Randbedigungen:
Das betreffende Stadtwerk hat - in Kenntnis der Wahrheitspflicht - in mindestens einem Gerichtsverfahren erklärt, alle Kunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh ausschließlich zu den veröffentlichten Allgemeinen Tarifen, Haushaltskunden mithin ausschließlich in der Grundversorgung zu beliefern, Normsonderverträge für Haushaltskunden würden überhaupt nicht angeboten.
Neben den Kunden, die zu den veröffentlichten Allgemeinen Tarifen beliefert werden, muss es (denknotwendig) eine zweite Kundengruppe geben. Und die Preise dieser anderen Kundengruppe haben sich (denknotwendig) anders entwickelt. Dies ergibt sich unzweifelhaft aus den Zahlenwerken, die jeweils durch Sachverständigengutachten unter Beweis gestellt sind. Die Zahlen in den Jahresabschlüssen müssen stimmen. Die Beherrschung der Grundrechenarten darf man selbst bei Juristen noch erwarten.
Dass Kunden mit verschiedenen Abnahmemengen zu unterschiedlichen Preisen beliefert werden, ist noch nicht zu beanstanden. Preisabstände können zB. durch verschieden hohe Konzessionsabgaben sachlich gerechtfertigt sein. Keine Frage. Klar ist auch, dass Grundversorgung etwas teurer sein muss. (Den Vortrag zu den Forderungsausfällen gilt es indes mit Nichtwissen zu betreiten. Gerade Grundversorger haben die Möglichkeit, von Kunden neben Abschlagszahlungen gem. § 13 GVV unter bestimmten Voraussetzungen Vorauszahlungen/Sicherheitsleistungen gem. §§ 14, 15 GVV zu verlangen. Die Möglichkeit der Versorgungseinstellung gem. § 19 GVV begrenzt das Risiko ebenfalls.).
Zu beanstanden ist jedoch, wenn sich die Preise verschiedener Kundengruppen unterschiedlich (gegenläufig!) entwickeln (Preisspaltung).
Und es gibt nur einen, der dafür verantwortlich zeichnen kann, dass sich diese Preise unterschiedlich entwickelt haben, die betreffenden Stadtwerke selbst.
Voraussetzung für eine solche Preisspaltung ist Marktbeherrschung. Auf einem Wettbewerbsmarkt würden sich die Preise für alle Kunden auf der Zeitschiene gleich entwickeln.
Man stelle sich vor, man kommt an die Tankstelle und die Preise für Pkw- Tankfüllungen steigen, währen die Preise für Lkw- Tankfüllungen zeitgleich deutlich sinken, wenn Pkw und Lkw mit qualitativ vollkommen gleichwertigen Kraftstoff betankt werden und die unterschiedliche Preisentwicklung keinerlei Ursache in unterschiedlicher Abgabe- und Besteuerungssituation hat. Es gäbe womöglich einen Aufruhr.
Nicht anders verhält es sich jedoch bei den Gaspreisen eines Stadtwerks für verschiedene Kundengruppen mit unterschiedlichen Abnahmemengen.