Zumindest alles, was in veröffentlichten Bilanzen steht (Unternehmensdatenbanken), ist doch kein Geschäftsgeheimnis mehr, oder? Kann also entsprechend kritisch hinterfragt werden.
So zum Beispiel, wenn zwar der Bilanzgewinn in etwa gleich geblieben ist, aber auch nur weil massive Zinsverluste aus Finanzmarktzockereien gegengerechnet wurden, oder weil mal eben exorbitante Abfindungen für ehemalige Geschäftsführer eingepreist wurden oder wenn satte Summen zur Subventionierung von Heizanlagenumbauten bei Großkunden den Gewinn schmälern.
Das all dieses durch unternehmerischen Freiheit zu Lasten von Gaskunden erlaubt sein soll, erscheint fragwürdig.
Fraglich ist auch immer, wie beurteilt werden soll, ob zum Beispiel bei
Weitergabe von Vorlieferantenkosten wirklich sonstige Einsparpotentiale genutzt wurden. Woher soll ich das als Kunde wissen?
Es gibt noch viel mehr was man als Kunde nicht wissen kann, z.B. Höhe von Konzesiionsabgaben, Änderung von Netzkosten (durch behördliche Einflußnahme etc. pp)...
Man ist also in jeden Fall primär benachteiligt. Wenn Zeugenvortrag von Mitarbeitern des EVU zunächst genügt, ist zu befürchten, dass das EVU zum Beispiel einem Amtsrichter, der nicht Experte ist, ganz überzeugend ein x für ein u vormachen kann.
Die Möglichkeit im Zweifelsfall ein Sachverständigengutachten einzuholen, bringt dann aufgrund des enormen Kostenrisikos die verklagten Kunden teilweise zur Aufgabe (so passiert es garade hier bei einem Musterprozess)
David gegen Golliath
Na, dann gute Nacht!!!