Sie haben wahrscheinich diese Art von Mietkauf gemacht, wo der Kunde meint, er könne durch das Bezahlen der Miete den Tank mehr oder weniger auf Raten erwerben. Auch wenn ich ihren Vertrag nicht kenne, so vermute ich doch, dass dem nicht so ist. Der Mieter kauft durch seinen Mietzins auch nicht ünber die Jahre das Haus in dem er wohnt.
Abrechnung: sie haben sich lediglich durch den Vertrag verpflichtet, wenn sie Gas kaufen wollen, das bei dem Vetragshändler zu tun. Sie hanbe sich nicht verpflichtet eine bestimmte Menge z.B. pro Jahr zu kaufen. Eine Ausskunft sind sie hier dem Vertagshändler auch nicht schuldig.
Wer ist der Vertragshändler? Auf dem Flüssiggasmarkt ist einiges in Bewegung gewesen in den letzten Jahren. Da wurden Firmen ver- und gekauft. Evtl. ist bei einer solchen Aktion irgend ein Bit im PC nicht weitegegeben worden und man weiß gar nicht mehr, das man sie als Kunden hat.
Wenden sie sich an die Firma und signalisieren sie, dass sie den Tank nun kaufen wollen. Sie werden dann eine Reaktion dieser Firma erleben.
Leider scheint sich eine Tendenz immer mehr duchzusetzen: die Vertragshändler verkaufen die vorm,als gemieteten Tank nicht an die Mieter als Eigentum.
Letztlich sollten sie ihren Vertrag noch einmal genau lesen und evtl.von einem Fachmann z.B. beim Bund der Energieverbraucher checken lassen.
Guten Efolg?
Berichten sie bitte über den weiteren Verlauf.
H. Watzl