Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Rechtsschutzversicherung

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bobbes:
Hallo,

nachdem ERDGAS SÜDWEST (mein bisheriger Versorger) einen Prozess gewonnen hat, vermute ich, dass da auch auf mich eine Klage zukommt. Kann mir jemand pauschal sagen, ob da die Rechtsschutzversicherung die anwaltskosten übernimmt?

Und noch\'ne Frage (wenn die nicht unzulässig ist): kann mir jemand Anwälre empfehlen, die auf diesem Gebiet erfahren sind?

Danke schon \'mal und Gruß
Bobbes

DieAdmin:
@bobbes,

ich hab mal Ihren Beitrag an diesen umgehangen. Die Frage zur RSV wird vielleicht da schon beantwortet.
(Zumindest in dem Punkt, das man das nicht pauschal beantworten kann. )

Auf energieverbraucher.de befindet sich eine Liste mit RA\'s, die auf dem Gebiet erfahren sind:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Hilfe/Ihr-gutes-Recht/Anwaltsverzeichnis__1550/


Und Dinge die speziell die Erdgas Südwest betreffen:
http://forum.bdev.de/board.php?boardid=194

Grobschnitt:

--- Zitat ---Original von bobbes
Kann mir jemand pauschal sagen, ob da die Rechtsschutzversicherung die anwaltskosten übernimmt?
--- Ende Zitat ---

Die Frage kann nur die Rechtsschutzversicherung beantworten. Es könnte darauf ankommen ob ein Sondervertrag vorliegt, seit wann dieser läuft und wann die RSV abgeschlossen wurde.

Prinzipiell fallen Energielieferverträge unter das gewöhnliche Vertragsrecht.
Siehe aber die Beiträge von uwes und bolli hier im Thread.

Eine Anwaltsliste gibt es beim Bund der Energieverbraucher (www.energieverbraucher.de).

Gruß
Grobschnitt

Edit: Da war Evitel2004 schneller...

bobbes:
Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Antworten; die vorangehenden Postings beantworten meine Frage; werde auch gleich \'mal nach \'nem Anwalt schauen.

Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Bobbes

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