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Autor Thema: Versorgerwechsel  (Gelesen 3791 mal)

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Offline Cremer

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Versorgerwechsel
« am: 30. April 2010, 17:12:57 »
Wenn man seinen Versorger wechselt, schließt man normalerweise einen Vertrag bei einem neuen Anbieter ab und beauftragt diesen auch die Abmeldung beim bisherigen Versorger zu vollziehen, damit der Wechsel reibungslos läuft.

Der neue verosrger teilt den Termin des aus seiner Sicht frühesten Versorgerwechsels mit.

Der alte Versorger beanpsrucht allerdings noch eine Vertragsbindung von z.B. 6 Monaten. Da es sich bei dem alten Versorgungstarif - aus der Sicht des alten Versorgers - um eine Grundversorgung handelt, müßte eine Kündigung des des Vertrages beim alten Versorger ist jederzeit zum Monatsende möglich sein.

Wie kann man gegen den alten Versorger vorgehen, bzw. mass muss/kann man tun, wenn dieser den Wechsel unverhältnismäßig verzögert wird.
MFG
Gerd Cremer
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Offline RR-E-ft

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Versorgerwechsel
« Antwort #1 am: 30. April 2010, 20:09:00 »
Zitat
Original von Cremer
Wie kann man gegen den alten Versorger vorgehen, bzw. mass muss/kann man tun, wenn dieser den Wechsel unverhältnismäßig verzögert wird.

@Cremer

Zuweilen schreiben Sie Kauderwelsch. ;)

Im Grundsatz gilt:

Ein Grundverorgungsvertrag kann vom Kunden jeweils mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordnungsgemäß gekündigt werden.

Beruft sich der bisherige Versorger gegenüber einer solchen Kündigung auf eine bestehende vertragliche Vertragsbindung, wodurch das Recht zur ordnungemäßen Kündigung für eine gewisse Zeit ausgeschlossen sei, so hat der bisherige Versorger eine solche vertragliche Abrede (Abschluss eines entprechenden Sondervertrages mit Mindestvertragslaufzeit) zu beweisen. Besteht tatsächlich eine solche Abrede, ist die ordentliche Kündigung des Kunden (wie auch des Lieferanten) vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ausgeschlossen.

Entsprechendes gilt, wenn in einem Sondervertrag längere Kündigungsfristen vereinbart wurden (dann Sondervertrag), die einzuhalten sind.

Offline tangocharly

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Versorgerwechsel
« Antwort #2 am: 30. April 2010, 22:54:52 »
@cremer

Wenn der Übergang von einem Versorger zum andern nicht klappt (klappen will), dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Bundesnetzagentur; dort wird Sie geholfen.
<<Der Preis für die Freiheit ist die Verantwortung>>

Offline Cremer

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Versorgerwechsel
« Antwort #3 am: 01. Mai 2010, 13:09:13 »
@H. Fricke,
Kauderwelsch wieso? :D

Ich spreche nur von der Grundversorgung.

Wenn der neue Versorger aber mitteilt, dass die Kündigung aber nicht zum Monatsende vom alten Versorger angenommen wurde, sondern erst in 4 oder 6 Monaten, was dann?

@tangocharly,
natürlich kann ich mich an die BNetzA wenden, bringt aber praktisch schnell nichts.

Also, wie kann man den alten Versorger zwingen, fristgerecht den Wechsel zu vollziehen?

Das Problem besteht zur Zeit bundesweit bei einem Versorgerwechsel in Grundversorgungsverträgen.

Sollte man ggf. die Abschlagszahlungen einstellen, nach dem Motto wenn Du mir nicht, dann ich Dir nicht? ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Versorgerwechsel
« Antwort #4 am: 01. Mai 2010, 18:00:56 »
Zitat
Original von Cremer
Also, wie kann man den alten Versorger zwingen, fristgerecht den Wechsel zu vollziehen?

Das Problem besteht zur Zeit bundesweit bei einem Versorgerwechsel in Grundversorgungsverträgen.

Sollte man ggf. die Abschlagszahlungen einstellen, nach dem Motto wenn Du mir nicht, dann ich Dir nicht? ;)
Also an Ihrer Stelle würde ich die Abschlagszahlungen nicht komplett einstellen, da Sie dem Versorger damit einen Angriffspunkt bieten und Sie ggf. auf einmal eine Versorgungssperre angekündigt bekommen. Sie können das eine Unrecht nicht mit einem anderen Unrecht gleichsetzen. Sie können ggf. gegen das Verhalten der Stadtwerke klagen und auch eine Info an die Bundesnetzagentur ist sehr empfehelenswert.

Hab gerade selbst so nen Fall gehabt und meinen Versorger bestimmt mittels Androhung einer Klage zu schnellstmöglichem Handeln aufgefordert. Parallel dreimal regelmäßig dort angerufen und auf einmal ging\'s dann doch noch fristgerecht. Bei schuldhaftem verzögern dürften im übrigen Schadensersatzansprüche entstehen.

Offline egn

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Versorgerwechsel
« Antwort #5 am: 03. Mai 2010, 15:59:56 »
Zitat
Original von Cremer
Das Problem besteht zur Zeit bundesweit bei einem Versorgerwechsel in Grundversorgungsverträgen.

Das mit bundesweit glaube ich nicht. Ich habe vor einigen Wochen bei meinem Versorger gekündigt. Zum letzten Monatsende bekam ich jetzt von meinem alten Versorger den Eingang der Kündigung durch den neuen Versorger, udn die Aufforderung zum Ende der Vertragslaufzeit innerhalb von 3 Arbeitstagen den Zählerstand zu melden.

Ich empfehle Ihnen die für Ihren Versorger zuständige Kartellbehörde zu kontaktieren. Die haben zumindest bei mir schon mal innerhalb von wenigen Tagen sehr schnell reagiert.

Offline RR-E-ft

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Versorgerwechsel
« Antwort #6 am: 03. Mai 2010, 16:32:16 »
Zitat
Original von Cremer
@H. Fricke,
Kauderwelsch wieso? :D

Ich spreche nur von der Grundversorgung.

Wenn der neue Versorger aber mitteilt, dass die Kündigung aber nicht zum Monatsende vom alten Versorger angenommen wurde, sondern erst in 4 oder 6 Monaten, was dann?

Die kundenseitige ordnungsgemäße Kündigung eines Grundversorgungsvertrages gem. § 20 Grundversorgungsverordnung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die zu ihrer Wirksamkeit nur des Zugangs in Textform und der Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jedoch gerade keiner Zustimmung (Annahmeerklärung) des bisherigen Versorgers bedarf.

Der Netzbetreiber prüft nach der Netzanmeldung durch den neuen Lieferanten nur, ob die Anschlusstelle ab dem beantragten Termin vertragsfrei ist. Macht der Altlieferant hierbei gegenüber dem Netzbetreiber vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben und verzögert sich hierdurch der Lieferantenwechsel, ist der Altlieferant deshalb schadensersatzpflichtig.

Der betroffene Kunde kann gegen den bisherigen Versorger (Grundversorger) auf Feststellung klagen, dass der Grundversorgungsvertrag durch ordnungegemäße Kündigung vom ... zum... beendet ist. Eine entsprechende Feststellung kann auch im einstweiligen Verfügungsverfahren beantragt werden. Dem Neulieferanten und dem Netzbetreiber  ist der Streit zu verkünden, so dass die Entscheidung auch für diese bindend ist. Hierzu wende man sich an einen hinreichend spezialisierten Rechtsanwalt seines Vertrauens. Eine gerichtliche Klärung - insbesondere im einstweiligen Verfügungsverfahren - geht relativ zügig. Ein Grundversorger, der sich trotz einer ordnungsgemäßen Kündigung des Kunden weiter einens Grundversorgungsvertrages mit diesem berühmt, riskiert empfindlich hohe Kosten. Die sind wohl hoch genug, dass es sich in keinem einzigen Fall für den Grundversorger lohnen kann.

Offline bolli

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Versorgerwechsel
« Antwort #7 am: 04. Mai 2010, 09:54:13 »
Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung sagen, dass sich in der Theorie alles gut anhört, aber in der Praxis oft komplizierter aussieht.

Ich hatte selbste inen Fall, in dem rechtzeitig 3 Monate vorher bei einem Versorger der Sondervertrag gekündigt wurde. Man suchte sich 7 Wochen vorher einen neuen Versorger und stellte einen Antrag. Man bekam die Mitteilung, dass der Antrag angekommen sei und bearbeitet würde. Man werde sich wieder melden. 6 Wochen später kam eine Abfrage des neuen Versorgers, dass die Daten aus dem Antrag nicht mit den Daten des Versorgers übereinstimmten.
Zum Zeitpunkt des Schreibens war man noch im Sondervertrag des alten Versorgers, als bisheriger Versorger war aber schon der Versorger ab der kommenden Woche, nämlich der Grundversorger, eingetragen. Vermutlich wurde da Netzbetreiber und Versorger (die Töchter sind) zusammengeschmissen und dieser hat sich (zu diesem Zeitpunkt unzuständigerweise) als Versorger ausgegeben. Das ist aber nur eine Vermutung, die sich erstmal nicht beweisen lies.
Die  Klärung dieses Sachverhalts mit dem neuen Versorger gestaltete sich recht schwierig, obwohl dem neuen Versorger per Fax der Sachverhalt erläutert wurde. Trotzdem kam erst eine Ablehnung des Versorgungsantrags.

Erst eine erneute Intervention beim neuen Versorger bewirkte, dass der Antrag weiter bearbeitet wurde, aber nun schon mit zeitlicher Verzögerung. Der Antragsteller befand sich nun schon (theoretisch) in der Grundversorgung. Eine Nachfrage meinerseits, bei wem der neue Versorger denn nun als erstes nachgefragt habe, beim Netzbetreiber oder beim alten Versorger, wurde von der Hotline nicht bearbeitet. Der Antragsteller weiss also erstmal gar nicht gegenüber wem er Schadensersatzansprüche geltend machen soll, d.h. wer hier falsch gehandelt hat.

Wenn das etws verwaltungsunerfahrenen Leuten passiert, ist es doch Ende der Fahnenstange. Und wegen der vermutlich geringen Summen (noch ist diesbezüglich  gar keine Abrechnung erfolgt) einen Rechtsanwalt einschalten macht doch auch niemand.

Offline RR-E-ft

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Versorgerwechsel
« Antwort #8 am: 04. Mai 2010, 12:10:44 »
Herr Cremer nannte ausschließlich den Fall, dass ein Grundversorger trotz kundenseitiger Kündigung des Grundversorgungsvertrages seinen Kunden nicht zu einem anderen Lieferanten ziehen lassen will, sondern behauptet, es bestünde eine längerfristigere Vertragsbindung. Ein solcher Fall lässt sich - wie aufgezeigt - innerhalb kurzer Zeit gerichtlich klären. Man kann sich immer Unrecht beugen oder sich mit guten Erfolgsaussichten dagegen zur Wehr setzen. Wenn man sich nicht wehrt, dann hat es einen doch nicht genügend bedrückt.

Offline bolli

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Versorgerwechsel
« Antwort #9 am: 04. Mai 2010, 13:09:03 »
@RR-E-ft

Sie haben Recht, wie so oft.  :D

War mit dem Lesen ein wenig zu schnell. Gleichwohl bleibt auch der andere Fall ärgerlich und er ist nur schwer abzustellen. \"Die Hunde arbeiten mit allen Tricks\" sagte ein Bekannter.  :D

 

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