@ delphin06,
so ganz recht hat der mann nun doch nicht.
So lange , wie ein Zähler eingebaut ist, ist auch jemand auf dem Zähler gemeldet. Wenn es kein \"Mieter\" oder \"Nutzer\" ist, dann ist es der Eigentümer.
Überall dort, wo es einen Anschluss gibt, gibt es auch einen Eigentümer. Einen kompletten Ausbau und damit die Stilllegung des Anschlusses kann nur der Eigentümer beim Netzbetreiber beauftragen.
Der Neueinzug, der in diesem Sinne gemeint ist, bedeutet nur, dass es einen Leerstand gibt und dass für den Netzbetreiber bei Anmeldung eines Kunden durch einen Lieferanten andere Fristen gelten, als für einen klassischen Lieferantenwechsel.
Die Sperrung, die durch einen Lieferanten beauftragt wird, bedeutet für den Netzbetreiber gleichzeitig dass der Kunde ausgezogen ist. Daher vielleicht die Verwirrung.
Gruß aus Meck-Pomm