@bolli
\"Der Versorger ist kein Newcomer, weiß also vermutlich wohl, welche Rechte bzw. Pflichten er aus der Energielieferung hat.\"
Mit diesem Hinweis habe ich N I C H T generalisiert, sondern ausschließlich auf diesen Einzelfall verwiesen.
Und da werden Sie mir hoffentlich zustimmen, dass bei der Darstellung des Verbrauchers aus seiner Sicht nur der Versorger der Böse ist, obwohl man bei genauem Auswerten der Ausführungen des Verbrauchers mehr Fragen als Antworten erhält.
Dass die EVU generell nciht zimperlich sind, wenn es um das Durchsetzen ihrer vermeintlichen Rechte geht, ist hinlänglich bekannt und hat im Regelfall auch zu Konsequenzen geführt, die von den eVU nicht erwartet wurden.
Aber dort, wo der/die Verbraucher gegenüber den EVU mit dem Feuer gespielt, nicht gezahlt, angeblich keine Mahnung erhalten haben oder ohne Abmeldung in eine nächste Wohnung \"verzogen\" sind, sollte man bei seiner Entrüstung ob des hier dargestellten Falles erst einmal alle Behauptungen hinterfragen, denn so klar und deutlich ist die Position des Verbrauchers wahrlich nicht!
Hat er nun gezahlt? Wofür, wann und in welcher Höhe?
Hat er für seine neue Wohnung Abschläge gezahlt oder nicht?
Ist er dafür gemahnt worden ?
Abgemeldet aus der Altwohnung hat er sich bekanntlich nicht und damit wohl auch seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem EVU nicht abschließend erfüllt.
Dafür dem Vermieter die Schuld zuzuschieben, ist wahrlich etwas kühn, hat er doch in der Altwohnung noch Möbel hinterlassen, die er wegen Zeitrmangels nicht entfernt hat?
Und in der neuen Wohnug lebt er seit dem 01.07.2010.
Hat er sich dort korrekt angemeldet und zur Ermittlung einer Abschlagzahlung irgendwelche Daten hinterlassen?
Hat er dann eventuelle Abschlagzahlungen geleistet, um zumindest bei der Neuwohnung nicht den Eindruck zu hinterlassen, dass es mit seiner Zahlungsmoral nicht unbedingt zum Besten steht, denn er schuldet doch wohl unstreitig aus der Altwohnung noch 137,00 Euro.?
Amgeblich zunächst ohne Kenntnis einer Rechnung, die dann doch wohl vorhanden war, weil er deshalb ja seinem Bankmenschen für die Bereitstellung einer Abschlagzahlung auf diese 637 Euro-Rechnung von 500,00 Euro sehr dankbar war.
Was denn nun?
Wem nachweislich unberechtigt der Strom abgestellt wird, der verdient unser aller Unterstützung, auch hier, wenn alle Fakten wirklich auf den Tisch gelegt werden.
Aber bekanntlich sind in vielen Fällen immer nur die Anderen schuldig.