Guten Abend,
ich versuche mich kurz zu halten um mein Problem zu schildern:
Wir haben ein Wochenendgrundstück mit dem Netzbetreiber und Grundversorger Eon edis.
Im November 2009 erhielten wir eine üble Nachzahlung über 800,00 Euro. Alle Versuche mit Eon eine Ratenzahlung zu vereinbaren, scheiterten, es sei denn, wir verpflichten uns weitere 2 Jahre auf dessen Stromversorgung.
Nach etlichen Anrufen bei der Kundenbetreuung, die natürlich alle erfolglos verliefen, sperrte man uns Ende November den Strom ab und kurz danach den Zähler !
Seit Februar 2010 versuchten wir über mehrere andere Stromanbieter einen Wechsel zu erreichen, immer mit der Meldung : der Kunde ist nicht identifizierbar !
Nun habe ich von Eon edis erfahren, dass unser Vertrag zum 30.11.09 gekündigt wurde, eine Kündigung habe ich allerdings nie erhalten, auch nicht nach telefonischer Anforderung bei der Kundenbetreuung.
Also hat der neue Stromlieferant einen \"NEUEINZUG\" beantragt, auch der wurde von Eon edis abgelehnt.
Ich habe mit Eon edis gesprochen, die mir versicherten, sie stehen einem Wechsel auch bei Altschulden nicht im Wege ! Auch der neue Anbieter hat uns schriftlich einen Wechsel bestätigt, kann aber keinen Strom liefern, weil Eon edis den Zähler nicht freigibt.
Ist das rechtens ?
Wie kann ich mich dagegen wehren ?
Ich bin ja bereit die Forderung in Höhe von 800,00 Euro zu begleichen, aber auf einmal wie Eon es fordert, kann ich es nun mal nicht.
Gruss und Danke an alle für Antworten