Bei der Wiedereinsetzung in der vorigen Stand
wegen Urlaub sollte man aber vorsichtig sein. Im Gegensatz zur Krankheit (die Fälle in den Links von
BerndA) ist Urlaub vorhersehbar und deshalb könnte eine Vorkehrung zur Postannahme getroffen werden.
Beim erstmaligen Mahnbescheid, dessen Eintreffen man nicht abschätzen kann, könnte dieser Weg noch funktionieren. Bei einer anschließend eintreffenden Klageschrift könnte dieser Weg aber ggf. schon versperrt sein, da man nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid mit dem eintreffen einer solchen Klageschrift rechnen musste. Da gibt es schon entsprechende konkretisierende Rechtsprechung.
Deshalb würde ich aus meiner Sicht eher die sichere Variante wählen. Bei meinen letzten Urlauben hatte mein Briefkastenleerer eine entsprechende Vollmacht und meine Urlaubstelefonnummer. Da war ich ganz entspannt. Leider ist aber nichts gekommen.
