ich hätte jetzt gern ein Link zu der Petition gepostet, dass direkt zu der Online-Mitzeichnung führt, aber bedauerlicheweise weigert sich der Petitionsausschuss, diese Petition als Online-Petition zu veröffentlichen.
eingereicht wurde dies von Jörg Tauss
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dem Eindruck einer zunehmenden Verflechtung von Geld und Politik auch in Deutschland durch eine unverzügliche Umsetzung des UN- Abkommens gegen Korruption (UNCAC) entgegen zu treten, in dem er seinen langjährigen mehrheitlichen Widerstand gegen eine juristisch handhabbare und wirkungsvolle Verschärfung von § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) aufgibt.
mehr dazu:
http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=770(dort findet sich auch ein Textvorschlag um \"seinen\" MdB mal anzuschreiben direkt oder dann via abgeordnetenwatch
der vorangegange Briefwechsel mit Antwort des Petitionsausschuss, warum nicht online veröffentlicht wird:
http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=727Diese Petition kann
nur konventionell - via Brief o. Fax mitgezeichnet werden.
ein Formular zum Ausdrucken findet man beispielsweise auch hier:
http://bit.ly/dn2zLP (Link führt ins piratenwiki auf die Datei: Petition_108e.pdf)
heise.de (telepolis):31.03.10)
Abgeordnetenbestechung zu heikel für den Petitionsausschuss?http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32365/1.html