Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass sich in der Theorie alles gut anhört, aber in der Praxis oft komplizierter aussieht.
Ich hatte selbste inen Fall, in dem rechtzeitig 3 Monate vorher bei einem Versorger der Sondervertrag gekündigt wurde. Man suchte sich 7 Wochen vorher einen neuen Versorger und stellte einen Antrag. Man bekam die Mitteilung, dass der Antrag angekommen sei und bearbeitet würde. Man werde sich wieder melden. 6 Wochen später kam eine Abfrage des neuen Versorgers, dass die Daten aus dem Antrag nicht mit den Daten des Versorgers übereinstimmten.
Zum Zeitpunkt des Schreibens war man noch im Sondervertrag des alten Versorgers, als bisheriger Versorger war aber schon der Versorger ab der kommenden Woche, nämlich der Grundversorger, eingetragen. Vermutlich wurde da Netzbetreiber und Versorger (die Töchter sind) zusammengeschmissen und dieser hat sich (zu diesem Zeitpunkt unzuständigerweise) als Versorger ausgegeben. Das ist aber nur eine Vermutung, die sich erstmal nicht beweisen lies.
Die Klärung dieses Sachverhalts mit dem neuen Versorger gestaltete sich recht schwierig, obwohl dem neuen Versorger per Fax der Sachverhalt erläutert wurde. Trotzdem kam erst eine Ablehnung des Versorgungsantrags.
Erst eine erneute Intervention beim neuen Versorger bewirkte, dass der Antrag weiter bearbeitet wurde, aber nun schon mit zeitlicher Verzögerung. Der Antragsteller befand sich nun schon (theoretisch) in der Grundversorgung. Eine Nachfrage meinerseits, bei wem der neue Versorger denn nun als erstes nachgefragt habe, beim Netzbetreiber oder beim alten Versorger, wurde von der Hotline nicht bearbeitet. Der Antragsteller weiss also erstmal gar nicht gegenüber wem er Schadensersatzansprüche geltend machen soll, d.h. wer hier falsch gehandelt hat.
Wenn das etws verwaltungsunerfahrenen Leuten passiert, ist es doch Ende der Fahnenstange. Und wegen der vermutlich geringen Summen (noch ist diesbezüglich gar keine Abrechnung erfolgt) einen Rechtsanwalt einschalten macht doch auch niemand.