Mal wieder eine dumme Frage: Wenn der Stromversorger den Billigkeitseinwand mit Verweis auf das Urteil vom 13.07.2007 des BGH abzuschmettern versucht und es dahingehend interpretiert, dass keine Billigkeitskontrolle erforderlich ist, sollte man darauf überhaupt reagieren?
Ich habe zwar ein Musterschreiben gefunden, doch frage ich mich, ob eine längere Diskussion und die Kenntnisgabe der Argumente an den Versorger überhaupt Sinn ergibt, zumal wenn man selbst juristischer Laie ist und sich lieber nicht unnötig vor einem Prozess in rechtliche Feinheiten verstricken möchte, wenn es nicht für die optimale Wahrnehmung der eigenen Interessen unumgänglich ist.
Wie würdet Ihr es sehen?