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Rechtsschutzversicherung

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Grobschnitt:

--- Zitat ---Original von uwes
Die Erfahrung zeigt, dass sich die wenigsten bewusst sind, dass die Rechtsschutzversicherung schon zum Zeitpunkt des ersten Vertragsverstoßes des EVU bestanden haben muss.

Das heißt z.B. bei Sonderverträgen, die eine Preisklausel enthalten auf die sich der Versorger beruft, dass diese Verträge erst bei bestehender Rechtsschutzversicherung abgeschlossen worden sein durften, damit die Rechtsschutz greift.

Gab es die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Versorgungsunternehmen noch nicht, dann gibt es bedingungsgemäß keinen Rechtsschutz.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja ein ganz wichtiger Hinweis!
Da ich bereits eine Verhandlung mit meinem Versorger hinter mir habe (siehe Versorger ESB) und der Prozesskostenfonds, den ich dabei in Anspruch genommen habe, nur einmal beantragt werden kann wollte ich für künftige (oder schon bestehende) Probleme mit meinem Versorger \"auf der sicheren Seite\" sein. Das erübrigt sich dann zumindest für diesen Fall. Ob ich dann noch eine Rechtsschutzversicherung brauche ...

Gruß
Grobschnitt

bolli:

--- Zitat ---Original von Grobschnitt

--- Zitat ---Original von uwes
Gab es die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Versorgungsunternehmen noch nicht, dann gibt es bedingungsgemäß keinen Rechtsschutz.
--- Ende Zitat ---

Das ist ja ein ganz wichtiger Hinweis!
Da ich bereits eine Verhandlung mit meinem Versorger hinter mir habe (siehe Versorger ESB) und der Prozesskostenfonds, den ich dabei in Anspruch genommen habe, nur einmal beantragt werden kann wollte ich für künftige (oder schon bestehende) Probleme mit meinem Versorger \"auf der sicheren Seite\" sein. Das erübrigt sich dann zumindest für diesen Fall. Ob ich dann noch eine Rechtsschutzversicherung brauche ...

Gruß
Grobschnitt
--- Ende Zitat ---
Nochmal mein Hinweis. SCHREIBEN Sie Ihre RS an und lassen sich eine schriftliche Auskunft zu Ihrem Fall geben.

MEINE RS hat mir die Kostenübernahme schriftlich bestätigt, obwohl ich die RS-Versicherung erst nach Vertragsabschluss mit dem Versorger abgeschlossen habe und die Begründung haben sie gleich mitgeliefert: Weil der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes (unwirksame Preisänderungsklausel) erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.

Es ist also möglicherweise von Versicherung zu Versicherung etwas unterschiedlich, wie entschieden wird und sollte daher nicht generalisiert werden. Aber es bedeutet auch: Frühzeitig drum kümmern, damit man ggf. noch dem Prozesskostenfond des BdEV beitreten kann.

Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von bolli
Nochmal mein Hinweis. SCHREIBEN Sie Ihre RS an und lassen sich eine schriftliche Auskunft zu Ihrem Fall geben.

MEINE RS hat mir die Kostenübernahme schriftlich bestätigt, obwohl ich die RS-Versicherung erst nach Vertragsabschluss mit dem Versorger abgeschlossen habe und die Begründung haben sie gleich mitgeliefert: Weil der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes (unwirksame Preisänderungsklausel) erst nach Vertragsabschluss eingetreten ist.

Es ist also möglicherweise von Versicherung zu Versicherung etwas unterschiedlich, wie entschieden wird und sollte daher nicht generalisiert werden. Aber es bedeutet auch: Frühzeitig drum kümmern, damit man ggf. noch dem Prozesskostenfond des BdEV beitreten kann.
--- Ende Zitat ---

\"Schriftlich\" ist wichtig! Wer schreibt, der bleibt!

Meine RS hat mir die Nicht-Übernahme ebenfalls schriftlich bestätigt  ;)
\"WEIL ich die RS-Versicherung erst nach Vertragsabschluss mit dem Versorger abgeschlossen habe und die Begründung haben sie (ebenfalls) gleich mitgeliefert\" [Weil der Zeitpunkt des Rechtsverstoßes (unwirksame Preisänderungsklausel) VOR Vertragsabschluss eingetreten ist.]

Das hält mich aber nicht wirklich ab...... ;)

Grobschnitt:
Danke für die Antworten!

Anfrage an die RSV meiner Wahl ist unterwegs, wird aber vermutlich auch abschlägig ausgehen. Dann kann ich darauf verzichten...

Nochmals der Hinweis: eine Gerichtsverhandlung habe ich mit Hilfe des Prozesskostenfonds bereits (positiv) hinter mir (siehe Versorger ESB). Um bei künftigen Auseinandersetzungen ebenfalls finanziell auf der sicheren Seite zu sein hatte mir meine Anwältin empfohlen eine RSV abzuschließen und den Versorger zu wechseln.
Letzteres wird heute in die Wege geleitet.

Gruß und Danke
Grobschnitt

userD0009:
@Grobschnitt

Wenn Sie den Versorger wechseln entsteht wieder ein neues Vertragsverhältnis, mit einer evtl. \"neuen\" unwirksamen Preisanpassungsklausel.

Wie aus den obigen Postings hervorgeht, würde also eine vor dem Versorgerwechsel abgeschlossene RSV, später einspringen, wenn es mit dem neuen Versorger zu Streit kommen sollte. (eventuelle Wartefristen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen beachten).

Reihenfolge sollte also sein: RSV abschließen, dann Versorger wechseln.

Grüße
belkin

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