@BSEshop
Mit Ihrer Bitte müssten Sie sich woanders hin wenden.
Ich kann Ihnen folgende Überlegungen mitteilen:
Die Versorgung mit Flüssiggas erfolgt nun einmal nicht leitungsgebunden, weil doch das Gas aus einem Tank und eben nicht aus der \"Leitung\" (von der Quelle bis zum Kunden) stammt.
Darauf, dass zwischen dem Tank und der tatsächlichen Entnahmestelle eine Rohrverbindung besteht, kommt es nicht an.
Im Übrigen finde ich die vertragliche Regelung, die Sie beschreiben schon merkwürdig:
Der Lieferant liefert das Gas zu einem bestimmten Zeitpunkt, hatte hierfür Gestehungskosten, die bereits feststehen.
Dann ist nicht ersichtlich, wie das Gas später für den Verkäufer in dem Tank noch wertvoller werden könnte.
Ein \"Einpreisen\" im Sinne von Opportunitätskosten (das immer auch zweifelhaft, jedoch in der BWL anerkannt ist) setzt schon voraus, dass dies Gas tatsächlich weiter am anderweitigen Handel (andernorts) teilnehmen könnte.
Dazu müsste der Lieferant weiterhin Eigentümer des Gases im Tank sein und vor allem dies auch jederzeit wieder selbst entnehmen können, um es woanders zu verkaufen.
Der Tank wäre dann nur ein Lager des Händlers, ähnlich den früheren Gasomethern der örtlichen Gasanstalten, in den Kokereigas oder synthetisches \"Stadtgas\" vorgehalten wurde.
Wenn der Lieferant jedoch hierzu befugt wäre, könnte der Kunde schon nicht sicher sein, dass überhaupt ausreichend Gas in dem Tank ist, wenn er selbst ad hoc eine große Menge entnehmen will.
Das macht also insgesamt wenig Sinn.
Man sollte das Gas, welches in den Tank gefüllt wird, sofort kaufen, nur dann ist man sicher, welchen Preis es hat und vor allem, dass es im Bedarfsfalle für einen selbst auch zur Verfügung steht.
Insoweit hat man immer noch die größte Sicherheit, wenn man sogleich auch Eigentümer des Gases geworden ist.
Ich kann keinen Vorteil für den Kunden erkennen, zudem ein ganz wichtiges Problem:
Wie wird denn überhaupt der Brennwert des Gases ermittelt, wenn es nur eine einfache Gasuhr gibt, zudem immer wieder anderes Gas in den Tank gefüllt wird?
Freundliche Grüße
aus Jena
Thomas Fricke
Rechtsanwalt