Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Stadtwerke kündigen die alten Verträge

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Cremer:
@h.terbeck,

leider nein.

Beim Gas-Sondervertrag A gibt es als Vertragsbestandteile
- die Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A
- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Früher waren die Preisgleitklauseln und Änderungen in den \"Bestimmungen zum Erdgas-Sondervertrag A\" enthalten. Diese hat man jetzt rausgenommen. Über Preissteigerungklauseln und Änderungen etc. steht da nichts mehr drin.

Dafür hat man in den AGB\'s den Punkt 5 (5.1 bis 5.3): \"Änderungen der Preise und Vertragsbedingungen\" aufgenommen.

bolli:

--- Zitat ---Original von h.terbeck
@Cremer
Könnte man nicht den neuen Vertrag des alten Anbieters dahingehend akzeptieren, dass unter Fortbestand der bisherigen Sonderverträge die Anpassung der GasGVV auf der Basis neuerer Rechtsprechung in die laufenden Verträge vereinbart wird?
Könnte man damit nicht umgehen, dass neue Verträge mit neuen Preisen all das bisherige Kürzen gem. § 315 BGB aufheben?
--- Ende Zitat ---
Wenn ich das richtig lese, handelt es sich nicht um die Grundversorgung, wo gem. § 315 BGB der Billigkeitseinwand getätigt wird sondern um Sonderverträge, in denen die Stadtwerke unwirksame
Preisanpassungsklauseln verwendet haben (§ 307 BGB). Wenn sie das wissen, werden sie sich wohl kaum auf Dauer mit einem fortbestehen dieser \"Wackelkandidaten\" zufrieden geben, vor allem nicht, falls der BGH tatsächlich entscheiden sollte, dass Preisanpassungen auch ohne Widerspruch nicht zur stillschweigenden Akzeptanz des neuen Preises geführt haben (wir warten gespannt auf den 16.06.10  ;) ). Dann könnte man nämlich auch noch nach Jahren (zumindest innerhalb der Verjährungsfristen) Rückforderungen geltend machen.
Das wollen die Stadtwerke für die Zukunft zumindest wohl verhindern.

RR-E-ft:
Der Kunde hat doch keinen Anspruch darauf, bis in alle Ewigkeit aufgrund eines Sonderabkommens  beliefert zu werden, das keine wirksame Preisänderungsklausel enthält.

Die Bestimmungen in den alten Verträgen benachteiligten die Kunden unangemessen, weil sie den Stadtwerken eine verdeckte Erhöhung des Gewinnanteils an den Preisen ermöglichen, und sind deshalb unwirksam, ebenso wie darauf gestützte Preisänderungen.

Die ordnungsgemäße Kündigung eines solchen Sondervertrages, wenn sie denn gegenüber allen betroffenen Kunden erfolgt, ist rechtlich (und auch moralisch)  nicht zu beanstanden.

Andere Mütter haben auch hübsche Töchter.


--- Zitat ---Original von Cremer

Die BIFEP empfiehlt sofort den Anbieter zu wechseln.
--- Ende Zitat ---

Freilich muss auch der betroffene Kunde die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten.

Cremer:
Pressemitteilung der BIFEP, gestern in der Tagespresse

Stadtwerke kündigen Gassonderverträge zum 31.7.2010.
Sieht so Fairness gegenüber Kunden aus, wie H. Canis immer betonte?

Die Stadtwerke Kreuznach kündigten letzte Woche fristgerecht noch schnell ihren Kunden die bisherigen Gas-Sonderverträge zum 31.7.2010. Damit diese gemäß der vertraglichen 3-monatigen Kündigungsfrist zum 31.7.2010 wirksam wird, sind Mitarbeiter der Stadtwerke am Freitag, den 30.4.2010, in ihrem Versorgungsbereich ausgeschwärmt und haben die Kündigungen persönlich den betroffenen Kunden überreicht. Da hat die Rechts- und Grundstückabteilung der Stadtwerke kurz vor Monatsende noch schnell gehandelt. Man scheut also keine Mühen und Kosten, um noch fristgerecht kündigen zu können. Warum handelt man bei den Stadtwerken wiederum so schnell? Mit Fairness hat das wenig zu tun, wie H. Canis in der Pressemitteilung der Stadtwerke vom 25.3.10 tönte. \"Wir haben unsere Kunden immer  fair behandelt.\" Fairness sieht anders aus, lieber H. Canis!

Die Stadtwerke hatten ihren Kunden im September 2009 und nochmals im Januar 2010 neue Sondervertragsangebote vorgelegt. Die BIFEP hatte mit Pressemitteilung am 22.9.2009 bereits darauf aufmerksam gemacht, dass mit den Sondertarifen keine wirksamen Preisgleitklauseln in das Vertragsverhältnis einbezogen worden sind. Daher sind Preissteigerungen eben nach § 307 Abs.1 BGB unwirksam und halten einer Inhaltskontrolle und einer Rechtsprüfung an Gerichten nicht stand. Wie H. Canis seinerzeit im September mitteilte, „können Kunden die alten Verträge beibehalten und sind daher künftig von einer Preissteigerung ausgeschlossen“. Nun erfolgt, wie von der BIFEP schon lange vermutet, die \"Zwangsumstellung\" der Verträge auf neue AGB\'s.

Bisher war es noch keinem Versorger gelungen, eine wirksame Preisgleitklausel für Sonderverträge zu formulieren. Es war auch nicht zu erwarten, dass auf Versorgerseite jemals ein Interesse zur Verankerung einer wirksamen Klausel aufflammen könnte. Man müsste sich ja als Versorger verpflichten, gefallene Gasbezugspreise usw. nach gleichen Maßstäben wie gestiegene Kosten zu berücksichtigen. Die Rettung für die Versorger kam seinerzeit durch den BGH unter Zuhilfenahme des Gleichheitsgrundsatzes und der GasGVV. Für uns Verbraucher ist diese neuerliche Attacke nicht einfach zu durchschauen.

Die BIFEP stellt fest, dass die neuen AGB\'s der Stadtwerke wiederum rechtsunwirksam sind. In Punkt 5.2 der neuen AGB heißt es: \"Kündigt der Kunde nicht, so gelten die geänderten Preise und Bedingungen beim Weiterbezug von Erdgas zum angekündigten Zeitpunkt als vereinbart.\" Es ist daher schlichter Unsinn, wenn die Stadtwerke Kreuznach dies in den AGB\'s behaupten. Diese Irreführung der Verbraucher hat zwischenzeitlich in einem Falle die 12. Kammer des Landgerichts Hamburg durch einstweilige Verfügung vom 23. September 2009 (312 O 574/09) verboten. Es bleibt dabei. Das Absehen von einer Kündigung hat nichts zu tun mit der „Vereinbarung“ eines zuvor von den Stadtwerken Kreuznach geforderten Preises.
Die von den Stadtwerken im Wege der Kündigung verprellten Sondervertragskunden sollten Preisvergleiche anstellen und ggf. den Versorger wechseln. Mitbewerber sind wesentlich günstiger, z.B. Goldgas mit bis zu 23% günstigeren Preisen.

Also schnell weg, viele tun dies schon

RR-E-ft:
Wie oben aufgezeigt, ist die Kündigung an sich nicht zu beanstanden. Niemand wird gezwungen, bei den Stadtwerken zum 01.08.2010 einen neuen Vertrag abzuschließen. Man kann sich auch gleich einen günstigeren Gaslieferanten wählen und deutlich sparen. Wenn in den, von den Stadtwerken nunmehr angebotenen Sonderverträgen wiederum keine wirksame Preisänderungsklausel enthalten ist, können nach einem Vertragsabschluss zu jenen Bedingungen wiederum keine einseitigen Preisänderungen nach Vertragsabschluss darauf gestützt werden.

Was daran unfair sein soll, erschließt sich nicht recht. Insbesondere erschließt sich nicht, warum der Geschäftsführer der Stadtwerke jeweils halbwegs persönlich öffentlich angegangen wird.

Insbesondere nach einer mündlichen Verhandlung am Landgericht Kreuznach im April um streitige Energiepreiserhöhungen der letzten Jahre muss den Stadtwerken doch wohl klar geworden sein, dass die alten Sonderabkommen nicht mehr fortgesetzt werden können. Ebenso klar ist, dass die Stadtwerke den Kunden nicht neue AGB einfach im laufenden Vertragsverhältnis einseitig \"aufs Auge drücken\" können. Schließlich organisieren Kunden der Stadtwerke schon eine Rückforderungs- Sammelklage gegen die Stadtwerke wegen unwirksamer Gaspreiserhöhungen aus der Vergangenheit. Es steht zu erwarten, dass Herr Kollege Dr. Hempel den Stadtwerken dazu geraten hat, etwaig noch bestehende Altverträge tunlichst schnellstmöglich durch Kündigung zu beenden, so wie es auch die Bremer swb und E.ON Hanse getan haben.

Der Geschäftsführer ist der Gesellschaft und den Gesellschaftern gegenüber doch dafür verantwortlich, dass keine Verträge mit unwirksamen Klauseln verwendet werden, die Stadtwerke sich auch nicht dem Risiko von Rückforderungsansprüchen infolge unwirksamer Preisänderungsklauseln aussetzen. In dieser Situation kann er doch wohl gar nicht anders, als dafür Sorge zu tragen, dass die Verträge mit den unangemessen benachteiligenden Preisänderungsklauseln so schnell als möglich fristgerecht durch Kündigung beendet werden.

Nicht ersichtlich, was ein anderer an der Stelle von Herrn Canis als verantwortlicher und verantwortungsvoller Geschäftsführer der Stadtwerke mit den alten Gas- Sonderabkommen anders gemacht hätte.

Zum Wohle der Kunden, die noch so einen Vertrag haben, und zu Lasten der Gesellschafter der Stadtwerke die Sonderabkommen einfach weiterlaufen lassen?!

Man stelle sich vor, BIFEP würde  die unveränderte Fortsetzung der alten Verträge fordern, um wie bisher immer weiter Preiserhöhungen erfolgreich zu verweigern bzw. geleistete Zahlungen erfolgreich zurückzufordern.
Das würde doch wohl halbwegs krude klingen.

\"Sonderverträge mit unwirksamen Preisänderungsklauseln für alle!\" könnte eine - wenig nachvollziehbare - Forderung lauten.

Nur bieten die Stadtwerke solche doch wohl auch gerade schon wieder an, so dass auch eine solche potentielle Forderung der BIFEP schon erfüllt ist.

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