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Die Stadtwerke Herford GmbH (SWH) in Enger und Herford und die Gas- und Wasserversorgung Hiddenhausen GmbH (GWH) reichen Zahlklage beim Amtsgericht Herford ein: Es handelt sich hierbei um Kunden, die in der Vergangenheit Preiserhöhungen für die Lieferung von Erdgas widersprochen und diese als unbillig im Sinne von § 315 BGB beanstandet haben. Zusätzlich haben sie ihre Zahlungen den Unternehmen gegenüber gekürzt. Beide Versorgungsunternehmen verklagen diese Kunden aus Fairness gegenüber den Kunden, die ihre Zahlungen immer ordnungsgemäß und pünktlich leisten.
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