Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Preiserhöhung bei langfristigen Verträgen

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RR-E-ft:
@bolli

Es kommt nicht auf Wahrscheinklichkeiten an, sondern jeder Fall ist anhand der aufgezeigten Prüfungsreihenfolge Schritt für Schritt gesondert zu prüfen.

Mit Wahrscheinlichkeiten lässt sich an der Losbude rechnen (Wenn man die Gesamtanzahl der Lose; die Anzahl der Lose, auf welche ein Gewinn entfällt und die Anzahl der bereits gezogenen Lose [ggf. Anzahl der bereits gezogenen Lose mit Gewinnberechtigung] kennt).

@jofri46

Auch bei einem auf 10 Jahre fest abgeschlossenen Gaslieferungsvertrag, der innerhalb der zehnjährigen Vertragslaufzeit nicht ordnungsgemäß gekündigt werden kann,  kann im Falle einer unwirksamen Preisänderungsklausel eine ergänzende Vertragsauslegung geboten sein.

Eine ergänzende Vertragsauslegung  hat jedoch zur weiteren Voraussetzung, dass sich ein hypothetischer Parteiwille dazu ermitteln lässt, wie die Parteien Anpassungen vornehmen wollten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Klausel bekannt gewesen wäre. Lässt sich ein solcher hypothetischer Parteiwillen nicht feststellen, hindert dies eine eigentlich gebotene ergänzende Vertragsauslegung (vgl. BGH VIII ZR 320/07 Rn. 46).

Kann eine gebotene ergänzende Vertragsauslegung aus letztgenannten Gründen nicht erfolgen, werden wohl die Voraussetzungen für eine vorzeitige Vertragsauflösung gem. §§ 314, 313 BGB vorliegen.
Ein entsprechendes außerordentliches Kündigungsrecht löst dabei das Problem für die Zukunft.

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