Hallo,
wir haben nun innerhalb von drei Jahren die vierte Preiserhöhung für Wärmespeicherstrom bekommen. Die vierte soll zum 01.10.2005 in Kraft treten.
Wir haben am 09.08.2005 mit dem Musterbrief des Bundes für Energieverbraucher vom 15.07.2005 widersprochen und knapp zwei Wochen später die lustige Antwort erhalten, daß man beim RWE noch etwas Zeit zur Bearbeitung benötigt und noch nicht abschließend auf unseren Widerspruch antworten kann. Gestern kam dann endlich die sehr unbefriedigende und etwas freche Antwort, daß die Preiserhöhung auf mehrere Faktoren zurück zu führen sei, die da wären
1. Anstieg der Preise für Primärenergie
2. Stromknappheit auf Grund der Trockenheit in Südeuropa
3. Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Die Preise wären nicht willkürlich sondern auf Grundlage der vereinbarten Vertragsbedingungen vorgenommen. :x
Weiterhin bedauert das RWE, daß wir uns zu einer Kürzung der Preise entschlossen haben und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten. Dabei habe ich mich nicht zu einer Kürzung der Preise entschlossen, sondern lediglich darauf hingewiesen, daß ich die Einzugsermächtigung auf die Abschlagszahlungen zu den aktuellen Preisen beschränke und darüber hinaus gehende Abbuchungen nicht gedeckt sind (s. Musterbrief). Daraufhin hat man meine Einzugsermächtigung als widerrufen angesehen, die Bankverbindung gelöscht und darum gebeten, daß ich die Abschläge künftig fristgerecht selber überweisen soll.
Wie soll ich jetzt weiter vorgehen? Falls notwendig, wie lange habe ich Zeit auf dieses Schreiben zu antworten (ich habe drei Wochen auf eine Antwort gewartet)? Ich bin ab Samstag für zwei Wochen im Urlaub.
Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
Schokobär :wink: