Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

AG Wolfenbüttel entscheidet zu Gunsten des Versorgers

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bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dass es - jedenfalls bei Zugrundelegung der zitierten  Rechtsprechung des BGH - wohl nur so und nicht anders sein kann, wurde hier im Forum seit Jahr und Tag dargestellt.

Man sollte die hier veröffentlichten und besprochenen Urteile getrost einmal lesen. Oft scheint es so, als fehle es am grundsätzlichen Verständnis.
--- Ende Zitat ---
Ich bitte um Entschuldigung, wenn mir als jemand, der nicht tagtäglich beruflich mit diesen Dingen befasst ist, nicht immer alle Urteile präsent sind, obwohl ich sie, und in diesem Fall durchaus auch schon mehrfach, gelesen habe.

Aber so ist das manchmal mit dem Wald und den Bäumen.  ;)

Bei der Kostenregelung hoffe ich mal darauf, dass die Gerichte das auch so sehen wie sie. Denn dann wären ja die Sachverständigengutachtenkosten in den meisten Fällen eher zu vernachlässigen, solange man von zu Recht als unbillig gerügten Preisen ausgeht und man nicht \"zu gierig\" wird und anerkannte Preise noch rückwirkend aufweichen möchte. und das die Preise der Billigkeit entsprachen, also VOLLSTÄNDIG berechtigt waren, halte ich bei einem ordentlichen Gutachten für fast ausgeschlossen.  :D

uwes:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es gibt u.a. die Urteile des.... LG Köln vom 24.08.09,
--- Ende Zitat ---

@ RR-E-Ft

meinen Sie die Entscheidung vom 14.8.2009 oder gibt es auch eine andere vom 24.8.2009, die mir jedenfalls nicht bekannt wäre?

RR-E-ft:
Das gemeinte Urteil des LG Köln ist vom 14.08.09.
Hinsichtlich von Schreibfehlern bitte ich um Nachsicht (statt Nachricht).

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