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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010

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RR-E-ft:
Wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, kommt BGH VIII ZR 241/08 zum Tragen.


--- Zitat ---Die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist bereits - konträr zur Auffassung des Berufungsgerichts - vom Bundesgerichtshof beantwortet worden (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, NJW-RR 2006, 1427, 1428, Tz. 5; vgl. auch Urteil vom 17. Ja-nuar 2008 - III ZR 74/07, NJW 2008, 1064, Tz. 23). In beiden nach der Schuldrechtsreform ergangenen Urteilen hat der Bundesgerichtshof die grundsätzliche Möglichkeit bejaht, ein Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen.
--- Ende Zitat ---

Demnach wäre auch denkbar, dass die Kündigungsfrist sechs Monate zum Schluss eines Abrechnungsjahres beträgt.
Möglicherweise ist es nicht möglich, sich aus den unliebsamen Vertragsverhältnissen einheitlich zum 30.06.2010 zu lösen.

Durch die Kündigungen werden keine Preiserhöhungen durchgesetzt.
Der betroffene Kunde  kann ja nunmehr das Weite suchen und sollte es auch tun.
Es muss ja niemand dämlich genug sein, weiter Kunde bei diesem Lieferanten zu bleiben.

trebbel12:
Ich sehe das mit der Kündigung wie folgt:
Nach der alten AVBGasV § 32 (1) ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Nach der GasGVV § 20 (1) gilt das selbe.
Nach dem Sondervertrag \"Klassik\" ist entweder die AVBGasV Vertragsbestandteil oder die GasGVV.
Es sei denn, es wäre ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart. Das ist nach meinem Wissen aber nicht so.
AVBGasV und GasGVV einfach mal googeln.

Vertragspartner ist übrigens die E.ON Hanse Vertrieb GmbH. Das ist auch von allen Gerichten, die bisher in Sachen Preisen beschäftigt waren, so bestätigt.

Mit anderen Worten: Ja, E.ON Hanse Vertrieb GmbH ist zur Kündigung zum 30.06.2010 berechtigt. Und für eine Kündigung bedarf es keine Begründung.  Darauf sollten wir keine Energie mehr verschwenden(hihi).

Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.

Bors:
Sie werden (noch) nicht steigen! Man kennt doch e.on.

RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von trebbel12
Ich sehe das mit der Kündigung wie folgt:
Nach der alten AVBGasV § 32 (1) ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Nach der GasGVV § 20 (1) gilt das selbe.
Nach dem Sondervertrag \"Klassik\" ist entweder die AVBGasV Vertragsbestandteil oder die GasGVV.
Es sei denn, es wäre ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart. Das ist nach meinem Wissen aber nicht so.
AVBGasV und GasGVV einfach mal googeln.

Vertragspartner ist übrigens die E.ON Hanse Vertrieb GmbH. Das ist auch von allen Gerichten, die bisher in Sachen Preisen beschäftigt waren, so bestätigt.

Mit anderen Worten: Ja, E.ON Hanse Vertrieb GmbH ist zur Kündigung zum 30.06.2010 berechtigt. Und für eine Kündigung bedarf es keine Begründung.  Darauf sollten wir keine Energie mehr verschwenden(hihi).

Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.
--- Ende Zitat ---

Woran machen Sie das fest?

Die Bestimmungen der AVBGasV/ GasGVV gelten für die betroffenen Sondervertragsverhältnisse nicht unmittelbar.

In die Sonderverträge können die Bedingungen der AVBGasV/ GasGVV allenfalls gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm § 305 II BGB einbezogen worden sein, wenn die Kunden solche Bedingungen vor Vertragsabschluss kannten und bei oder nach Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden waren. Erhellend dazu: LG Gera, Urt. v. 07.11.08 Az. 2 HK O 95/08 sowie OLG Dresden, Urt. v. 26.01.2010.

Das ist eine Frage eines jeden Einzelfalles. Für die wirksame Einbeziehung trägt der Versorger die Darlegungs- und Beweislast im Prozess.

Wenn man davon ausgeht, dass eine solche Einbeziehung seinerzeit nicht wirksam erfolgte, dann ist das Recht zur ordentlichen Kündigung gerade nicht ausdrücklich geregelt.

Sich für 80 € als Neukunde einkaufen zu lassen und das jetzt geforderte Preisniveau neu zu vereinbaren ist wohl dämlich, wenn man sich durch einen anderen Lieferanten zu günstigeren Preisen  beliefern lassen kann.

zensus:

--- Zitat ---Original von trebbel12.....
Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.
--- Ende Zitat ---

Mehr als 80 Euro kann man woanders auch mitnehmen.

Und nur so kommt der Markt auch in Bewegung.

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