@Cathe,
wenn Sie gemäß Musterschreiben widersprochen haben, brauchen Sie eine eigentlich nichts zu tun, es sei denn, Sie schreiben gerne Briefe und wollen Geld für eine Briefmarke ausgeben.
Verfolgen Sie weiter hier im Forum die Angelegenheiten.
Wichtig:
Wenn Sie die Jahresrechnung erhalten, müssen Sie den Gesamtpreis, den Sie bereit sind zu zahlen, errechnen. Also auf der Preisbasis vor Ihrem Einspruch einer Erhöhung.
Sie sollten ggf. den letzten Abschlag nochmals drastisch kürzen, wenn sich aufgrund der Hochrechnung (Verbrauch 11 Monate auf 12 Monate) ergeben sollte, dass Sie die Abschläge nicht ausreichend begrenzt haben, um auf alle Fälle eine Nachzahlung zu haben. Denn sollten Sie ein Guthaben haben, wird der Versorger dies nicht erstatten.