Verfahren am AG HerfordDeshalb stellte die Anwältin gestern bei beiden Verhandlungen zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung - die Entscheidung darüber fällt das Gericht erst am 5. Mai. Und ob die Fortsetzung des Prozesses überhaupt in Herford sein wird, darüber will sich Richter Dr. Dieter Kuhlmann erst sachkundig machen. Denn das Landgericht Bielefeld habe jüngst einen Prozess gleicher Thematik an die Kartellkammer des Landgerichts Dortmund abgegeben. Kuhlmann: »Ich will mich erst schlau machen, warum das passiert ist.« Die Prüfung des Richters auf die Zuständigkeit wertet die Rechtsanwältin jedoch als einen ersten Schritt in die richtige Richtung - obwohl für die Mitglieder der Bürgerinitiative weiterhin alles offen ist.
Die Beklagten hätten die Möglichkeit gehabt, durch eine Feststellungs- Widerklage den Streitwert nach oben zu hieven. Ob sie in ihrer Verteidigung die Verletzung energierechtlicher Vorschriften oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung geltend gemacht hatten, ist nicht ersichtlich. Ebenso nicht ersichtlich ist, ob die Beklagten die sachlieche Zuständigkeit des Amtsgerichts in der mündlichen Verhandlung gerügt hatten.
Insbesondere ist nicht ersichtlich, ob die Beklagten auf die
Rechtsprechung des LG Dortmund zur Billigekeitskontrolle verwiesen hatten.