit einem Ölradiator elektrisch beheizen müssen. Ansonsten heizen wir mit Holz. Wir haben unser Stromverbrauchsverhalten auch nicht geändert. Die letzten Jahre lagen wir immer bei ca. 4000-5000 kwh. Das ist ja nun schon hoch genug. Wir haben letztes Jahr eine Pauschale von 111,- Euro bezahlt. Dieses Jahr sind das 113,- Euro. Auch wenn man Strom spart wird es jedes Jahr mehr. Die Preise steigen ja ständig.

Jetzt sollen wir also mehr als das doppelte verbraucht haben. Nun haben sie (EON) uns einen neuen Zähler eingebaut und den alten an irgendeine unabhängige ?  Prüfstelle gesandt. Man hat uns gesagt der Zähler sei in Ordnung gewesen und uns eine Rechnung von 150.- Euro zugesandt und eine Mahnung für die 1576,52 Euro gleich dazu.

Nun haben wir aber nochmal geschrieben, dass das so von uns nicht akzeptiert werden kann weil wir wie gesagt unser Stromverhalten in all den Jahren nicht verändert haben und darauf hingewiesen, dass letzte Jahr bei uns nachweisbar mehrere sehr starke Gewitter waren. Und eins davon, besonders stark, im Juni 2009 gleich direkt nebenan. Vielleicht kann es ja daran liegen. Nahe Blitze sollen ja den Zähler beeinflussen können. Habe ich jedenfalls mal gehört. Der Zähler ist von 1960 und soll 1992 geeicht worden sein. Es ist ein Wechselstromzähler.

Nun wollen sie das auch nochmal prüfen. Aber ich fürchte das geht für uns auch schlecht aus. Wie sollen wir denn das Gegenteil beweisen.

Mittlerweile haben wir unseren Zählerstand vom neuen Zähler, den haben wir seit dem 09.03.2010
der EON mitgeteilt und man hat uns nun geschrieben.

Ich zitiere:

„vielen Dank für die Mitteilung Ihres Zählerstandes. Wenn Ihr Stromverbrauch im
Winterhalbjahr gleich bleibt, stimmen wir Ihren Berechnungen des Jahresverbrauches zu.
 
Da jedoch die Befundprüfung des Zählers keinen Defekt ergeben hat, ist die Stromrechnung
zu begleichen. Falls Sie aus Regensburg eine Bestätigung erhalten, dass der Stromverbrauch
doch auf einen bisher unerkannten Defekt des Zählers zurück zu führen ist, ist eine
nachträgliche Korrektur der Rechnung möglich.
 
Bitte informieren Sie uns möglichst bald über das weitere Vorgehen bezüglich Ihrer Rechnung.
 
Wie bereits mitgeteilt, können wir Ihnen eine Ratenzahlung mit 12 Raten anbieten. Für die
Erstellung eines Ratenplanes berechnen wir 15 Euro.
 
Wir bedauern, dass wir Ihnen keine andere Auskunft geben können.“

Zitat Ende.


Jetzt meine Frage : Können die wirklich verlangen, dass wir die Summe von 1576,52 Euro im Ernstfall in 12 Raten bezahlen müssen ? Wie sollen wir denn diese Summe monatlich, bei den sowieso schon hohen Ausgaben auch noch stemmen ? Dass wir Hartz IV Empfänger sind habe ich denen schon mitgeteilt.

Müssten die nicht auch mit geringerer Ratenhöhe einverstanden sein ? Zumindest vorerst ?
 
Mein Mann geht jetzt auch noch zum Verbraucherschutz. Aber ich wollte schon mal vorab Eure Meinung und gegebenenfalls Rat einholen.

Viele Dank dafür

Offline superhaase

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #1 am: 17. Juni 2010, 16:51:41 »
Haben Sie denn den Zählerstand des alten Zählers mit dem auf der Rechnung verglichen?
Stimmte der überein, bzw. konnte der richtig sein - d.h. war er bei der nachträglichen Kontrolle größer als auf der Rechnung?

Manchmal passieren da Zahlendreher beim Ablesen ...
... wer hat abgelesen?
8) solar power rules

Offline Fischlein

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #2 am: 18. Juni 2010, 14:58:30 »
Zitat
Original von superhaase
Haben Sie denn den Zählerstand des alten Zählers mit dem auf der Rechnung verglichen?
Stimmte der überein, bzw. konnte der richtig sein - d.h. war er bei der nachträglichen Kontrolle größer als auf der Rechnung?

Manchmal passieren da Zahlendreher beim Ablesen ...
... wer hat abgelesen?


Danke für die Antwort.

Ja leider war der Zählerstand mit der Zahl auf der Rechnung identisch.  Wir haben aber eben leider den Fehler gemacht nicht regelmäßig im Laufe des Jahres auf den Zähler zu schauen.

Das passiert uns jetzt bestimmt nicht mehr. Aber nun  ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Es muss im Laufe des Jahres 2009 irgend etwas passiert sein das diesen hohen Zählerstand verursacht hat. Es kann sich aber auch keiner an unseren Zähler dran geklemmt haben. Und wir haben unser Verhalten auch nicht geändert.

Es bleibt eigentlich nur die Theorie, dass durch irgend etwas der Zähler \"durchgedreht\" ist. Vielleicht eben doch ein Gewitter.

Nun wie auch immer. Wir hoffen, dass die EON wenigstens im Ernstfall mit einer geringeren Ratenhöhe einverstanden ist. Weil wovon wir monatlich 100 Euro bezahlen sollen ist uns in unseren derzeitigen Situation völlig schleierhaft.

Viele Grüße

Offline bjo

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #3 am: 18. Juni 2010, 15:34:19 »
im keinen Fall, den strittigen Betrag zahlen. Nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. E.on muß dann beweisen das alles OK ist.

--------------
„vielen Dank für die Mitteilung Ihres Zählerstandes. Wenn Ihr Stromverbrauch im
Winterhalbjahr gleich bleibt, stimmen wir Ihren Berechnungen des Jahresverbrauches zu.
--------------

Ich bin der Meinung da stimmt was nicht. Wenn die sowa anbieten muss irgendwo was falsch sein. Und wenn es nur ein nicht mehr geeichter Zähler ist!

Die herrausgabe des Zählers verlangen zwecks Prüfung bei einer unabhängigen Stelle. Mich würde es nicht wundern wenn der Zähler nicht mehr auffindbar ist!

Offline Sukram

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #4 am: 18. Juni 2010, 15:47:21 »
Zitat
Original von Fischlein
Es bleibt eigentlich nur die Theorie, dass durch irgend etwas der Zähler \"durchgedreht\" ist. Vielleicht eben doch ein Gewitter.

Das ist Quatsch.
Ich fordere eine PV - Ertragssteuer!
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Offline superhaase

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #5 am: 18. Juni 2010, 17:17:06 »
Zitat
Original von bjo
Die herrausgabe des Zählers verlangen zwecks Prüfung bei einer unabhängigen Stelle. Mich würde es nicht wundern wenn der Zähler nicht mehr auffindbar ist!
Das würde ich auch verlangen.

Es soll auch schon vorgekommen sein, dass bei einem Zähler eine Dezimalstelle an der vorherigen hängengeblieben und einmal \"unberechtigt\" mitgezogen wurde, so dass der Zählerstand dann einen Sprung gemacht hat.

Ist der Zähler nicht mehr auffindbar, dann die Zahlung verweigern und nur den Druchschnitt der letzten Jahre bezahlen. Dann kann der Versorger ja auch nichts mehr beweisen und der Verdacht einer voreingenommenen Zählerprüfung steht im Raum.
Schließlich war auch der Zähler schon sehr alt und auch die Eichfrist war schon abgelaufen.

Ein Gewitter kann eigentlich keinen Einfluss auf den Zähler haben, sofern kein Blitz ins Haus eingeschlagen ist.

ciao,
sh
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Offline bjo

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #6 am: 18. Juni 2010, 17:54:42 »
Zitat

Ist der Zähler nicht mehr auffindbar, dann die Zahlung verweigern und nur den Druchschnitt der letzten Jahre bezahlen. Dann kann der Versorger ja auch nichts mehr beweisen und der Verdacht einer voreingenommenen Zählerprüfung steht im Raum.
Schließlich war auch der Zähler schon sehr alt und auch die Eichfrist war schon abgelaufen.
ciao,
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wenn mann nachweisen kann das die Eichfrist abgelaufen ist würde ich sämtliche Nachforderungen verweigern. Grund: der Versorger ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.

Offline superhaase

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #7 am: 18. Juni 2010, 19:40:43 »
Zitat
Original von bjo
wenn mann nachweisen kann das die Eichfrist abgelaufen ist würde ich sämtliche Nachforderungen verweigern. Grund: der Versorger ist seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.
Ganz so stimmt das nicht.

Auch nach Ablauf der Eichfrist darf ein Zähler noch einige Jahre weiterbetrieben werden, wenn bei der Bauart irgendwie stichprobenartig die längere Zuverlässigkeit nachgewiesen wurde. Wie das genau geregelt ist, weiß ich jetzt auch nicht.

Wenn allerdings wie hier dann offensichtlich Probleme auftreten - immerhin ein mehr als doppelt so hoher Verbrauch ohne erkennbaren Grund - dann ist die abgelaufene Eichfrist schon ein Problem für den Messstellenbetreiber.
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Offline bjo

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #8 am: 18. Juni 2010, 22:38:50 »
jeder Fehler eines Versorgers ist im Streitfall ein Pluspunkt für den Verbraucher!
dehalb habe ich falsche Rechnungen auch immer nur einmal angemahnt!

Offline Fischlein

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #9 am: 19. Juni 2010, 16:21:47 »
Zitat
Original von bjo
im keinen Fall, den strittigen Betrag zahlen. Nur den Durchschnitt der letzten Jahre zahlen. E.on muß dann beweisen das alles OK ist.

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Ich bin der Meinung da stimmt was nicht. Wenn die sowa anbieten muss irgendwo was falsch sein. Und wenn es nur ein nicht mehr geeichter Zähler ist!

Die herrausgabe des Zählers verlangen zwecks Prüfung bei einer unabhängigen Stelle. Mich würde es nicht wundern wenn der Zähler nicht mehr auffindbar ist!

Vielen Dank für die Antwort. Ich kann leider immer nur nachmittags an den PC um zu antworten.

Können die dann, wenn wir die Herausgabe des Zählers fordern trotzdem erst mal die Rechnung einfordern und den Strom sperren ? Und was wird so ein unabhängiger Gutachter kosten ?

Und weis jemand wie oft so ein Zähler geeicht werden muss .

Offline Fischlein

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #10 am: 19. Juni 2010, 16:50:05 »
Ich möchte mich auch bei allen anderen hier für die Antworten bedanken.

Nun hoffen wir, dass wir im Ernstfall auch einen Anwalt finden der uns vertritt wenn es hart auf hart kommt. Der zumindest wenn es gar nicht anders geht kleinere Raten aushandelt.Bevor es zu einer Sperre kommt.

Aber ich persönlich habe halt auch Angst, dass uns, wenn einer hört  \"Hartz IV \" keiner vertreten will weil es da halt nicht viel Geld gibt.

Also wenn hier einer im Forum noch sagen könnte wie oft so ein Wechselstromzähler geeicht werden muss, wäre das ev. auch noch hilfreich für uns.

Nochmal Danke

Offline Sukram

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #11 am: 19. Juni 2010, 17:20:50 »
Zitat
Original von Fischlein
...
Wir haben Ende Januar die Stromendabrechnung für 2009 erhalten und wir sollen da allen Ernstes  10667 kwh verbraucht haben. ... Das kann überhaupt nicht sein. Also wir haben schon immer einen etwas höheren Verbrauch, weil wir im Winter unser Bad mit einem Ölradiator elektrisch beheizen müssen. ... Wir haben unser Stromverbrauchsverhalten auch nicht geändert. Die letzten Jahre lagen wir immer bei ca. 4000-5000 kwh. Das ist ja nun schon hoch genug. ... Auch wenn man Strom spart wird es jedes Jahr mehr. Die Preise steigen ja ständig. ...

Merkste was?

& 4.667 KWh (mehr) verbraucht z.B. so ein 2KW-Ölradiatörchen in grademal <100 (zusätzlichen Heiz)Tagen. Oder jeden Tag 6 Stunden länger warmes Bad. Und man wird ja älter und kälteempfindlicher...

Vieleicht ist ja auch nur der Thermostat oder die Schaltuhr des Radiators hinüber.

Bevor Du also das wenige Geld einem Anwalt in den gierigen Rachen schmeissst...


Solche Zähler müssen übrigens NICHT einzeln (nach)geeicht werden.
Es genügt, wenn regelmäßig stichpunktartig EINZELNE Zähler derselben Baureihe ausgewechselt & geprüft werden; Fallen dabei keine Unregelmäßigkeiten auf, gelten ALLE Zähler seiner Art als geprüft & weiter zulässig
.


Ich verwette meinen alten Ölkessel. dass der Zähler in Ordnung ist ;-)
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Offline Fischlein

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« Antwort #12 am: 19. Juni 2010, 17:46:11 »
Zitat
Original von Sukram
Zitat
Original von Fischlein
...
Wir haben Ende Januar die Stromendabrechnung für 2009 erhalten und wir sollen da allen Ernstes  10667 kwh verbraucht haben. ... Das kann überhaupt nicht sein. Also wir haben schon immer einen etwas höheren Verbrauch, weil wir im Winter unser Bad mit einem Ölradiator elektrisch beheizen müssen. ... Wir haben unser Stromverbrauchsverhalten auch nicht geändert. Die letzten Jahre lagen wir immer bei ca. 4000-5000 kwh. Das ist ja nun schon hoch genug. ... Auch wenn man Strom spart wird es jedes Jahr mehr. Die Preise steigen ja ständig. ...

Merkste was?

& 4.667 KWh (mehr) verbraucht z.B. so ein 2KW-Ölradiatörchen in grademal <100 (zusätzlichen Heiz)Tagen. Oder jeden Tag 6 Stunden länger warmes Bad. Und man wird ja älter und kälteempfindlicher...

Vieleicht ist ja auch nur der Thermostat oder die Schaltuhr des Radiators hinüber.

Bevor Du also das wenige Geld einem Anwalt in den gierigen Rachen schmeissst...


Solche Zähler müssen übrigens NICHT einzeln (nach)geeicht werden.
Es genügt, wenn regelmäßig stichpunktartig EINZELNE Zähler derselben Baureihe ausgewechselt & geprüft werden; Fallen dabei keine Unregelmäßigkeiten auf, gelten ALLE Zähler seiner Art als geprüft & weiter zulässig
.


Ich verwette meinen alten Ölkessel. dass der Zähler in Ordnung ist ;-)


Na Du machst mir ja Hoffnung. Aber der Ölradiator ist in Ordnung. Wir sind auch schon auf die Idee gekommen, dass der vielleicht plötzlich mehr braucht. Aber nach dieser Stromrechnung haben wir so ein Energiemessgerät dazwischen geschaltet und da ist nichts anders. Und der radiator lief auch nicht länger als in den andern Jahren. Da haben wir eine EXTRA Zeitschaltuhr in der Steckdose und daran hängt dann Radiator. Ja wir werden älter und verfrorener, aber morgens wenn wir ins Bad gehen ist da Dank der Zeitschaltuhr warm genug. Zum Duschen usw. und so schnell kühlt es auch nicht ab. Zum Aufwärmen haben wir dann in der Küche oder auch im Wohnzimmer Holzöfen.

Aber wie gesagt, wenn es hart auf hart kommt und wir zahlen müssen, dann hoffentlich erst mal weniger als 100 Euro im Monat.  Woher soll das denn kommen ? Und vielleicht gibt es ja Ende des Jahres (neuer Zähler ) eine Rückzahlung von der EOn. Die können di dann auch verrechnen.

Dann gehe ich nächstes Jahr in Rente ( so Westerwelle und Co. das noch zulassen ) da gibt es etwas mehr Geld für uns. Dann kann die EON ja wieder zuschlagen.  

Ich wünsche Dir und allen andern einen schönen Abend und noch mal Danke für die wirklich zahlreichen Antworten.

Offline corsair

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #13 am: 20. Juni 2010, 09:46:12 »
Wenn plötzlich ein unerklärlicher Mehr- bzw. Minderverbrauch im Vergleich zum Vorjahr auftritt, ohne das dies durch das Verbrauchsverhalten oder Klimatische Einflüsse erklärbar wäre, ist mein Top-Favorit immer:

- sind die Zählerstände der vorhergehenden Abrechnungszeiträume abgelesen oder geschätzt worden ?

- sind die vorhergehenden Abrechnungszeiträume vergleichbar lang ?



Darin, dass der Zähler außerhalb seiner Eichfehlergrenzen lief, würde ich nicht soviel Hoffnung stecken, Stromzähler messen sehr zuverlässig.
(Übrigens: der Auftraggeber eine s.g. \"Befundprüfung\" muss diese Prüfung bezahlen. Ihm steht dann aber auch das Prüfergebnis zu. In der Regel werden diese Prüfungen von amtlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt.)

Offline superhaase

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Stromendabrechnung doppelt so hoch wie sonst, jetzt droht Sperre
« Antwort #14 am: 20. Juni 2010, 13:30:03 »
Zitat
Original von corsair
- sind die Zählerstände der vorhergehenden Abrechnungszeiträume abgelesen oder geschätzt worden ?
- sind die vorhergehenden Abrechnungszeiträume vergleichbar lang ?
Ja, richtig.
Das ist sehr häufig die Ursache für solche Probleme, wenn jahrelang nur geschätzt und nicht abgelesen wurde.
Das sollte man prüfen, bevor man weitere kostenauslösende Maßnahmen ergreift.

Vielleicht sollte man als ALGII-Empfänger über einen Wohungswechsel nachdenken.
Muss die ARGE nicht auch die kompletten Heizkosten bezahlen?
Wenn nun ein Teil der Wohnung mit Strom beheizt werden muss, muss vielleicht auch die ARGE diese Stromkosten übernehmen?
Ferner hätte dann die ARGE wohl auch ein Interesse, einen Umzug in eine bessere und günstigere Wohnung (weniger Heizkosten) zu finanzieren.
Auch danach sollte man mal beim Verbraucherschutz fragen.

ciao,
sh
8) solar power rules

 

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