Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Anbieterwechsel nach Gassperre - Kann die Entsperrung verweigert werden?
membro:
Hallo,
das Thema interessiert mich auch sehr. Liest man den § 14 (6) der StromNZV genau, kann der Netzbetreiber selbst bei einem gesperrten Anschluss einem neuen Verbraucher, hier z.B. die Ehefrau, die Freischaltung nicht verwehren.
Wird die Ehefrau mit einem anderen Energieversorger handelseinig, dürfte einer Belieferung über dem gleichen Zugang nichts im Wege stehen.
Gleiches lese ich bei einem Gasversorger aus § 37 (5) der GasNZV heraus.
Liege ich damit richtig oder habe ich etwas übersehen?
Gruß,
membro
Cremer:
@membro,
sehe ich auch so.
membro:
@Cremer,
Hallo,
ja, schon mal einer der so denkt wie ich. Was denken denn die Koryphäen hier im Forum darüber?
Gruß,
membro
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