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Autor Thema: \"Testate\" zur Billigkeit der Gaspreise  (Gelesen 3054 mal)

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Offline RR-E-ft

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\"Testate\" zur Billigkeit der Gaspreise
« am: 02. September 2005, 16:37:12 »
Alle bisher bekannten Stellungnahmen der

WIKOM AG,
WIBERA
BET Aachen
usw. usf.


haben einen entscheidenden Fehler:


Aus diesen geht nicht hervor, ob auch die Gaspreise in der Vergangenheit in entsprechendem Umfange abgesenkt wurden.

Der Unfug geht schon meist damit los:

\"Auftragsgemäß[!!!] bestätigen wir.....\"

Das spräche eigentlich dafür, dass lediglich ein Mustertextbaustein des GVU zur Unterzeichnung einem anderen vorgelegt wurde.


Zudem wird auf die Preisentwicklung einer, für ein bestimmtes Kundensegment relevanten, Gasbezugsmenge des Versorgers abgestellt, die es schon nicht gibt.

Es gibt keine für bestimmte Kundensegmente relevante Gasbezugsmengen.

Jedes GVU kauft Gas entweder aufgrund eines oder mehrere Verträge insgesamt ein, um dieses Erdgas hiernach an seine Kunden zu verteilen.

Dabei teilt das VU seine Kunden in standardisierte Kundengruppen, die Kundensegmente ein.

Diese Einteilung ist jedoch für die Vorlieferanten des GVU vollkommen irrelevant, so dass diese auch niemals Erdgas zu besonderen Preisen  für bestimmte Kundengruppen des GVU liefern.

Genauso dumm könnte man denken, es würde etwa zum Betrieb von Kraftwerken Erdgas zu besonderen Preisen aus dem Ausland bezogen.

Auch dieser Gasbezug aus dem Ausland erfolgt einheitlich durch die Pipelines:

Das dumme  Erdgas weiß am Anfang selbstredend  noch nicht, wo es nach der Verteilung über Importuer, Ferngasgesellschaft, Regionalsversorger, Stadtwerk schlussendlich einmal landen wird, ob in einem Kraftwerk, einer Backstube, der Heizungsanlage eines Eigenheimbesitzers oder in einem Micro- BHKW.  


Russland fördert nicht gesondert Erdgas von Montag bis Mittwoch nur für Kraftwerke, Donnerstag für Backstuben und den Rest der Woche für Heizungszwecke privater Verbraucher......
 

Das weiß schon jeder und das leuchtet auch jedem ein.

Insoweit ist es aus meiner Sicht schade um das Papier, auf dem solche \"Stellungnahmen\" verfasst wurden.

Noch viel bedauerlicher ist es um das Geld, welches dafür aufgewendet wurde.

Aus meiner Sicht mit energiewirtschaftlich- rationeller Betriebsführung vollkommen unvereinbar.

Die Stellungnahmen sehen alle gleich aus.
Sie stimmen oft bei verschiedenen Versorgern wortwörtlich überein.

Lediglich der Name des GVU und die Höhe der beabsichtigten Gaspreiserhöhung wurden ausgetauscht und individuell angepasst (Platzhalter im Seriendruck).

So stimmen solche Formulare bei bei den Stadtwerken Bielefeld mit denen anderer Versorgerhaarklein überein.

Fraglich, ob den Stadtwerken bekannt ist, dass sie für einen Seriendruck eine ordentliche Summe aufgewendet haben werden.

Irgendwer muss den Text ja schon gestellt haben.



Diese Stellungnahmen werden aus meiner Sicht unseriös eingesetzt.


Wer solche Stellungnahmen deshalb in \"persönlichen Gesprächen\"  vorgelegt bekommt, lasse sich von solchen nicht beeindrucken.

Einfach darauf hinweisen, dass diese schon bundesweit bekannt sind und zum Daten- Abgleich an das Bundeskartellamt versandt werden sollten.

Wer solche Unterlagen in die Hand gedrückt bekommt, behalte sie und sollte sie an die Verbraucherverbände und die Kartellbehörden als Kopie versenden, damit man sich dort selbst einen Überblick über die Seriosität verschaffen kann.

Den beteiligten Gesellschaften wie auch den GVU ist anscheindend selbst bewusst, wie \"wertvoll\" diese Papiere inhaltlich sind.


Es fehlt immer das Entscheidende:

Ein Testatvermerk eines Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters, mit welcher dieser erst die persönliche Haftung für die inhaltlich gemachten Angaben zum Ergebnis seiner Prüfungen  übernimmt
.


Wohl nicht ohne Grund:

Alles was keinen entsprechenden Vermerk im Original enthält, ist vollkommen belanglos und nur zum rumzeigen gedacht, so wie man sich alles und jeden zeigen kann, zum Beispiel auch eine Briefmarkensammlung.

Es lohnt sich also offensichtlich nicht, solche \"persönlichen Gesprächen\" wahrzunehmen, es sei denn man möchte den Versorger um Kaffee und Gebäck \"schädigen\".

Das kann jedoch sowieso nicht gelingen, weil der Kunde ja immer alle Kosten mit den Gaspreisen mitbezahlt....


Freundliche Grüße
aus Jena



Thomas Fricke
Rechtsanwalt

 

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