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Autor Thema: e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010  (Gelesen 35039 mal)

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Offline 9mar5e68se

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e.on Hanse  Hamburg beendet mit einem Schreiben vom 12.04.10 einseitig meinen bisherigen Vertrag KlassikGas zum 30.06.2010.
Ich gehöre  seit 2006 zu den  Kunden von e-on Hamburg, die den Preisherhöhungen widersprechen.
Mir wird einen neuer Vertrag IdealGas angeboten mit einem einmaligen Bonus von 80 Euro,
diesen neuen Vertrag muß ich ausdrücklich  annehmen
Alternativ wird mir die Grundversorgung /StandardGas) angedroht zu höheren Preisen.

Hat dieses Manöver von E-on Hanse Auswirkungen auf meine Widersprüche gegen die Preishöhungen von e-on Hanse??

Wer kann mir dazu etwas mitteilen?
Kata

Offline DieAdmin

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #1 am: 13. April 2010, 12:06:16 »
@9mar5e68se,

ich hab mal Ihren Thread in den Bereich von E.ON Hanse verschoben.

Offline bolli

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #2 am: 13. April 2010, 12:37:18 »
Zitat
Original von 9mar5e68se
Hat dieses Manöver von E-on Hanse Auswirkungen auf meine Widersprüche gegen die Preishöhungen von e-on Hanse??

Wer kann mir dazu etwas mitteilen?
Für die Vergangenheit hat dieses Manöver keine direkten Auswirkungen auf Ihre Widersprüche bzw. die früheren Preiserhöhungen von E.ON-Hanse.

Sie können nur überprüfen, ob die Kündigung ggf. rechtlich in Ordnung ist, also z.B. den Formerfordernissen (richtige Unterschrift(en) ) und fristgerecht (falls Sie einen schriftlichen vertrag haben und dort eine Kündigungsfrist vereinbart ist) erfolgt. Ansonsten sollten Sie sich zum 01.07. einen neuen Versorger suchen.

Weiteres können Sie auch hier nachlesen.

Offline RR-E-ft

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #3 am: 13. April 2010, 14:24:10 »
Wer erklärt eigentlich die Kündigung der bestehenden Sonderverträge?
Der tatsächliche Vertragspartner?
E.On Hanse AG oder E.On Hanse Vertrieb GmbH?

Bisher lachte man sich wohl über die Kunden, die brav bezahlt hatten, scheckig. Nicht minder über die Kunden, die sich mit den Neuverträgen einverstanden erklärt hatten, ohne 80 € Fangprämie.

Offline Hella

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #4 am: 13. April 2010, 14:30:36 »
auch ich habe heute im Briefkasten die Erklärung zur Beendigung meines Sondervertrages zum 30. Juni 2010 von E.ON Hanse Vertrieb GmbH erhalten;
diese Frist finde ich überaus lustig, denn in meinem Sondervertrag ist eine Kündigungsfrist direkt nicht erkennbar und für mich als Sondervertragskunde gilt weder die AVBGASV noch die Nachfolgeregelung GASGVV.

Wo kann ich etwas über die rechtlichen Fristen finden? Im BGB? Oder in welcher gesetzlichen Regelung sonst?

Ich bin der Auffassung, dass - wenn denn überhaupt - erst zum Ende eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden kann (vielleicht); und das ist auch noch fraglich. Meine ich jedenfalls.

Wenn irgendjemend etwas besseres weiß: bitte unbedingt her damit.
Danke schön.

Kann es sein, dass § 314 BGb greift? Aber es gibt doch eigentlich keinen Kündigungsgrund, denn die historischen Berechnungsgrundlagen wurden von allen Gerichten bisher als rechtsmäßig anerkannt. Durch die Kündigung will E.On Hanse letztendlich die Preiserhöhung doch durchsetzen; ich meine, dass dürfte aber rechtswidrig sein. Oder?

Offline RR-E-ft

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #5 am: 13. April 2010, 14:32:45 »
Wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, kommt BGH VIII ZR 241/08 zum Tragen.

Zitat
Die Rechtsfrage, zu deren Klärung das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ist bereits - konträr zur Auffassung des Berufungsgerichts - vom Bundesgerichtshof beantwortet worden (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05, NJW-RR 2006, 1427, 1428, Tz. 5; vgl. auch Urteil vom 17. Ja-nuar 2008 - III ZR 74/07, NJW 2008, 1064, Tz. 23). In beiden nach der Schuldrechtsreform ergangenen Urteilen hat der Bundesgerichtshof die grundsätzliche Möglichkeit bejaht, ein Dauerschuldverhältnis in entsprechender Anwendung der §§ 584, 624, 723 BGB ordentlich unter Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Demnach wäre auch denkbar, dass die Kündigungsfrist sechs Monate zum Schluss eines Abrechnungsjahres beträgt.
Möglicherweise ist es nicht möglich, sich aus den unliebsamen Vertragsverhältnissen einheitlich zum 30.06.2010 zu lösen.

Durch die Kündigungen werden keine Preiserhöhungen durchgesetzt.
Der betroffene Kunde  kann ja nunmehr das Weite suchen und sollte es auch tun.
Es muss ja niemand dämlich genug sein, weiter Kunde bei diesem Lieferanten zu bleiben.

Offline trebbel12

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #6 am: 13. April 2010, 20:48:58 »
Ich sehe das mit der Kündigung wie folgt:
Nach der alten AVBGasV § 32 (1) ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Nach der GasGVV § 20 (1) gilt das selbe.
Nach dem Sondervertrag \"Klassik\" ist entweder die AVBGasV Vertragsbestandteil oder die GasGVV.
Es sei denn, es wäre ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart. Das ist nach meinem Wissen aber nicht so.
AVBGasV und GasGVV einfach mal googeln.

Vertragspartner ist übrigens die E.ON Hanse Vertrieb GmbH. Das ist auch von allen Gerichten, die bisher in Sachen Preisen beschäftigt waren, so bestätigt.

Mit anderen Worten: Ja, E.ON Hanse Vertrieb GmbH ist zur Kündigung zum 30.06.2010 berechtigt. Und für eine Kündigung bedarf es keine Begründung.  Darauf sollten wir keine Energie mehr verschwenden(hihi).

Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.

Offline Bors

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #7 am: 13. April 2010, 21:04:40 »
Sie werden (noch) nicht steigen! Man kennt doch e.on.

Offline RR-E-ft

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #8 am: 13. April 2010, 22:01:57 »
Zitat
Original von trebbel12
Ich sehe das mit der Kündigung wie folgt:
Nach der alten AVBGasV § 32 (1) ist der Vertrag monatlich zum Monatsende kündbar.
Nach der GasGVV § 20 (1) gilt das selbe.
Nach dem Sondervertrag \"Klassik\" ist entweder die AVBGasV Vertragsbestandteil oder die GasGVV.
Es sei denn, es wäre ausdrücklich im Vertrag etwas anderes vereinbart. Das ist nach meinem Wissen aber nicht so.
AVBGasV und GasGVV einfach mal googeln.

Vertragspartner ist übrigens die E.ON Hanse Vertrieb GmbH. Das ist auch von allen Gerichten, die bisher in Sachen Preisen beschäftigt waren, so bestätigt.

Mit anderen Worten: Ja, E.ON Hanse Vertrieb GmbH ist zur Kündigung zum 30.06.2010 berechtigt. Und für eine Kündigung bedarf es keine Begründung.  Darauf sollten wir keine Energie mehr verschwenden(hihi).

Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.

Woran machen Sie das fest?

Die Bestimmungen der AVBGasV/ GasGVV gelten für die betroffenen Sondervertragsverhältnisse nicht unmittelbar.

In die Sonderverträge können die Bedingungen der AVBGasV/ GasGVV allenfalls gem. Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB iVm § 305 II BGB einbezogen worden sein, wenn die Kunden solche Bedingungen vor Vertragsabschluss kannten und bei oder nach Vertragsabschluss mit der Einbeziehung einverstanden waren. Erhellend dazu: LG Gera, Urt. v. 07.11.08 Az. 2 HK O 95/08 sowie OLG Dresden, Urt. v. 26.01.2010.

Das ist eine Frage eines jeden Einzelfalles. Für die wirksame Einbeziehung trägt der Versorger die Darlegungs- und Beweislast im Prozess.

Wenn man davon ausgeht, dass eine solche Einbeziehung seinerzeit nicht wirksam erfolgte, dann ist das Recht zur ordentlichen Kündigung gerade nicht ausdrücklich geregelt.

Sich für 80 € als Neukunde einkaufen zu lassen und das jetzt geforderte Preisniveau neu zu vereinbaren ist wohl dämlich, wenn man sich durch einen anderen Lieferanten zu günstigeren Preisen  beliefern lassen kann.

Offline zensus

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #9 am: 13. April 2010, 22:29:06 »
Zitat
Original von trebbel12.....
Da die Preise wohl mit dem neuen Angebot nicht steigen, werde ich die 80,- mitnehmen. Und dann mal schauen.

Mehr als 80 Euro kann man woanders auch mitnehmen.

Und nur so kommt der Markt auch in Bewegung.

Offline RR-E-ft

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« Antwort #10 am: 13. April 2010, 22:33:48 »
Für Sondervertragskunden, welche die unwirksamen Preiserhöhungen seit 2004 konsequent verweigert haben, ist der Neuabschluss eines Sondervertrages mit E.ON Hanse mit einem dramatischen Preissprung verbunden.


Was sich \"mitnehmen\" lässt, wenn man nicht nach den 80 € für ein \"Linsengericht\" schielt.
Oder so.
Oder so.

Da müsste man wohl mit dem Klammerbeutel gepudert sein, bei E.ON Hanse zu bleiben, zumal wenn möglicherweise sehr viele Kunden Rückzahlungsansprüche gegen das Unternehmen haben und verfolgen.
EHA wird immer bestrebt sein, sich bei anhänglichen Kunden schadlos zu halten.
Wer masochistisch veranlagt ist, wird sich freilich für einen neuen Vertragsabschluss mit dem Unternehmen entscheiden.
Da weiß man, was man hat. :D

Wenn E.ON Hanse den Gaskunden schon das Abmarsch- Signal persönlich nach Hause schickt, dann sollte sich die Karavane auch tunlichst in Bewegung setzen, damit sich endlich was bewegt.
Wenn möglichst viele Kunden mitziehen, ist man den \"geliebten\" Grundversorger möglicherweise bald für immer los.

Siehste noch mal hier (Beitrag von Michael Houben)

Wo man weiter über träge Kleinkunden lacht.

Offline Hella

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #11 am: 14. April 2010, 00:52:49 »
Danke für die Antworten. Die Kündigungserklärung von E.ON Hanse sollte für jeden einzelnen Kunden geprüft werden, wenn dieser denn weiter Lust auf Auseinandersetzungen mit E.ON Hanse verspürt.

Ich kann nur jeden Endkunden dringendst empfehlen, hier das Weite zu suchen und sich der Aktion der Verbraucherzentrale Hamburg anzuschliessen.

E.ON Hanse ist auf gar keinen Fall irgendwie weiterzuempfehlen - meine ich - .

Auf jeden Fall gibt es in Hamburg die Möglichkeit wesentlich bessere Endverbraucher-Preise zu erzielen, die von E.ON Hanse sind nach wie vor unverschämt und der Endverbraucher wird durch diesen Energielieferanten für blöd gehalten.

Wer denn so dämlich sein möchte, bei E.ON Hanse abzuschliessen, kann das ja tun, dann hat derjenige wahrscheinlich auch viel zu viel Geld in der Portokasse.

Offline T. Schlagowski

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #12 am: 14. April 2010, 08:41:02 »
Genau, dem kann man sich nur vollumfänglich anschließen.

Auf Sicht wird man wahrscheinlich kaum zu besseren Konditionen bei einem neuen Gasversorger einsteigen können (Lockangebote ausgenommen), und zwar bei einem seriösen Unternehmen, das uns mit Respekt und Anstand bedienen wird.

Informiert bitte auch Eure Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen, je mehr wir sind, desto stärker ist unsere Verhandlungsposition.

Thomas Schlagowski

Offline Onkel Tuca

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e-on Hamburg beendet KlassikGas-Vertrag einseitig zum 30.06.2010
« Antwort #13 am: 14. April 2010, 10:36:27 »
Gilt das Angebot nur für Hamburger oder auch für Niedersachsen, Schleswig-Holstein bzw. McVorPomm?

Onkel Tuca.

Offline trebbel12

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« Antwort #14 am: 14. April 2010, 23:07:25 »
zehn Euro für die Registrierung ist auch Geld. Und dann landet man doch nur bei Hamburg Energie...

 

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