Energiepreis-Protest > EWE
Der VIII. Zivilsenat, der EuGH oder doch der Große Senat für Zivilsachen des BGH
RR-E-ft:
High Noon
Der BGH legt dem EuGH Rechtsfragen zur Klärung vor.
BGH PM Nr. 26/2011 vom 09.02.11
Anmerkung:
Die Bestimmungen der AVBGasV/ GasGVV bilden für Sondervertragskunden keine zwingenden gesetzlichen Regelungen, § 1 AVBGasV/ GasGVV.
Binsenweisheit. Immer wieder kommt ein neuer Frühling.
jofri46:
Es geht um eine dem Verbraucher zumutbare (um nicht zu sagen verbraucherfreundliche) Durchsetzbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf eine der Billigkeit entsprechende Preisbestimmung. Dafür ist gegenwärtig unverhältnismäßig hoher Prozeßaufwand erforderlich und ein hohes Prozeßkostenrisiko einzugehen. Der Gesetzgeber hat hier seine Möglichkeiten nach dem EnWG längst nicht ausgeschöpft.
Black:
--- Zitat ---Original von jofri46
Es geht um eine dem Verbraucher zumutbare (um nicht zu sagen verbraucherfreundliche) Durchsetzbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf eine der Billigkeit entsprechende Preisbestimmung. Dafür ist gegenwärtig unverhältnismäßig hoher Prozeßaufwand erforderlich und ein hohes Prozeßkostenrisiko einzugehen. Der Gesetzgeber hat hier seine Möglichkeiten nach dem EnWG längst nicht ausgeschöpft.
--- Ende Zitat ---
Der Anspruch ist genauso schwer oder leicht durchzusetzen, wie jeder andere Anspruch in unserem Rechtssystem. Und das erfordert nun einmal \"Prozessaufwand\" wenn zwischen den Parteien unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.
Jagni:
Resümee:
In der Grundversorgung kein Verbraucherschutz erforderlich, da nur Daseinsvorsorge. Verweis auf den Rechtsweg ausreichend. Wer dort nicht mithalten kann, kann zumindest dem positiv stimulierenden Gedanken nachhängen, dass er überhaupt Energie bekommen muss.
Belehrung durch den EuGH,
gerichtet: Egal an wen,
ist hoffnungsvoll entgegenzuseh\'n,
egal von wem.
Gruß
Jagni
Black:
--- Zitat ---Original von Jagni
Resümee:
In der Grundversorgung kein Verbraucherschutz erforderlich, da nur Daseinsvorsorge. Verweis auf den Rechtsweg ausreichend.
--- Ende Zitat ---
Das ist doch Unsinn. Auch Verbraucherschutz kann nur auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden. Wie denn auch sonst?
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